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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Januar 2025 (Rechtssache C-394/23) wurde durch eine Beschwerde gegen die französische Staatsbahn SNCF ausgelöst. Diese verlangte bei der Online-Buchung von Fahrkarten die verpflichtende Angabe der Anrede („Herr“ oder „Frau“). Der EuGH entschied, dass diese Praxis gegen den Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO verstößt, da die Angabe der Anrede für die Vertragserfüllung nicht notwendig ist. Die Richter betonten, dass die Festlegung auf eine Geschlechtsidentität nicht erforderlich sei, um einen Beförderungsvertrag abzuschließen. Stattdessen könnten Unternehmen neutrale und inklusive Kommunikationsformen wie „Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde“ nutzen. Auch ein berechtigtes Interesse an personalisierter Ansprache wurde abgelehnt, da der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität vorrangig sei.
Das Urteil stärkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben. Es fordert eine Anpassung von Prozessen, um unnötige Datenerhebungen zu vermeiden.
In Deutschland hat das Urteil besondere Relevanz, da viele Online-Shops weiterhin solche Pflichtangaben verlangen. Laut DSGVO dürfen nur Daten erhoben werden, die für die Vertragserfüllung notwendig sind. Die Anrede ist hierfür jedoch nicht erforderlich, weshalb Unternehmen ihre Formulare anpassen müssen. Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und fordert von deutschen Online-Händlern eine datenschutzkonforme Gestaltung ihrer Prozesse.
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Die Frage, ob ein Unternehmen sich ohne Wissen oder Zustimmung eines Bewerbers beim ehemaligen Arbeitgeber über dessen Arbeitsleistung, Verhalten oder sonstige Details erkundigen darf, ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern verstößt in den meisten Fällen klar gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).Rechtliche Grundlage und DatenschutzDie DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten streng. Sie besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten – dazu zählen auch Informationen über vorherige Beschäftigungen – nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.
Eine solche Bedingung ist die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen. Ohne diese Zustimmung darf ein Unternehmen keine Erkundigungen beim früheren Arbeitgeber einholen, da dies eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt.
Gibt es Ausnahmen?
Zwar gibt es vereinzelte rechtliche Ausnahmen, beispielsweise wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt oder wenn eine Einholung der Referenz ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Solche Fälle sind jedoch selten und erfordern eine präzise Prüfung. In der Regel ist es ohne Zustimmung des Bewerbers nicht zulässig, Informationen bei früheren Arbeitgebern einzuholen.
Wichtig!
Risiken für Unternehmen, die sich dennoch ohne Erlaubnis beim Ex-Arbeitgeber eines Bewerbers erkundigen, setzen sich erheblichen Risiken aus. Verstöße gegen die DSGVO können zu hohen Geldbußen führen. Darüber hinaus kann ein solches Vorgehen das Vertrauen potenzieller neuer Mitarbeiter beeinträchtigen und dem Ruf des Unternehmens schaden.FazitWer personenbezogene Daten verarbeiten oder weitergeben möchte – egal in welcher Form –, benötigt zwingend die Einwilligung des Betroffenen. Der Schutz persönlicher Daten ist ein grundlegendes Recht, das über wirtschaftlichen oder unternehmerischen Interessen steht.
Empfehlung
Unternehmen sollten sich daher bewusst sein, dass Datenschutz nicht nur eine rechtliche Verpflichtung ist, sondern auch ein wichtiger Bestandteil einer vertrauensvollen Unternehmenskultur.
Seit 2007 sind wir als Datenschutzbeauftragte für Unternehmen tätig und haben in dieser Zeit viele spannende Fälle begleitet. Dabei fällt uns immer wieder auf: Datenschutz wird oft unterschätzt oder gar ignoriert – mit teils gravierenden Folgen für Unternehmen.
Doch Datenschutz ist kein Hemmschuh. Ganz im Gegenteil: Richtig umgesetzt, stärkt er nicht nur das Vertrauen Ihrer Kunden und Mitarbeiter, sondern kann auch die Innovationskraft Ihres Unternehmens maßgeblich steigern.
Besonders im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) erleben wir derzeit eine enorme Entwicklung. Unternehmen stehen vor der Wahl: Entweder sie nutzen KI gezielt und sicher – oder sie werden langfristig abgehängt.
📞 Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kompetent und praxisnah!
Doch viele Betriebe scheuen sich vor dem Einsatz von KI-Technologien, weil sie sich unsicher sind, welche Datenschutzvorgaben gelten oder welche Risiken bestehen. Die Folge? Wertvolle Chancen bleiben ungenutzt. Dabei kann KI, wenn sie rechtssicher und strategisch klug implementiert wird, Unternehmen revolutionieren – sei es durch Automatisierung, optimierte Kundenkommunikation oder effizientere Geschäftsprozesse.
Wir sind nicht nur erfahrene Datenschutzbeauftragte, sondern auch Spezialisten für Künstliche Intelligenz und digitale Innovationen. Unser Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, KI sinnvoll und rechtskonform einzusetzen, ohne sich in komplizierten Vorschriften zu verlieren.
Wir helfen Ihnen, Ihre Datenschutzstrategie mit modernster Technologie zu verbinden – für ein sicheres, innovatives und zukunftsfähiges Unternehmen.
Datenschutz und KI – Ein unschlagbares Duo
Datenschutz und KI schließen sich nicht aus – im Gegenteil! Ein intelligenter, DSGVO-konformer Umgang mit Daten schafft Vertrauen, Sicherheit und nachhaltige Wettbewerbsvorteile. Unternehmen, die diese Synergie frühzeitig erkennen und nutzen, profitieren in mehrfacher Hinsicht:
✅ Vertrauensaufbau: Datenschutz schafft Transparenz und sorgt für Akzeptanz bei Kunden und Mitarbeitern.
✅ Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die KI sicher und datenschutzkonform nutzen, sind der Konkurrenz oft einen Schritt voraus.
✅ Effizienzsteigerung: Datenschutzgerechte KI-Anwendungen können Prozesse automatisieren und Kosten senken.
✅ Rechtssicherheit: Wer Datenschutz von Anfang an mitdenkt, vermeidet Bußgelder und rechtliche Fallstricke.
Google Maps stürzt seit kurzer Zeit bei Android immer wieder ab besonders bei Huawei-Nutzen.
Lösung
Die Lösung ist simpel und einfach nicht nur den Cache löschen sondern auch Daten löschen angeben in der Appsteuerung.
Dann sollte Google Maps wieder problemlos funktionieren. Wenn das hilfreich war würde ich mich über einen Kommentar sehr freuen.
Sie haben folgendes Problem: Ihr Drucker zb. Brother druckt unter Windows 10 nicht mehr weil der Druckauftrag sofort wieder gelöscht wird ohne das dieser dem Drucker gesendet wurde?
Dann habe ich hier die Lösung
Deinstallieren Sie folgendes Update: KB4560960
Jetzt noch das System neu starten und das Problem ist gelöst.
Sie haben beim starten des Computers einen schwarzen Bildschirm (blackscreen)? Das passiert momentan viel nach dem Update: 12. März 2020 – KB4551762 (Betriebssystembuilds 18362.720 und 18363.720)
Lösung
Einach den An/Aus Schalter länger betätigen bist der Computer oder Laptop neu sartet. Das löst das Problem in den meisten Fällen.
Danach ist es Ratsam den „Schnellstart“ des Computer abzuschalten. Infos hier: http://archive.today/aFo5X
Jetzt umsteigen auf Windows 10. Der Umstieg ist sehr einfach und unkomplizierter als man denkt. Es geht ganz einfach einfach den update-assistenten von Windows benutzen. Dazu benötigt man nicht einmal den aktuellen Windowskey, dass erkennt der Update Assistent automatisch und führt das Update durch.
Es ist also auch für Laien absolut kein Problem vom Windows 7 auf das aktuelle Windows 10 umzusteigen und bedarf maximal ca einen Tag mit runterladen und Installationen wobei man die meiste Zeit nichts machen muss da Windows das ziemlich alleine macht.
Microsoft hat mal wieder ein fehlerhaftest Update was zB. die Anzeige von PDF’s nicht mehr gestattet und diese blockiert.
Abhilfe: Das fehlerhafte Update (KB3191898) im Udateverlauf deinstallieren und am besten ausblenden.
Hier die Signatur des fehlerhaften Update!
Sicherheitsupdate für Microsoft Office Outlook 2007 (KB3191898)
Downloadgröße: 10,9 MB
Sie müssen ggf. den Computer neu starten, damit die Änderungen wirksam werden.
Updatetyp: Wichtig
In Microsoft Office Outlook 2007 besteht ein Sicherheitsrisiko, das nach dem Öffnen einer in böswilliger Absicht veränderten Datei die Ausführung von beliebigem Code ermöglichen kann. Das Risiko wird mit diesem Update behoben.
Weitere Informationen:
https://support.microsoft.com/kb/3191898
Hilfe und Support:
https://support.microsoft.com/?LN=de-de
Apps sind gut solange diese funktionieren, aber was ist wenn einmal ein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch besteht?
Bei Google Play Store kann man da ganz schön alt aussehen, da Google sich aus der Affäre ziehen will und auf den Anbieter verweist. Was aber wenn dieser z.B. in China sitzt und es nicht für nötig hält zu antworten?
Die Lösung ist simpel, zumindest für Android Kunden: Amazon Apps benutzen. Wieder ein Grund mehr Android zu benutzen.
Fazit: Vorher prüfen auf wen man sich einlässt oder nur „kostenlose Angebote“ nutzen.
O2 und Eplus sind zu O2 verschmolzen. Nun wollen uns diese einreden, dass zwei Netze besser sind als eins! Das ist eine Lüge die ich am eigenen Leib verspürte und zu Vodafon wechselte.
In Wahrheit …….
ist es so, dass auch zwei Netzen, 1,2 wurden aber die Kunden logischerweise aus 1 in 2 wurden. Nämlich dort, wo O2 und Elpus gemeinsam Sendemäste hatten, wurde einer abgebaut. Und das obwohl O2 mit seinem Billignetz schon vor der Übernahme von Eplus, gnadenlos Überlastet war!
Die Realität der O2 Kunden sind überlange Wartezeiten der Hotlines, überlastete und genervte Mitarbeiter in den Callcentern und keine Besserung in Sicht!
Das heißt, dass das Netz jetzt noch überlasteter ist als bisher. Und ich denke, mit der Billigpolitik von O2, wird es auf lange nicht auch besser!