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Polizei wird abgemahnt wegen fehlendem Impressum

Kriminalpolizei bekommt Abmahnung wegen einem fehlenden Impressum

Dies zeigt eine aktuelle Klage eines Klägers aus Husum. Der Polizei in Sachsen insbesondere der Sondereinheit INES aus Dresden wird vorgeworfen, sich nicht an das Telemediengesetz § 5 gehalten zu haben. Die Beamten haben am 08.06.2011 die Betreiber von der populären Internetseite Kino.to festgenommen und somit Zugang zur Domian erlangt. Durch die Meldung: „Die Kriminalpolizei weißt auf Folgendes hin“ und einen weiteren Text wird die „Kriminalpolizei“ als Domaininhaber ausgewiesen. Da es viele Kriminalpolizei Stationen gibt muss die zuständige mit allen Informationen ausgewiesen werden, ist zumindest die Anwaltskanzlei RAe Philipp Obladen & Robert Gäßler der Meinung.

Die Impressumspflicht

Im Gesetzt steht folgendes:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar zu halten.

Demzufolge wäre zu klären, ob die Polizei in diesem Fall ein „Dienstanbieter“ ist und ob geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien angeboten werden. Was aber viel wichtiger ist, wäre die Inhaberschaft der Web Domain www.kino.to diese müsste sich dann ja im rechtmäßigen Besitz des Sächsischen Staatsministerium befinden. Dazu bedarf es ganz sicher auch die Bestätigung und Durchführung des jeweiligen DNS Registrars wie es zb. bei einem Domainankauf der Fall ist. Dafür müsste jedoch der letzte Inhaber seine Zustimmung gegeben haben, was bei Kino.to wohl vermutlich nicht der Fall sein dürfte.

Die Frage warum die Polizei diesen Text auf die Webseite setzte bleibt nach wie vor ungeklärt. Denkbar wäre aber, dass die GVU dies sich so wünschte.

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Wertgutachten über Webseiten – Was ist meine Domain Wert?

Webseiten können mit einem Wertgutachten geschätzt oder bewertet werden. Die verschiedenen Möglichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich. Zum einen werden die Domains am Namen und was wichtig ist der Länge des Namens gemessen. Die Länge der Buchstaben hat wesentlichen Einfluss auf die Webseite bzw. die Domain.

Das Wertgutachten hat aber zusätzlich einen „Imagevorteil“ nämlich dann, wenn der Wert besonders hoch gemessen wird. Was unter anderem Gemessen wird möchten wir Ihnen  hier zeigen.

Wichtige Prüfpunkte

  • Länge der Domain
  • Google Page Rank
  • Traffic Rank (zb. Alexa.com)
  • Qualität des Namens
  • Verlinkung der Webseite
  • Zielgruppe
  • Suchmaschinenotimierung
  • Besucher pro Tag
  • Bekanntheistgrad/Kunden
  • Nachfrage

Es hat eben wesentlich damit zu tun was eine Webseite leisten kann und was diese bereits leistet. Darüber hinaus sind zu messen, wie begehrt die Domain oder Webseite ist. Bestimmte Branchen oder Wortdomains können schon ohne Traffic oder Content einige Millionen Euro wert sein!

Unser Angebot zum Gutachten

Der Wert der Webseite/Domain oder Homepage ist durch ein qualifiziertes Domain-Wertgutachten welches Wir gerne für Sie erstellen zu messen. Dazu nehmen Sie einfach kontakt mit uns auf oder senden Sie uns eine aussagekräftige E-Mail. Auch kaufen wir bestimmte Domains über unseren Domainankauf an.

Wir freuen uns auf Ihren Anfrage

Kostenfreie Tools zum Webseiten-Wert

Es gibt eine große Zahl von Tools mit welchen Sie Webseiten Bewertungen testen können. Diese Bewertungen schließen jedoch nur auf Traffic und Pagerank Daten, keineswegs auf die Qualität von Branchen oder Benutzern. Der tatsächliche Wert ist ausschließlich durch ein individuelles Gutachten von Internet Marketing Experten zu ermitteln.

Tool-Links zum Webseitenwert:

http://www.adresso.de

http://www.webseitenwert.de/