Archives for : Datenschutz

Router gegen Filesharing Abmahnungen mit Peer to Peer Blocker und Jugendschutz

Wer seinen privaten Zugang zum Internet mit Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern wie den eigenen Kindern sowie Unbekannten wie den Gästen in der privaten Zimmervermietung oder Pension teilt, sollte sich auf jeden Fall vor Missbrauch schützen. Anders ausgedrückt wäre es fahrlässig und kann weitreichende Konzequenten haben. Was ist zu beachten bei der Internetfreigabe, Tauschbörsen wie Kaaza, E-Mule, Bit-Torrent und Co. – und vor Allem: wie kann man sich gegen die Verwendung der beliebten Peer-to-Peer-Programme schützen?

Egal ob für den Internetzugang lediglich ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder mehrere verschiedene Endgeräte wie Computer, Laptop, Tablet und Smartphone – es gestaltet sich extrem schwierig und ist schier unmöglich, alle Geräte sinnvoll durch Firewall, Software-Reglementierungen, Blacklists für Websiten etc. zu präparieren.

Abhilfe schafft hier lediglich eine zentralisierte Lösung, welche den Netzwerkverkehr vom und ins Internet überwacht und bei Bedarf regelt. Ein Projekt, welches sich mit genau dieser „Lücke“ beschäftigt, bietet ebenfalls das passende Equipment an – sowohl für das heimische Netzwerk als auch für Pensionen oder Zimmervermietungen gedachte Internetanschlüsse.

Netbarry lautet der Name einer Firewall, welcher genau zu diesem Einsatzzweck konzipiert wurde. Den Netbarry gibt es in verschiedenen Ausführungen bzw. Leistungsstufen und Funktionen und lässt sich in Sekundenschnelle lediglich mit ein paar Handgriffen installieren und verwenden.

Die Hardware besteht im Grunde aus konventionellen Routern, bestückt und entsprechend konfiguriert mit der einer Open-source-Linux-Distribution. Hierbei wurde hoher Wert auf Robustheit, niedrigen Energieverbrauch und vor Allem Flexibilität und Sicherheit gelegt.

Netbarry bietet folgende Funktionen:

  • Tauschbörsen/Filesharing Blocker (Kazaa, Emule, Bittorrent, Torrent etc.)
  • Kinder- und Jugendschutz durch DNS-Filter
  • Multiple W-LAN-Accesspoints für getrennte Hotspots
  • Bandbreitenmanagement
  • gekapseltes Gästenetzwerk

Zur Website des Anbieters

Abmahnung wegen Filesharing mit Tauschbörsen und Urheberrechtsverstößen

Wer gewievten Anwälten schon einmal in die Falle gegangen ist und eine Abmahnung wegen Missbrauch des Urheberrechtes kassiert hat, kennt das Problem nur zu gut.

Erhalten die eigenen Kinder oder Mitbewohner ungehindert Zugang zum hauseigenen Internet, ist der Missbrauch vorprogrammiert. Das betrifft seit geraumer Zeit besonders auf Filesharing-Programme zu, welche zum Zwecke der dezantralen Verteilung digitaler Inhalte entwurfen wurden. Werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke wie bzw. Musikstücke, Filme oder Software heruntergeladen, kann das ein kostspieliges Ende nehmen. Das Herunterladen an sich ist nicht die Achillesferse, in welche Anwälte stechen. Maßgebend hierfür ist die unerlaubte Verteilung der Werke an andere Nutzer.

Da nun jede Tauschbörse aber genau vom Upload ihrer Nutzer lebt, ist vielen Nutzern die Tragweite einer uneingeschränkten Nutzung dieser Programme nicht klar. Auch die Inhaber der Internetanschlüsse stehen in der Regel vor vollendeten Tatsachen, sollte ein Anwaltlicher Brief mit einer Unterlassungeerklärung den Inhalt des eigenen Briefkastens zieren.

Um einen Datenklau auf die Schliche zu kommen, bedarf es speziell zur Aufklärung geschultes Personal. Spezialisten, welche im Auftrag eines Plattenlabels, Hollywood-Studios o. Ä. handeln und sich im Grunde als normale Nutzer tarnen. Läd ein Mitarbeiter dieser digitalen Detektei ein urheber rechtlich geschütztes Werk von der Festplatte eines Nutzers, hat er auch dessen Verbindungsdaten wie die IP-Adresse des Internetanschlussen. Im Eilverfahren wird ein dringend benötigter gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss erwürgt, welcher diese Firmen dazu authorisiert, Verbindungsdaten des des Nutzers bei dem jeweiligen Provider für diese Tatzeit anzufordern und gegen den Inhaber des Anschlusses zu verwenden.

Im günstigsten Fall kommt die dafür haftende Person mit einer Unterlassungsklage, einer Verwarnung und zusätzlich anfallenden anwaltlichen Kosten davon. Grundsätzlich ist die Höhe der Abmahnkosten auf ca. 100 Euro gedeckelt. Jedoch kommen dazu Kosten für die eigene Rechtsberatung sowie für die gegnerische Anwaltskanzlei dazu. So ist man schnell in Sphären für die Gesamtkosten von bis zu 1000 Euro. Wird zusätzlich der vom Gläübiger zugesandte Unterlassungsvertrag unverändert unterschrieben, bedeutet das bei einer erneuten Verletzung des Urheberrechts des gleichen Werkes eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

Wie Sie sich vor dieser ungewollten Datenfalle schützen können, lesen Sie hier.

Auskunfteien und die Macht Menschen zu ruinieren

Auskunfteien wie Schufa, Creditreform und Bürgel haben eine viel zu große Macht welche Sie auch immer wieder wissen einzusetzen. Das ZDF hat dazu eine Tolle Doku produziert, die zeigt, was Auskunfteien alles können!

Wir Datenschützer waren schon lange vor der viel zu großen Macht und fordern die Politik auf endlich Ihr Aufgabe ernst zu nehmen. Gegen uns stehen aber eine Vielzahl von Lobbys mit sehr vielen Lobbyisten.

Tipp: Fordern Sie regelmäßig Ihre gespeicherten Daten aus der Schufa und wenn Sie gewerblich sind auch von anderen Auskunfteien an!

Das Video können Sie hier ansehen!

US Geheimdienst drängt E-Mail Verschlüsselungsfirmen ins aus

Noch nie war ein Präsident so ein Diktator wie der schwarze Mann der USA

Noch kein US Präsident war so ein Spionage-Diktator und so schlecht wie der schwarze Mann Obama! Obama und sein Gefolge wollen die Welt per Überwachung beherrschen! Die Zeiten in denen man sich auf die Ausrede „Terror“ beziehen konnte sind längst vorbei. Nach dem Prism Skandal wissen wir nun das die Amerikaner ein großes Verbrechen gegen den Datenschutz begangen haben.

Nun werden US Unternehmen dazu genötigt Ihre Dienste einzustellen. Das ist nicht länger hinnehmbar!

Was hat unsere Regierung gewusst?

Auch hier glauben wir nicht, dass die Regierung sowie die Bundeskanzelerin davon nichts gewusst haben. Wir gehen davon aus, dass auch hier viel verschwiegen wird!

Fazit

Die DDR Stasi war schlimm – es geht aber noch viel schlimmer das hat uns die NSA gezeigt. Pfui an alle die welche dieses Menschenverachtende Prism und die NSA unterstützen oder diese je unterstützt haben! Es wird Zeit das sich die Menschen auf der Welt gegen diese Überwachung wehren!

Unglaubliche Datenspionage aufgedeckt von Edward Snowden – Prism

Eine unglaubliche Datenspionage des US Geheimdienst NSA sowie des britischen Geheimdienst GCHQ mit dem Projekt Prism wurde aufgedeckt von dem Helden Edward Snowden welcher verdeckt beim NSA als IT Spezialist arbeitete.

Für uns Datenschützer ist das der Super-Gau schlecht hin. Hier werden Menschen auf der ganzen Welt aber besonders intensive auch in Deutschland ausspioniert. Hier waren die Methoden der DDR Stasi harmlos dagegen.

Was hast der Geheimdienst von solchen Aktionen?

Das was hier wohl im Vordergrund steht ist die Macht über die Weltherrschaft. Man tarnt sich hier scheinheilig mit der Bekämpfung von Terrorismus und hat vermutlich auch so die Anschläge auf das World Trade Center in NY fingiert.

Ja die Geheimdienste sind eine Gefahr deren Ausmaß nur schwer vorstellbar ist. Die jetzigen Vorwürfe gegen den britischen und den US Geheimdienst zeigen wie mit der Würde der Menschen in der Realität umgegangen – und wie diese mit Füssen getreten wird.

Deutschland sollte diese kriminellen Geheimdienste nicht unterstützen!

Die deutsche Regierung ist gut beraten – Edward Snowden der Mann der diese kriminellen Machenschaften der Geheimdienste aufgedeckt hat, zu schützen und Ihm ein Heim anzubieten!

Auch sollte sich die ganze deutsche Politik entschieden gegen diese Geheimdienste stellen und verlangen das so etwas gestoppt wird!

Unser Bundespräsident verurteilte  Edward Snowden und warf Ihm Hochverrat vor! Das Wort Hochverrat kommt aus der Kaiserzeit und hat in einer Demokratie nichts zu suchen! Unsere Herr Joachim Gauck (Bundespräsident) sollte sich dafür bei dem Helden Edward Snowden für die Äußerung des Hochverrat entschuldigen. Herr Joachim Gauck sollte es besser wissen – was eine Stasi mit Menschen machen kann!

Neues Meldegesetz sorgt für einen Datenschutzskandal

Der Bundestag hat das neue Meldegesetz verabschiedet. Das Meldegesetz ist wichtig, weil nur so jeder Bürger gezwungen ist seinen Wohnort und seinen Lebensmittelpunkt in seiner Stadt oder Gemeinde anzugeben.

Was ist neu an dem neuem Meldegesetz?

Das neue Meldegesetz verstößt ganz klar gegen den Datenschutz da es jetzt zulassen soll, dass Firmen wahllos Daten und Adressen abfragen dürfen. Außerdem ist nicht wie erst vorgesehen, dass Einverständnis erforderlich.

Ein Skandal warum?

Nun das Meldegesetz ist so ausgelegt, dass die Adressdaten der Bürger wahllos abgefragt aber auch missbraucht werden können. Ein späterer Schutz ist so nicht mehr möglich. Dem neuen Meldegesetz  muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen. Ob dies so passiert ist allerdings Fragwürdig.

Wie kann man sich und seine Adressaten schützen?

Egal ob das neue Meldegesetz nun kommt oder nicht, Sie haben immer die Möglichkeit, gegen die Herausgabe Ihrer Adressdaten zu wiedersprechen. Einen einfachen Wiederspruch senden Sie einfach an Ihr Einwohnermeldeamt.

Haben Sie eine Meinung dazu schreiben Sie einfach unten einen Kommentar.

Schufa prüft Verwendung von Daten in Social Network

Die Schufa prüft derzeit ob es juristisch möglich sei, Daten auch aus Social Network Medien zu nutzen wie zb, Facebook, Twitter, Google+ und Xing. Was davon zu halten ist, ist eher zweideutig und wäre ein tiefer Einschnitt in den Datenschutz.

Was bingen Nutzerdaten aus Social Network-Diensten?

Sicher ist das die heutigen Social Network Anbieter allein schon einen großen Verlust für den Datenschutz darstellen. Eine Abfrage bringt den Unternehmen wie zb. der Schufa einen sehr hohen Informationsgehalt, jedoch ist dieser auch mit Risiken und Nebenwirkungen für den Betroffenen verbunden.

Wie sicher sind Nutzerdaten aus Social Networks?
Die Sicherheit sollte eigentlich im Focus stehen, vielmehr wird diese mit einer globalen Netzüberwachung wohl nicht mehr gegeben sein. Allein die Tatsache, dass die Schufa als Unternehmen andere Ziele hat als eine zb. öffentliche rechtliche Organisation sind Fehler der Daten von Nutzern schon jetzt vorprogrammiert.
Allein die Tatsache das es gewollte oder ungewollte Verwechslungen geben kann, würde eine Nutzung von Social Network als keine Option kennzeichnen. Ein Beispiel was eine Nutzung von Social Network Daten als nicht sicher kennzeichnet:

 

Ein Nutzer registriert sich unter falschem Namen und fehlerhafter Daten. Diese können ggf. auf einen Nutzer passen, welcher in diesem System nicht angemeldet ist, so könnte ein falsches Ergebnis dem Nutzer zugewiesen werden.

 

Als Fazit darf so eine Art der globalen Überwachung von Unternehmen nicht Recht gegeben werden, denn die Risiken könnten leicht von dem Unternehmen ausgespielt. So eine Art von Cyberspionage darf niemals zugestimmt werden!

EU wird Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung verklagen

Wieder eine Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung. Die europäische Union (EU) will die Bundesrepublik Deutschland verklagen das diese sich zu Recht gegen diese Spionage währt.

Es wird abzuwarten bleiben was vor dem europäischen Gerichtshof entschieden wird. Es ist jedoch davon aus zu gehen, dass diese Klage eine lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Im Falle das die Bundesrepublik Deutschland eine Niederlage erleidet wäre ein Bußgeld  von 315.036 Euro und 54 Cents täglich fällig, solange, bis Deutschland nicht mehr europäisches Recht bricht.

Was ist Vorratsdatenspeicherung?

Als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet man das speichern von Verbindungsdaten, gleich ob diese über Telefon oder Internet zustande gekommen sind. In der europäische Richtlinie wird eine Speicherzeit von 6 Monaten verlangt. Zurzeit ist eine Speicherung von ca. 7-14 Tagen die Regel.

Datenschutz vs. Vorratsdatenspeicherung

Wer dieses Rennen gewinnt ist fraglich, leider könnte die Vorratsdatenspeicherung jedem Betroffenen die Freiheit im Bereich Datenschutz kosten. Zwar wird die Vorratsdatenspeicherung mit der Bekämpfung von Verbrechen begründet, jedoch wäre eine Spionage sowie Missbrauch zb. durch Hacker oder Trojaner möglich.

Welche Daten sind bei der Vorratsdatenspeicherung betroffen?

Alle Verbindungsdaten egal ob per Telefon oder Internet sind von der Vorratsdatenspeicherung betroffen. Darunter zählen zb. IP Adressen der Anrufer bis zu allen augerufenen Seiten, gewählten Telefonnummern und vieles mehr…

Google Wallet speichert Nutzerdaten unverschlüsselt

Mal wieder stehen ein Dienst vom Internet Giganten Google in der Kritik des Datenschutz. Nach vorläufigen Erkenntnissen speichert der Dienst Google Wallet (wird von App Nutzern zb. Android genutzt) einige Nutzerdaten wie Adressen und Namen wohl unverschlüsselt und gibt so die Möglichkeit, dass kriminelle auf diese Daten zugreifen könnten.

Zwar sind zb. Keditkartennummer sicher, aber diese stehen auch nicht im Focus. Mit namen udn Adressdaten kann ein erheblicher Missbrauch betrieben werden, wenn diese in die falschen Hände gelangen.

Google verweisst auf die Betriebssicherheit der Browseranbieter wie „Android“.

merh lesen

Aus für Elena – das ELENA-Verfahren

Endlich ist es gescheitert – Elena das Spionage-Programm

Datenschützer haben schon lange Alarm geschlagen, dass Elena das offizielle Spionageprogramm für Arbeitgeber und Behörden. Nun wurde es doch von der Bundesregierung abgeschafft.

Für uns Menschen ist dies ein großer Gewinn, für Arbeitnehmer ist dies ein Stück mehr Privatsphäre und Menschlichkeit.

Die Abschaffung war jedoch das einzige was unsere Bundesregierung entscheiden konnte, denn es hat sensible Fragen des Rechtsstaats berührt. Wieder ein stück mehr Datenschutz in Deutschland.