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Kostenfalle für Selbständige – Gelbes Branchenbuch

Wer steckt hinter dem Gelben Branchenbuch?

Hinter dem fragwürdigem Angebot „Gelbes Branchenbuch“ steckt die Firma GBB Ltd. und Versand werden die Spammails von mktstar.net über den Internethoster in Frankreich.

Was ist das Ziel dieses Unternehmens?

Die Betreiber des Gelben Branchenbuch tarnen ihr Anliegen mit dem Vorwand es ginge hier um das Bundesdatenschutzgesetz. Dabei wird dieses Unternehmen sich nicht im geringsten an das BDSG halten. Hier sollen hohe Geldbeträge für eine vergleichsweise nutzlose Leistung erziehlt werden. Ähnlich wie bei andern dubiosen Branchenbüchern ist auch hier eine erhöhte Vorsicht geboten.

Wer dieses Formular ausfüllt oder korrigiert und unterschrieben zurückschickt, bucht einen Eintrag für 1560 Euro netto für die Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Es ist also nichts weiter als eine neue Art der Kostenfalle im Internet welch speziell auf selbständige und Unternehmen zugeschitten wurde.

Das Impressum / welches Recht gilt?

Sehr interessant, in diesem Fax steht es gilt tschechisches Recht. Es steht aber auch das die Forderung bei nichtzahlen an Dritte abgetreten werden kann. Dies wird dann wahrscheinlich ein „bekanntes Inkassobüro“ sein.

Was ist das Gelben Branchenbuch wert?

Laut Alexa.com ist das Gelben Branchenbuch so gut wie nichts beworben bzw. weisst eher wenige Besucher auf. Nun kann man sich den Rest denken.

Beachten Sie folgende Punkte bevor Sie Verträge schliessen:

  • Ist der Eintrag kostenlos oder entstehen später evtl. Kosten
  • Gibt es Kündigungsfristen
  • Notieren sie sich Namen des Anrufers sowie Uhrzeit und Telefonnummer*
  • Lassen sie sich eine Gesprächsnotiz schriftlich oder per E-Mail zukommen
  • Überprüfen Sie vorher das Internet nach dem Anbieter
  • Sagen Sie auf keinen Fall sofort “JA”
  • Lesen Sie Faxe bitte ganz genau, besonders das Kleingedruckte

Haben Sie Erfahrungen mit dem Gelben Branchenbuch gemacht posten  Sie diese unten!

Servicerufnummer kostenfrei bestellen

Sie suchen eine Servicerufnummer 0900, 0800, 0700, 0137, 01805

Jedes Unternehmen könnte mit speziellen Servicerufnummern kosten reduzieren oder den Service enorm verbessern, dass sagen Experten aus dem Marketingbereich.“

Warum eine Servicerufnummer?

Sie bieten Servicedienste, dann würde sich eine „Freecall“  Servicenummer zb. als 0800 Rufnummer besonders gut eignen. Denn mehr Anrufer sind oft auch mehr neue Kunden. Ihr Einkommen wird sich erheblich steigern.

Oder sind Sie in der Betragungsbranche tätig, dann wäre eine 0900 Rufnummer eine optimale Möglichkeit auch kostenfreie Sofortberatung per Telefon durchzuführen. Auch bei  0900 Erotik Telefondienste bieten wir spezielle Rufnummern für ihren Bedarf.

Allgemeinen Support erreicht man am besten über Servicerufnummer 0180, dazu gehören 01801, 01802, 01803, 01805.

Forden Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an:

Hacker wollen Facebook lahmlegen

Datenschutz – Hacker und Facebook

Facebook stand in der letzten Zeit so oft in der Kritik wie selten ein anderes Social Network. Nun haben die Hacker „Anonymous“ zum Schlag gegen den Internetdienst Facebook aufgerufen. Wie es heisst soll der Hack wohl am 05. November 2011 stattfinden. Allerdings sind die Anonymous-Hacker noch nicht ganz einig darüber ob dies der richtig Weg ist dem Internetdienst seine Grenzen zu zeigen.

Warum haben Hacker Facbook im Visier?

Die Anonymous Hacker verurteilen Datenverkauf und unzureichende Datenschutzeinstellungen bei Facebook. Ein sehr lockeren Datenschutz hat Facebook allemal, darum stand dieser Dienst sehr oft in der Kritik!

Was für ein Angriff könnte da stattfinden und wie sicher in der Facebook-Account?

Wahrscheinlich reden die Hacker über eine DDoS Attacke was vermutlich über Botnetzwerke geschieht. Botnetzwerke sind illegale Programme welche über Trojaner-Vieren auf fremde Rechner geschleust werden.

Datenschutzverstöße mit Hilfe von illegalen Aktionen zu bekämpfen ist jedoch nicht in Ordnung, darum können wir dies nicht als gut einstufen und hoffen, dass die Hacker später auch zu einem solchen Entschluss kommen.

Sagen sie ihre Meinung unten…

Abmahnung wegen IP Beweis

Immer mehr Abmahnungen mit dem Beweis IP Adresse

Anwaltskanzleien und Musikindustrie versenden täglich mehrere tausend Abmahnungen in den meisten Fällen wegen „Urheberrechtsverletzungen“ wo als einziger Beweis eine IP Adresse dient.

Wie sicher sind IP Adressen?

Eine IP Adresse (Internetprotokoll) dient zu Identifizierung des Internets. Eine IP Adresse bei dem Internetanschluss betrieben wird, wird einmal pro Verbindung zb. mittels eines W-Lan Routers vergeben. Wenn man sich zb. neu in das Internet einwählt bekommen Sie auch eine neue IP Adresse. Eine IP Adresse eindeutig als Beweis zb. bei Urheberrechtsverletzungen ist nicht ohne Zweifel möglich. Zum ersten wurde nun das IP 6 Verfahren gestartet was sich wohl in den nächsten 5 Jahren voll durchsetzten wird. Dabei wurde vorgegeben, das das herkömmliche IP 4 Verfahren also die Zahl der IP Adressen langsam knapp werden. Sicherlich könnte das ist ca. 10 Jahren der Fall sein, jedoch vermuten wir, dass das IP 4 Verfahren auch diverse Sicherheitslücken hat.

Ein weitere Punkt ist der Man-in-the-middle-Angriff welcher reale IP Adressen über Vieren oder Trojaner findet. So können fremde Personen über Programme und Software Ihre IP Adresse filtern und diese dann im Internet verwenden. Das Risiko einem Man-in-the-middle-Angriff zum Opfer zu fallen ist groß und sie lauert quasi überall!

Eine sichere Lösung zur Identifizierung

Es gibt überall Mittel und Möglichkeiten um sicher zu Identifizieren dies gilt gerade auch bei IP Beweisen wie diese zb. bei Urheberrechtsverletzungen genutzt werden. Dazu müssten die  Anzeigenerstatter dies wären zb. dann Rechtsanwälte und deren Auftraggeber meist die Musik- oder Filmindustrie einfach die IP Adresse mit Verbindung der MAC Adresse verwenden. Eine MAC Adresse ist die feste IP Adresse der jeweiligen Rechners, Laptop oder PDA.

Sie haben Fragen oder selber so etwas erlebt? Posten Sie es einfach unten.

Prüftools für Webseiten und Inhaberdaten

Immer wieder kommt es vor, dass besonders Webseiten und Portale im Internet gehackt werden. Darum ist es wichtig nicht allein die Webseite anzupassen sondern auch den Server oder das Webspace.  Denn guter Schutz vor Hackern, Vieren und Spoofing Attacken sind sehr wichtig. Wichtig dabei können effektive Tools sein welche man im Internet kostenfrei nutzen kann. Sollen diese Tool nicht mehr ausreichen, freuen wir uns auf ihre Anfrage um Ihre Webpräsenz zu kontrollieren und ggf. Fehler zu beseitigen.

Fehleranalyse der Optimierung ihres Angebotes

Fehler können nur dann gefunden werden, wenn diese genau analysiert werden. Diese Dienstleistung bieten wir Ihnen zu wirklich überschaubaren Preisen.

Links zu guten Tools

Möchten Sie einen Inhaber prüfen so können Sie dies über ein Wohisanbieter finden. Dazu kann man zb. des eigene Tool der Denic eG bei .de Domains nutzen oder bei anderen zb. ip-adress.com. dazu haben Sie die Möglichkeit Server oder Inhaber zu identifizieren.

Um Sicherheitslücken zu finden empfehlen wir Ihnen den Dienst Safersite mit welchem Sie viele nützliche Hinweise bekommen können.

Page Rank für Mozilla Firefox 5 funktioniert nicht mehr

Leider funktioniert die Pagerank Google Toolbar bei der neuen Firefox Version 5 nicht mehr bzw. ist diese nicht mehr mit dem Browser kompatibel. Ein Problem was viele Internetnutzer nun zu spüren bekommen, denn immer hin 75% der Internetnutzer weltweit nutzen die Google Toolbar und ca. 25 % vertrauen der Pagerank anzeige welche laut Google ein Bewertungstool ist um die Qualität der Webseiten schnell und übersichtlich messen zu können.

Page Rank echt oder Unsinn?

Die Meinungen gehen da auseinander, aber sicher ist, die PR Anzeige der Google Toolbar liefert schnelle Ergebnisse. Die Schwachstelle ist aber auch, dass diese Anzeige ganz legal manipuliert werden kann, nämlich dann wenn man es macht wie viele Webseiten Betreiber und sich PR hohe Links kaufen oder mieten.

Was ist sicher und zuverlässig?

Die beste Variante ist, die Überprüfung mit Google Page Rank und Alexa Pank. Hier kann man dann die Ergebnisse prüfen und sieht ob diese so zusammenpassen oder ob ein Wert sehr gut und der andere eher schlecht ist. Dann ist es zumindest ein Indiz dafür das hier etwas nicht stimmt.

Werte – Erklärung der Werte

Google Page Rank:

Die Werte zwischen 0-6 sind Möglich, dabei ist 0 schlecht und 6 sehr gut.

Alexa Rank:

Der Alexa Rank ist anders als der von Google aufgebaut und somit nicht Identisch. Alexa wertet auch nicht in erster Linie die Qualität sondern vielmehr den Traffic der Webseite aus.

Bei dem Alexa Rank gibt es Werte zwischen mehreren Millionen und 1 dies sind Richtwerte und werden unter Siteinfo angezeigt. Pauschal kann man sagen, alle Webseiten unter 1 Million Rang sind oder könnten recht gut besucht sein.

Sinkende Verkaufspreise für Alt Domains

Sinken die Preise für Alt-Domains?

Diese Fragen können sich seit dieser Woche Domainhändler und Verkäufer von älteren Topleveldomains stellen. Denn die ICANN möchten zahlreiche neue Domains im kommenden Jahr einführen. Aus diesem Grund könnten bereits vergebene Domains mit belibten Endungen wie .de, .com, .net, .org wohl langfristig an atraktivität verlieren. Denn die neuen Endungen der TLD’s können dann zb. Städtenamen oder die Endung GmbH enthalten. Wer jetzt den Wert von  Webseite oder Domain schätzen lassen möchte kann dies über viele nützliche Tools erledigen.

Gute Alternative oder überstürztes Handeln?

Fakt ist, Domainnamen werden zumindest mit sinnvollem Namen langsam sehr eng. Es ist also durchaus eine Möglichkeit neues zu schaffen. Aber wie immer gibt es „Risiken und Nebenwirkungen“ so auch bei den neuen Domains. Denn schon jetzt sind einige der neuen Domains von Webmastern vorbestellt. Es kann also sein, dass gute sinnvolle Namen gar nicht erst für die breite Masse zu Verfügung stehen werden. Natürlich gibt es für einige Domains eine vorbehaltliche Richtlinie zur Beantragung.

Wegen den neuen Domains und der Einführung von speziellen Ort- und Kreisdomains wird in den nächsten Jahren eine nicht mehr Überschaubare Domainvielfalt herrschen so das man mit gutem Gewissen sagen kann, die Gewinner werden die Suchmaschinen und die SEO Webentwicklung sein welche das richtige Internet Marketing einschließt.

Neue Domain-Endungen ab kommendem Jahr möglich

Neue Domain-Endungen ab 2012

Für 2012 sind nun neue frische Domainendungen TLD (Top-Level-Domain) geplant so konnte man es von der ICANN welche die zuständige Regierung für Internet Domains ist erfahren.

Vorteile der frischen Domain Endungen

Die Vorteile liegen auf der Hand, die bis jetzt gültigen Domain Endungen wie: .de .com .net .org. .tv sind schon fast ausgebucht zumindest mit sinnvollen Namen.

So ist zu erwarten das zb. Städte Domains wie Stadtverwaltung.koeln registrieren können. Aber auch sehr wichtige Firmendomains können zb. mit Mustermann.gmbh eröffent werden.

Diese Domainendungen können möglich werden:

  • .africa (Afrika)
  • .and (Andalusien)
  • .arab (Arabische Staaten)
  • .athens Athen (Griechenland)
  • .bank (Banken)
  • .basel
  • .bayern
  • .bcn (Barcelona)
  • .berlin
  • .bike (Fahrrad)
  • .bkk (Bangkok)
  • .board (Snowboards)
  • .bordeaux
  • .bud (Budapest)
  • .bzh (Bretagne)
  • .cal (Kalender)
  • .california
  • .canon
  • .car (Auto)
  • .cymru (Wales)
  • .deloitte
  • .dental (Dental-Community)
  • .dubai
  • .eac (Ostafrika)
  • .earth
  • .eco (Ökologie)
  • .eng (England)
  • .eus (Baskenland)
  • .fam (Familien)
  • .film
  • .florida
  • .food (Lebensmittel)
  • .fra (französische Sprache)
  • .free (freie Domains)
  • .gal (Galizien)
  • .gay
  • .gmbh
  • .green (Ökologie)
  • .hamburg
  • .health (Gesundheit)
  • .hitachi
  • .hiv (AIDS)
  • .horse (Pferde)
  • .hotel
  • .indigi (ursprüngliche ethnische Gruppen) .irish (Irland) .isin (Börsenwerte) .kab (Algerische Ethnie) .ker (Cornwall) .koeln .kurd (Kurdische Kultur) .lat (Lateinamerika) .lli (Leon, Kulturregion in Spanien) .london .love .madrid .mail .med (Medizin) .melbourne .miami .mls (Immobilieninformationen) .mma (Kampfkunst) .money .moscow (Moskau) .movie .mumbai (Mumbai, ehemals Bombay) .music .nai .naples .ngo (nichtstaatliche Organisationen) .nrw (Nordrhein-Westfalen) .nyc (New York City) .one (Aktivismus im Internet) .p2p (Filesharing) .pad (Computing) .paris .pdx (Portland, Oregon) .peace .phone .poker (Glücksspiel) .post .ppl (Menschen) .quebec .radio .real (Immobilienhandel) .riga .roma (Rom) .rugby .saarland .scot (Schottland) .secure (Sicherheit) .sfo (San Francisco) .shop (Geschäft) .sic (Szekler, ungarische Kulturgruppe) .site (Internet, Webseiten) .skate (Skating) .ski (Skiing) .sport .surf .tokyo (Tokio) .toulouse .unicef .usa .val (Valencia) .vegas (Las Vegas) .ven (Venedig) .versicherung (Versicherungswirtschaft) .vlx (Flandern) .web (Internet, Webseiten) .wine(Wein) .yks (Yorkshire) .zulu (Volk der Zulu)

Polizei wird abgemahnt wegen fehlendem Impressum

Kriminalpolizei bekommt Abmahnung wegen einem fehlenden Impressum

Dies zeigt eine aktuelle Klage eines Klägers aus Husum. Der Polizei in Sachsen insbesondere der Sondereinheit INES aus Dresden wird vorgeworfen, sich nicht an das Telemediengesetz § 5 gehalten zu haben. Die Beamten haben am 08.06.2011 die Betreiber von der populären Internetseite Kino.to festgenommen und somit Zugang zur Domian erlangt. Durch die Meldung: „Die Kriminalpolizei weißt auf Folgendes hin“ und einen weiteren Text wird die „Kriminalpolizei“ als Domaininhaber ausgewiesen. Da es viele Kriminalpolizei Stationen gibt muss die zuständige mit allen Informationen ausgewiesen werden, ist zumindest die Anwaltskanzlei RAe Philipp Obladen & Robert Gäßler der Meinung.

Die Impressumspflicht

Im Gesetzt steht folgendes:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar zu halten.

Demzufolge wäre zu klären, ob die Polizei in diesem Fall ein „Dienstanbieter“ ist und ob geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien angeboten werden. Was aber viel wichtiger ist, wäre die Inhaberschaft der Web Domain www.kino.to diese müsste sich dann ja im rechtmäßigen Besitz des Sächsischen Staatsministerium befinden. Dazu bedarf es ganz sicher auch die Bestätigung und Durchführung des jeweiligen DNS Registrars wie es zb. bei einem Domainankauf der Fall ist. Dafür müsste jedoch der letzte Inhaber seine Zustimmung gegeben haben, was bei Kino.to wohl vermutlich nicht der Fall sein dürfte.

Die Frage warum die Polizei diesen Text auf die Webseite setzte bleibt nach wie vor ungeklärt. Denkbar wäre aber, dass die GVU dies sich so wünschte.

Kino.to nun gesperrt und Inhaber festgenommen

KINO.TO … Nun ist es das aus für die größte Streaming-Seite

Am 08.06.2011 wurde mehrere Geschäfts und Wohnräume von den mutmaßlichen Betreibern der Webseite Kino.to von einer Spezialeinheit der Polizei Dresden (INES) durchsucht und 13 Personen festgenommen.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) hatte im April 2011 Strafantrag gegen die Betreiber von Kino.to gestellt. Nun haben Staatsanwaltschaft und Polizei eine Sondereinheit mit dem Namen: INES gegründet und sind gegen die Macher von Kino.to vorgegangen.

Grauzone zwischen Hostern und Verzeichnissen

Dies wird an diesem Beispiel einmal wieder sichtbar, eine Grauzone wie es sie in Deutschland oft gibt. Nicht verboten aber auch nicht direkt erlaubt. Was dazwischen steht ist oft nur Unklar. Das Internet ändert sich jeden Tag und Minute um Minute, Gesetzte und dessen Anpassung kann da niemals mithalten. Die Nutzung von Streamingdiensten iste

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen – in immerhin über einer Million Fälle.

Folgen & Nutzer der Kiono.to Webseite

Der Rahmen und das was dahinter steht ist selbst für Juristen nicht klar zu definieren, jedoch sollen sich nach Aussage eines Medienanwalts, für die Nutzer der Kino.to Webseite keine Sorgen machen wegen eines evtl. Strafverfahrens. Zudem haben die Betreiber der Kino-Seite zugesichert, keine Log-Daten/Logdateien der Nutzer zu speichern. Ausserdem können Nutzer zb. Cache leeren und Cockies löschen oder den Browser Verlauf leeren.

Für die Betreiber kann es wenn sich der Verdacht auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ bestätigt zu einem Strafverfahren kommen.

Prävention & die Macht der Filmindustrie

Wieder hat es sich gezeigt, wenn die Filmindustrie eigene adäquate Angebote gemacht hätte, wäre es vermutlich gar nicht zu Kino.to gekommen. Anders müssen aber enorm hohe Filmkosten eingenommen werden welche eigentlich schon von vornhinein viel zu hoch sind. Die GVU hat also einen ersten Sieg gewonnen, auch wenn die Website derzeit nicht funktioniert, da vermutlich viele Menschen nicht der gleichen Meinung sind wie die Filmindustrie.

Die Macht der Filmindustrie ist wie man wieder sieht gigantisch. Aber allein durch Macht wird sich dazu zunehmende Problem der „illegalen Verbreitung“ nicht eindämmen lassen, dass sollten die Filmgiganten doch beherzigen und an guten und vor allem legalen alternativen arbeiten.

Alles in allem kann man sagen, dass Internet ist immer der Gewinner, und jede Industrie ist gut beraten, sich an dieses Medium zu gewöhnen und mit diesem zu arbeiten.