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Aus für Elena – das ELENA-Verfahren

Endlich ist es gescheitert – Elena das Spionage-Programm

Datenschützer haben schon lange Alarm geschlagen, dass Elena das offizielle Spionageprogramm für Arbeitgeber und Behörden. Nun wurde es doch von der Bundesregierung abgeschafft.

Für uns Menschen ist dies ein großer Gewinn, für Arbeitnehmer ist dies ein Stück mehr Privatsphäre und Menschlichkeit.

Die Abschaffung war jedoch das einzige was unsere Bundesregierung entscheiden konnte, denn es hat sensible Fragen des Rechtsstaats berührt. Wieder ein stück mehr Datenschutz in Deutschland.

Maklerwelten AG Spam

Maklerwelten AG
BZ – Central Amerika

Kommt Ihnen dieses bekannt vor? Jetzt haben die auch noch eine Webseite: aktion-gegen-abzocke.*** und schreiben folgenden Text:

Hallo ,

leider hat meine Email keinen erfreulichen Grund.
Ich muss Dir leider mitteilen, dass Du abgezockt wirst. Und zwar ohne es zu merken!

Wie das passieren konnte? Wahrscheinlich hast Du Dich nicht ordentlich beraten lassen oder Dein Makler hat Dich absichtlich falsch informiert.
Das musst Du nicht länger hinnehmen.

Unter www.aktion-gegen-abzocke.*** habe ich einen Vergleich online gestellt, der Dir schnell, kostenlos und unverbindlich eine Prüfung Deines Versicherungstarifes ermöglicht.

Lass Dich nicht länger über den Tisch ziehen. Du hast die beste Leistung verdient. Und zwar ohne dabei zuviel zu zahlen!

Also zöger nicht länger und mache den Vergleich.

Diese und unzählige andere Spammails landen zum millionen ín unseren E-Mail Postfächern. Dahinter verbirgt sich immer Maklerwelten AG aus Central Amerika.

Diese Spammer möchten Verischerungsvergleiche verkaufen! Der Server bzw. die Domain auzf welcher man landet: beste-kasse.*** Dies hat jedoch datenschutzrechtliche Bedenken. Hier geben Sie Ihre persönlichen Daten dritten aus dem Ausland und wissen nicht was diese damit machen. Im schlimmsten Fall können diese Drittanbieter Sie durch Betrug komplett ruinieren!

Vorsicht: geben Sie keine Daten auf diesen Seiten ein, nutzen Sie am besten garnichts, löschen Sie diese E-Mails und antworten Sie auf keinem Fall!

Makieren Sie diese E-Mails als Spam und melden diese der Bundesnetzagentur (BNA).

Datenschutz wird oft im Internet nicht ernst genommen!

Zensus 2011 läuft ab 09.05.2011

Zensus – Bürgerzählung – Wer – wieviele Menschen leben wie und wo!

Zensus 2011 – Wie viele Bürger hat Deutschland? Wo leben sie? Und wie? Das will der Staat genau wissen. Erstmals seit 1987 werden im großen Stil Informationen über die Lebensumstände der Bundesbürger abgefragt.

Diese Zensus – Umfrage – Auswertung ist für ein drittel der Bevölkerung „Pflicht“ dies könnte für Bürger welche sich dem Test verweigern sogar mit Geldstrafen belegt werden.

Aus unserer Datenschutz-Sicht ist diese Art von Massendatenerhebung mit einem großem Vorsicht-Ruf zu bewerten. Denn obwohl diese Datensätze nicht ohne weiteres anderen Behörden zugänglich gemacht werden sollen, könnten zb. Hacker an diese Informationen kommen. Dies zeigen die Beispiele von Sony welche auch ein „sicheres Netzwerk“ hatten.

Die einzige Fragen die die Bürgern nicht beantworten müssen ist die nach der Religion!

Zur Umfrage

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Behörden greifen immer mehr auf Bürgerkonten zu

Über 58.000 Zugriffe von Behörden auf Bankkonten von Bürgern

Schon zu Beginn des Gesetzes war es klar, der Missbrauch wird früher oder später betrieben. Nun ist es traurige Gewissheit: immer mehr Behörden greifen auf Konten von normalen Bürgern ohne Grund zu. So der neueste Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten PETER SCHAAR.
Noch bedenklicher hingegen ist, dass zb. ein Nachbar der bei einer Behörde (Finanzamt, Sozialamt, ARGE) arbeitet bestens über sein Umfeld informiert sein könnte, sofern dieser dass Gesetzt missbraucht. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen das BDSG sondern auch noch gegen das Grundgesetzt.
Es ist an der Zeit, am Gesetz, Nachbesserungen vorzunehmen und zwar so stark, dass es ohne Richterliche Anordnung nicht mehr möglich sein kann, also auch technisch und nicht nur juristisch.

Wenn dies nicht passiert wird Deutschland bald zu einem Stasi ähnlichen Behördenstaat.

CH Bundesgericht Urteil IP-Adressen sammeln verboten

Schweizer Bundesgericht hat das sammeln von privaten IP daten verboten!

Das Bundesgericht hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt: Wer im Internet gewerbsmässig Copyright-Verletzungen nachspürt und die so gewonnenen Informationen den betroffenen Urhebern verkauft, darf das ab sofort in der Schweiz nicht mehr tun. Denn er verstösst damit gegen gegen die schweizerische Datenschutzgesetzgebung.
Im konkreten Fall ging es um die Firma Logistep, die ihre international angebotene Dienstleistung so umschreibt:

Wir lokalisieren die ersten Veröffentlichungen des Datenverkehrs, welche für eine spätere behördliche Identifizierung der jeweiligen Anschlussinhaber erforderlich ist.

Die “beweiskräftige Dokumentation”, welche Logistep liefert, ist nur über die IP-Adresse möglich. Laut dem Urteil des höchsten Schweizer Gerichts sind IP-Adressen jedoch eindeutig Personendaten, womit sie unter das Datenschutzgesetz fallen. Deshalb erachtet es das höchste Gericht in einer Mehrheitsentscheidung als unzulässig, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen. Dafür, so der Bundesgerichtsentscheid, fehle ein ausreichender Rechtfertigungsgrund.

Smartphone: Apps machen Handys zu Spionagewanzen

Smartphone: Apps machen Handys zu Spionagewanzen

War dieses Ergebnis zu erwarten? Oder schockiert diese Studie noch?

Bild: Smartphone

Dieser Frage möchten wir nachgehen, denn die Smartphones sind sehr „Smart“ in der Sicherheit. Denn die kleinen Gefährten verraten oft mehr über einen Besitzer als dieser eigentlich möchte. Warum es so ist liegt daran, dass die Smartphones auch den Herstellern wichtige Infos über den Verbraucher verraten sollen.

Gerade die Werbetreibenden profitieren davon um zu wissen wo eine lukrativer Markt vorhanden ist. So mancher Nutzer der edlen Smartphones weiß nicht; dass hinter seinem Rücken Informationen weitergereicht und natürlich nur zu „Forschungszwecken“ verwendet werden.

Weniger als 20% sind sauber, bei diesem Ergebnis sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, welches App man sich wo und wann herunterlädt bzw. von welchem Smartphone.

Es ist abschließend sehr empfehlenswert, getrennte Smartphones zu benutzen, um nicht zu viele definitive Ergebnisse zu liefern, dies zumindest raten Datenschützer und Verbraucherberater den Nutzer von IPhones und Co.

Sie möchten etwas sagen? Unten können Sie dieses Thema kommentieren!



SchülerVZ nur noch mit Einladungscode

SchülerVZ nur noch mit Einladungscode für Anmeldung

Jugendschutz für Schüler wurde verbessert. Viele unseriöse Nutzer kommen nicht mehr in SchülerVZ rein, da des Einladungscode nur noch per Einladung von bestehenden Nutzern versandt wird. Somit kann man es den „unseriösen“ Nutzern schwerer machen.

Nach dem Schüler VZ im letzten Jahr mit einigen anderen Communitys die Sicherheit verschärft hat klappt e besser mit dem Datenschutz und es wird eine gute Richtung für den Jugendschutz gegeben.

Schufaauskunft kostenlos nach § 34 BDSG

Kostenlose Selbstaukunft der Schufa für Verbraucher gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Als Verbraucher haben Sie gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern. Es ist natürlich auch möglich, diese Selbstauskunft über weitere Drittanbieter zu bestellen, dies wäre dann aber meisst kostenpflichtig durch Sondergebühren der Anbieter.

Auf dem Portal der Schufa unter meine Schufa können Sie die gewünschte „Selbstauskunft“ gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kostenlos per Post anfordern!

Sie haben eine Meinung zum Thema Schufa? Bitte posten Sie diese unten im Komentarfeld!

Elektronischer Personalausweis ist zu unsicher

Der neue Personalausweis Scheckkartenformat. (Bild: Bundesinnenministerium)

Der Elektronischer Personalausweis ist zu unsicher so wurde diese durch einen Hacker gehackt. Wie konnte sowas passieren? Ganz einfach durch einen Trojaner welcher auf dem Rechner (Destop) des Nutzers installiert wurde ohne das der Internetuser dies bemerkte.

Datenschützer warnen

Datenschützer warnen den Elektronischer Personalausweis in momentaner Form auf dem Markt zu bringen, denn dies könnte zu hohen Mißbrauchsfällen und Kriminalität führen.

Die Bundesregierung sollte dringend verbesserungen an der Ausweiskarte sowie an den Auslesegeräten vornehmen um Missbracu zu verhindern.

Sie haben eine Meinung zum Elektronischer Personalausweis? Bitte posten Sie diese unten im Komentarfeld!

Elena bald am Ende?

Ist Elena bald am Ende? Elena = Elektronischer Entgeldnachweis

Elena das Elektronische Entgeldnachweis Datensystem. Sehr umstritten und zuhöchst gefährlich da unsere Gesellschaft spätestens dann Gläsern wird. Nun droht dem Elena System starke Kürzungen oder sogar das aus!

Datenschützer und Verbraucherorganisationen sind schon lange dafür Elena sofort zu stoppen und abzuschaffen. Nun hat Elena keine Befürworter mehr.

Momentan ist es möglich, dass bestimmte Behörden freien Zugriff auf persönliche Daten wie: Verdienst (Lohn und Gehalt), Kündigung, Abmahnungen, Fehl- und Arbeitszeiten sowie die Bewertung des Arbeitgebers haben. Dazu kommt das diese sensiblen Daten ohne Schutz verarbeitet werden können. Dies allein ist schon ein Verstoß gegen die Grundrechte.

Zur Zeit klagen mehr als 22.000 Menschen gegen Elena vor dem Gericht gegen Elena. Das Lieblingsprojekt von Bundesarbeitsministerin von der Leyen soll angeblich die Bürger entlasten. Das Gegenteil ist der Fall, Elena entwickelt sich zum Spionage Programm des Staates. Dies kann so nicht mit den Bürgern gemacht werden.

Nun will Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle die umstrittene Massenspeicherung von Arbeitnehmerdaten „ELENA“ auf unbestimmte Zeit aussetzen.

Folgende Daten sollen bei ELENA gespeichert und verarbeitet werden:

  • Bruttoentgelt und Steuerklasse
  • Kinderfreibetrag
  • Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
  • Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsabzüge
  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
  • Name und Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum und Geburtsname
  • Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
  • Speicherung von Krankheitstagen, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst, Zivildienst, usw.)
  • Höhe und Art sonstiger steuerpflichtige. Bezüge (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, zusätzliches Monatsgehälter, Gratifikationen, Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Abfindungen …)
  • Höhe und Art von steuerfreien Bezügen Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
  • Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Grund von Arbeitszeitänderungen
  • Arbeitsstunden, aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
  • Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Urlaubsentgelt
  • Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Angaben zu Entlassungen und Kündigungen
  • Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
  • Schilderung von “vertragswidrigen Verhalten” des Angestellten
  • Vorruhestandsleistungen und -gelder, Abfindungen

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