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Internet-Router speziell für Studenten-WGs

Das Thema ist allgegenwärtig. In der WG soll für alle Bewohner Internet bereitstehen. Am besten alle an einem Anschluss – das spart Kosten und Verwaltungsaufwand. Doch wie sieht es mit dem Thema Haftung bei Missbrauch aus? Was ist, wenn ein Mitbewohner – wie des öfteren der Fall – illegal über Tauschbörsen downloadet? Ist der Schuldige ohne Weiteres zu enttarnen oder zahlt im Zweifel der Anschlussinhaber? Diese wichtigen Fragen sollten jedem Mitbewohner studentischer oder sonstiger Wohngemeinschaften klar sein und diese sollten vertraglich geregelt sein.

Zum anderen ist es relevant, welche Hardware hierbei zum Einsatz kommt. Wenn diese nicht die Möglichkeit bietet, über einen gewissen Zeitraum Logfiles zur Verfügung zu stellen, steht der Inhaber des Anschlusses bei einem Missbrauch im Dunkeln.

Eine sehr sichere hardwarebasierende Lösung bietet die Netbarry Firewall Home oder Business. Speziell zu diesem Einsatzzweck geschaffen, verhindert sie zuverlässig den Gebrauch div. verbreiteter und üblicher Tauschbörsenprogramme. So ist es keinem Mitbewohner mehr möglich, urheberrechtlich geschütztes Material herunterzuladen bzw. zum Upload freizugeben. Zudem ist die Installation kinderleicht und mit wenigen Handgriffen sowie ohne Konfigurationsaufwand zu bewerkstelligen.

Zur Website der Netbarry Home und Business Firewall

Vertrauen ist gut, vorbeugen ist besser. Vergleicht man die Höhe der Anschaffung eines Netbarry (Kosten ab ca. 90€) mit der einer anwaltlichen Abmahnung, wird jede, schnell klar, wie man sein Geld sparen bzw. wo man es besser nicht verbrennen sollte.

Router gegen Filesharing Abmahnungen mit Peer to Peer Blocker und Jugendschutz

Wer seinen privaten Zugang zum Internet mit Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern wie den eigenen Kindern sowie Unbekannten wie den Gästen in der privaten Zimmervermietung oder Pension teilt, sollte sich auf jeden Fall vor Missbrauch schützen. Anders ausgedrückt wäre es fahrlässig und kann weitreichende Konzequenten haben. Was ist zu beachten bei der Internetfreigabe, Tauschbörsen wie Kaaza, E-Mule, Bit-Torrent und Co. – und vor Allem: wie kann man sich gegen die Verwendung der beliebten Peer-to-Peer-Programme schützen?

Egal ob für den Internetzugang lediglich ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder mehrere verschiedene Endgeräte wie Computer, Laptop, Tablet und Smartphone – es gestaltet sich extrem schwierig und ist schier unmöglich, alle Geräte sinnvoll durch Firewall, Software-Reglementierungen, Blacklists für Websiten etc. zu präparieren.

Abhilfe schafft hier lediglich eine zentralisierte Lösung, welche den Netzwerkverkehr vom und ins Internet überwacht und bei Bedarf regelt. Ein Projekt, welches sich mit genau dieser „Lücke“ beschäftigt, bietet ebenfalls das passende Equipment an – sowohl für das heimische Netzwerk als auch für Pensionen oder Zimmervermietungen gedachte Internetanschlüsse.

Netbarry lautet der Name einer Firewall, welcher genau zu diesem Einsatzzweck konzipiert wurde. Den Netbarry gibt es in verschiedenen Ausführungen bzw. Leistungsstufen und Funktionen und lässt sich in Sekundenschnelle lediglich mit ein paar Handgriffen installieren und verwenden.

Die Hardware besteht im Grunde aus konventionellen Routern, bestückt und entsprechend konfiguriert mit der einer Open-source-Linux-Distribution. Hierbei wurde hoher Wert auf Robustheit, niedrigen Energieverbrauch und vor Allem Flexibilität und Sicherheit gelegt.

Netbarry bietet folgende Funktionen:

  • Tauschbörsen/Filesharing Blocker (Kazaa, Emule, Bittorrent, Torrent etc.)
  • Kinder- und Jugendschutz durch DNS-Filter
  • Multiple W-LAN-Accesspoints für getrennte Hotspots
  • Bandbreitenmanagement
  • gekapseltes Gästenetzwerk

Zur Website des Anbieters

Abmahnung wegen Filesharing mit Tauschbörsen und Urheberrechtsverstößen

Wer gewievten Anwälten schon einmal in die Falle gegangen ist und eine Abmahnung wegen Missbrauch des Urheberrechtes kassiert hat, kennt das Problem nur zu gut.

Erhalten die eigenen Kinder oder Mitbewohner ungehindert Zugang zum hauseigenen Internet, ist der Missbrauch vorprogrammiert. Das betrifft seit geraumer Zeit besonders auf Filesharing-Programme zu, welche zum Zwecke der dezantralen Verteilung digitaler Inhalte entwurfen wurden. Werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke wie bzw. Musikstücke, Filme oder Software heruntergeladen, kann das ein kostspieliges Ende nehmen. Das Herunterladen an sich ist nicht die Achillesferse, in welche Anwälte stechen. Maßgebend hierfür ist die unerlaubte Verteilung der Werke an andere Nutzer.

Da nun jede Tauschbörse aber genau vom Upload ihrer Nutzer lebt, ist vielen Nutzern die Tragweite einer uneingeschränkten Nutzung dieser Programme nicht klar. Auch die Inhaber der Internetanschlüsse stehen in der Regel vor vollendeten Tatsachen, sollte ein Anwaltlicher Brief mit einer Unterlassungeerklärung den Inhalt des eigenen Briefkastens zieren.

Um einen Datenklau auf die Schliche zu kommen, bedarf es speziell zur Aufklärung geschultes Personal. Spezialisten, welche im Auftrag eines Plattenlabels, Hollywood-Studios o. Ä. handeln und sich im Grunde als normale Nutzer tarnen. Läd ein Mitarbeiter dieser digitalen Detektei ein urheber rechtlich geschütztes Werk von der Festplatte eines Nutzers, hat er auch dessen Verbindungsdaten wie die IP-Adresse des Internetanschlussen. Im Eilverfahren wird ein dringend benötigter gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss erwürgt, welcher diese Firmen dazu authorisiert, Verbindungsdaten des des Nutzers bei dem jeweiligen Provider für diese Tatzeit anzufordern und gegen den Inhaber des Anschlusses zu verwenden.

Im günstigsten Fall kommt die dafür haftende Person mit einer Unterlassungsklage, einer Verwarnung und zusätzlich anfallenden anwaltlichen Kosten davon. Grundsätzlich ist die Höhe der Abmahnkosten auf ca. 100 Euro gedeckelt. Jedoch kommen dazu Kosten für die eigene Rechtsberatung sowie für die gegnerische Anwaltskanzlei dazu. So ist man schnell in Sphären für die Gesamtkosten von bis zu 1000 Euro. Wird zusätzlich der vom Gläübiger zugesandte Unterlassungsvertrag unverändert unterschrieben, bedeutet das bei einer erneuten Verletzung des Urheberrechts des gleichen Werkes eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

Wie Sie sich vor dieser ungewollten Datenfalle schützen können, lesen Sie hier.

Nutzer von Whatsapp bekommen bald ein Problem

Wer Whatsapp nutzt könnte bald ein Problem bekommen. Denn Whatsapp wird kostenpflichtig und die Zahlungsarten sind auf höchst merkwürdige Dienste beschränkt. Zum einen bietet man Google Play an welches nur über Kreditkarte abrechnet und zu anderen Paypal der Dienst der Nutzer auch einfach mal sperrt. Beide Dienste sind nicht sicher und keines Wegs anonym. So können zb. Geheimdienste diese Zahlungen überwachen und auswerten.

Ist Whatsapp nun noch Zukunftsfähig?

Apps und Anbieter gibt es wie Sand am Meer und früher oder später gibt es neuen Anbieter. Wenn Whatsapp nicht schnell etwas ändert wird es nicht mehr lange der bekannteste Smartphone Messanger sein.

Fazit: Auf Dienste die es den Geheimdienstspitzeln so leicht machen, kann man verzichten.

Smartphones im Vergleich der „Chip Bestlisten“

Wer heute ein neues Internetfähiges Handy sucht wird schnell auf große und kleine Unterschiede stoßen. Dabei haben fast alle Internethandys entweder ein Android oder ein Apple Betriebssystem. Probleme ergeben sich oft schon aus diesen zwei Konkurrenten. Welches Betriebssystem ist besser, leistungsfähiger und für den einzelnen das Optimale Betriebssystem?

Android was ist das?

Android ist eine Betriebssystem von Google. Es ermöglicht die Internetnutzung per Hany. Android bietet eine eigenes Appstore ähnlich wie bei Apple.

Apple OS was ist das?

Apple Betriebssystem OS X bietet Nutzern die Möglichkeit das IPhone als Internetfähiges Handy zu nutzen.

Nützliche Link

Hier finden Sie nützliche Links zum Thema „Internetfähiges Handy“, Bestlisten und Vergleiche.

 

Schufa prüft Verwendung von Daten in Social Network

Die Schufa prüft derzeit ob es juristisch möglich sei, Daten auch aus Social Network Medien zu nutzen wie zb, Facebook, Twitter, Google+ und Xing. Was davon zu halten ist, ist eher zweideutig und wäre ein tiefer Einschnitt in den Datenschutz.

Was bingen Nutzerdaten aus Social Network-Diensten?

Sicher ist das die heutigen Social Network Anbieter allein schon einen großen Verlust für den Datenschutz darstellen. Eine Abfrage bringt den Unternehmen wie zb. der Schufa einen sehr hohen Informationsgehalt, jedoch ist dieser auch mit Risiken und Nebenwirkungen für den Betroffenen verbunden.

Wie sicher sind Nutzerdaten aus Social Networks?
Die Sicherheit sollte eigentlich im Focus stehen, vielmehr wird diese mit einer globalen Netzüberwachung wohl nicht mehr gegeben sein. Allein die Tatsache, dass die Schufa als Unternehmen andere Ziele hat als eine zb. öffentliche rechtliche Organisation sind Fehler der Daten von Nutzern schon jetzt vorprogrammiert.
Allein die Tatsache das es gewollte oder ungewollte Verwechslungen geben kann, würde eine Nutzung von Social Network als keine Option kennzeichnen. Ein Beispiel was eine Nutzung von Social Network Daten als nicht sicher kennzeichnet:

 

Ein Nutzer registriert sich unter falschem Namen und fehlerhafter Daten. Diese können ggf. auf einen Nutzer passen, welcher in diesem System nicht angemeldet ist, so könnte ein falsches Ergebnis dem Nutzer zugewiesen werden.

 

Als Fazit darf so eine Art der globalen Überwachung von Unternehmen nicht Recht gegeben werden, denn die Risiken könnten leicht von dem Unternehmen ausgespielt. So eine Art von Cyberspionage darf niemals zugestimmt werden!

RSS Feeds keine Störerhaftung

Aktuell hat der Bundesgerichtshof BGH zu entscheiden, ob es als Störerhaftung gilt, wenn ein Seitenbetreiber fremde nicht moderierte RSS Feeds verlinkt und veröffentlicht. Der BGH hat wie schon zwei Gerichte zu vor eine Haftung der Seitenbetreiber welche fremde nicht moderierte RSS Inhalte per Abonnement auslesen, diese dann auf der Webseite angezeigt werden ausgeschlossen.

Was sind RSS Feeds?

RSS-Feeds sind Inhalte welche man auf verschiedene Weise abonnieren kann. So zb. kann man einen RSS-Feed als Newsletter im Internet-Browser oder in einem E-Mail Programm abonnieren. Weiter Möglichkeiten sind diese auf dem Smartphone oder eben als Seitenbetreiber als dynamischen RSS-Feed zu verarbeiten.

RSS Feeds ist eine nützliche Alternative zum klassischen E-Mail Newsletter und hat den klaren Vorteil, dass sich der RSS-Feed sehr gut anpassen lässt und eben nur an der gewünschten Stelle oder im gewünschten Programm aufgerufen wird.

Link zum Urteil des BGH

EU wird Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung verklagen

Wieder eine Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung. Die europäische Union (EU) will die Bundesrepublik Deutschland verklagen das diese sich zu Recht gegen diese Spionage währt.

Es wird abzuwarten bleiben was vor dem europäischen Gerichtshof entschieden wird. Es ist jedoch davon aus zu gehen, dass diese Klage eine lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Im Falle das die Bundesrepublik Deutschland eine Niederlage erleidet wäre ein Bußgeld  von 315.036 Euro und 54 Cents täglich fällig, solange, bis Deutschland nicht mehr europäisches Recht bricht.

Was ist Vorratsdatenspeicherung?

Als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet man das speichern von Verbindungsdaten, gleich ob diese über Telefon oder Internet zustande gekommen sind. In der europäische Richtlinie wird eine Speicherzeit von 6 Monaten verlangt. Zurzeit ist eine Speicherung von ca. 7-14 Tagen die Regel.

Datenschutz vs. Vorratsdatenspeicherung

Wer dieses Rennen gewinnt ist fraglich, leider könnte die Vorratsdatenspeicherung jedem Betroffenen die Freiheit im Bereich Datenschutz kosten. Zwar wird die Vorratsdatenspeicherung mit der Bekämpfung von Verbrechen begründet, jedoch wäre eine Spionage sowie Missbrauch zb. durch Hacker oder Trojaner möglich.

Welche Daten sind bei der Vorratsdatenspeicherung betroffen?

Alle Verbindungsdaten egal ob per Telefon oder Internet sind von der Vorratsdatenspeicherung betroffen. Darunter zählen zb. IP Adressen der Anrufer bis zu allen augerufenen Seiten, gewählten Telefonnummern und vieles mehr…

Gefälschte Online-Banking-Webseite – Haftung bei Phishing

Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 24.04.2012 – XI ZR 96/11eine entscheidende Richtlinie zum Thema Haftung bei Phishing in Online Bankgeschäften gefällt. Der BGH sah ein Mitverschulden der Bank nicht und der Kläger (Opfer der Phishingseite) ging leer aus und hat evtl. sich noch Schadenersatzpflichtig gemacht.Diese Art von Internetkriminalität ist auch neben der verschiedenen Facebook Trojanern eine ernst zu nehmende Bedrohung welch vorwiegend per E-Mail zu Ihnen kommt.

Phishing im Internet

Phishing ist im Internet ein sehr großes Problem was man in nahezu allen Branchen finden kann. Egal ob Bankseiten oder DHL Packstation überall wo es was zu holen gibt sind die Abzocker zur Stelle und wollen Ihre Daten ausspionieren.

Was hilft um Phishing zu erkennen?

Zunächst ist wie immer ein wachsames Auge die beste Medizin gegen jede Art von Phishing. Aber auch Anti Virenprogramme sollten erstens auf dem PC oder Notebook vorhanden und natürlich aktuell sein. Bessere Premium-Varianten der Virenscanner sind oft eine hilfreiche Alternative und können schneller zuverlässig schützen.

Anti-Viren-Software

Avira 2012

Pornoseiten treiben die Entwicklung des Internet voran

Seit es Menschen gibt ist die Erotik eine ständiger Begleite

Nicht nur das ca. 30% der Internetnutzer pornografische Internetseiten oder Dienste nutzen. Auch das Internet und dessen so wichtige Weiterentwicklung werden durch Pornos vorangetrieben. Immer wieder wird den Bereich Erotik in Verbindung mit dem Jugendschutz als sehr bedenklich besonders von der Politik eingestuft.

Oft wird hier jedoch der positive Effekt nämlich die technische Entwicklung des Internet was ohne den Erotikbereich nie so gut ausgebaut sein würde. Was früher eher versteckt war wird nun auch von Google oder Facebook zunehmend angeboten bzw. wird dort von den Nutzern angeboten.

Auch bei anderen sozialen Netzwerken findet man zunehmend Erotik und Pornoangebote in Hülle und Fülle.

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