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Content Management System: Sicherheitslücke Joomla (Update notwenig)

Immer gibt es neue Sicherheitslücken in Webanwendungen darunter zählen CMS und Scripte welche sich im Internet befinden. Gerade die großen Programme, Scripte und Content Management Systeme haben immer wieder mit neuen Sicherheitslücken zu kämpfen. Nun hat es mal wieder das CMS Joomla getroffen. Webmaster und Webanbieter welche das Content Management System: Joomla nutzen kommen um ein Update nicht herum.

Joomla ist eine Webseiten CMS mit welchen dynamische Webseiten erstellt und gepflegt werden können.

Joomla der Listenführer der Angriffe

Joomla ist ein großes und erweiterbares CMS jedoch fällt Joomla auch immer wieder durch neue Angriffe und gefährliche Sicherheitslücken auf.

Weitere Hinweise zur Sicherheitslücke finden Sie unter
http://www.joomlacontenteditor.net/news/item/jce-2011-released

 

Pornoseiten treiben die Entwicklung des Internet voran

Seit es Menschen gibt ist die Erotik eine ständiger Begleite

Nicht nur das ca. 30% der Internetnutzer pornografische Internetseiten oder Dienste nutzen. Auch das Internet und dessen so wichtige Weiterentwicklung werden durch Pornos vorangetrieben. Immer wieder wird den Bereich Erotik in Verbindung mit dem Jugendschutz als sehr bedenklich besonders von der Politik eingestuft.

Oft wird hier jedoch der positive Effekt nämlich die technische Entwicklung des Internet was ohne den Erotikbereich nie so gut ausgebaut sein würde. Was früher eher versteckt war wird nun auch von Google oder Facebook zunehmend angeboten bzw. wird dort von den Nutzern angeboten.

Auch bei anderen sozialen Netzwerken findet man zunehmend Erotik und Pornoangebote in Hülle und Fülle.

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Polizei wird abgemahnt wegen fehlendem Impressum

Kriminalpolizei bekommt Abmahnung wegen einem fehlenden Impressum

Dies zeigt eine aktuelle Klage eines Klägers aus Husum. Der Polizei in Sachsen insbesondere der Sondereinheit INES aus Dresden wird vorgeworfen, sich nicht an das Telemediengesetz § 5 gehalten zu haben. Die Beamten haben am 08.06.2011 die Betreiber von der populären Internetseite Kino.to festgenommen und somit Zugang zur Domian erlangt. Durch die Meldung: „Die Kriminalpolizei weißt auf Folgendes hin“ und einen weiteren Text wird die „Kriminalpolizei“ als Domaininhaber ausgewiesen. Da es viele Kriminalpolizei Stationen gibt muss die zuständige mit allen Informationen ausgewiesen werden, ist zumindest die Anwaltskanzlei RAe Philipp Obladen & Robert Gäßler der Meinung.

Die Impressumspflicht

Im Gesetzt steht folgendes:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar zu halten.

Demzufolge wäre zu klären, ob die Polizei in diesem Fall ein „Dienstanbieter“ ist und ob geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien angeboten werden. Was aber viel wichtiger ist, wäre die Inhaberschaft der Web Domain www.kino.to diese müsste sich dann ja im rechtmäßigen Besitz des Sächsischen Staatsministerium befinden. Dazu bedarf es ganz sicher auch die Bestätigung und Durchführung des jeweiligen DNS Registrars wie es zb. bei einem Domainankauf der Fall ist. Dafür müsste jedoch der letzte Inhaber seine Zustimmung gegeben haben, was bei Kino.to wohl vermutlich nicht der Fall sein dürfte.

Die Frage warum die Polizei diesen Text auf die Webseite setzte bleibt nach wie vor ungeklärt. Denkbar wäre aber, dass die GVU dies sich so wünschte.