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Unglaubliche Datenspionage aufgedeckt von Edward Snowden – Prism

Eine unglaubliche Datenspionage des US Geheimdienst NSA sowie des britischen Geheimdienst GCHQ mit dem Projekt Prism wurde aufgedeckt von dem Helden Edward Snowden welcher verdeckt beim NSA als IT Spezialist arbeitete.

Für uns Datenschützer ist das der Super-Gau schlecht hin. Hier werden Menschen auf der ganzen Welt aber besonders intensive auch in Deutschland ausspioniert. Hier waren die Methoden der DDR Stasi harmlos dagegen.

Was hast der Geheimdienst von solchen Aktionen?

Das was hier wohl im Vordergrund steht ist die Macht über die Weltherrschaft. Man tarnt sich hier scheinheilig mit der Bekämpfung von Terrorismus und hat vermutlich auch so die Anschläge auf das World Trade Center in NY fingiert.

Ja die Geheimdienste sind eine Gefahr deren Ausmaß nur schwer vorstellbar ist. Die jetzigen Vorwürfe gegen den britischen und den US Geheimdienst zeigen wie mit der Würde der Menschen in der Realität umgegangen – und wie diese mit Füssen getreten wird.

Deutschland sollte diese kriminellen Geheimdienste nicht unterstützen!

Die deutsche Regierung ist gut beraten – Edward Snowden der Mann der diese kriminellen Machenschaften der Geheimdienste aufgedeckt hat, zu schützen und Ihm ein Heim anzubieten!

Auch sollte sich die ganze deutsche Politik entschieden gegen diese Geheimdienste stellen und verlangen das so etwas gestoppt wird!

Unser Bundespräsident verurteilte  Edward Snowden und warf Ihm Hochverrat vor! Das Wort Hochverrat kommt aus der Kaiserzeit und hat in einer Demokratie nichts zu suchen! Unsere Herr Joachim Gauck (Bundespräsident) sollte sich dafür bei dem Helden Edward Snowden für die Äußerung des Hochverrat entschuldigen. Herr Joachim Gauck sollte es besser wissen – was eine Stasi mit Menschen machen kann!

Was ist Cloud Computing?

Was ist eigentlich Cloud Computing und wie kann man es nutzen? Welche Risiken enstehen und wie kann man diese minimieren? Diese Fragen stellen sich gerade viele Firmen, Vereine aber zunehmend auch Private „viel PC-Nutzer“.

Cloud Computing ICloud oder Cloud Drive

Cloudanbieter haben viele Namen für ein Produkt. Ein Cloudserver zb. kann viel Arbeit abnehmen und ist immer und überall verfügbar. Das hat nun auch die Bundesregierung gemerkt und hat eine Informationsquelle ins Netzt gestellt unter dem Namen Cloud-irights.

Ein Cloudanbieter ist also um es kurz zu erklären eine Festplatte welche sich ähnlich wie eine Webserver online bei einem Hostinganbieter befindet. Das Geschäft mit Cloud Computing ist für viele Unternehmen interessant und zukunftsfähig geworden. Allein in den USA nutzen Cloud Computing schon eine große Zahl der Unternehmen.

Welche Risiken bestehen beim Cloud Computing?

Bei der Bundesregierung besteht nach Aussage von Frau Aigner (CSU) die Ansicht das Zertifizierungen die Sicherheit bestätigen können. Eine Zertifizierung ist zugegeben einer der ersten Sicherheit, jedoch auch eine Monopol denn für viele gute Anbieter ist die Zertifizierung zu teuer. Ein erster wichtiger Punkt beim Cloud Computing wäre darauf zu achten ob der Anbieter in Deutschland ist und demnach an den Datenschutz gebunden ist oder nicht.

Wichtig zu wissen ist aber auch, dass das Internet niemals eine 100%ige Sicherheit gewährleisten kann und wird. Dabei denken wir an die vielen Hackerangriffe wie zb. bei Paypal oder Sony. Hacker, Vieren und Trojaner sind also eine bleibende Gefahr und das besonders bei Cloud Computing Anbietern. Warum ist einfach zu erklären, bei einem Computing Cloud-Anbieter sind viele Daten welche für Hacker sinnvoll und interessant sind gelagert. Das Risiko das es Hackerangriffe bei Computing Cloud-Anbietern gibt ist höher als wenn Sie Ihre Daten weiterhin lokal gesichert belassen.

Es ist also wichtig zu analysieren, welche Daten Sie Cloud-Anbietern überlassen wollen und was wäre wenn der ungeliebte Fall eines Hackerangriff stattfindet.

 

Schufa prüft Verwendung von Daten in Social Network

Die Schufa prüft derzeit ob es juristisch möglich sei, Daten auch aus Social Network Medien zu nutzen wie zb, Facebook, Twitter, Google+ und Xing. Was davon zu halten ist, ist eher zweideutig und wäre ein tiefer Einschnitt in den Datenschutz.

Was bingen Nutzerdaten aus Social Network-Diensten?

Sicher ist das die heutigen Social Network Anbieter allein schon einen großen Verlust für den Datenschutz darstellen. Eine Abfrage bringt den Unternehmen wie zb. der Schufa einen sehr hohen Informationsgehalt, jedoch ist dieser auch mit Risiken und Nebenwirkungen für den Betroffenen verbunden.

Wie sicher sind Nutzerdaten aus Social Networks?
Die Sicherheit sollte eigentlich im Focus stehen, vielmehr wird diese mit einer globalen Netzüberwachung wohl nicht mehr gegeben sein. Allein die Tatsache, dass die Schufa als Unternehmen andere Ziele hat als eine zb. öffentliche rechtliche Organisation sind Fehler der Daten von Nutzern schon jetzt vorprogrammiert.
Allein die Tatsache das es gewollte oder ungewollte Verwechslungen geben kann, würde eine Nutzung von Social Network als keine Option kennzeichnen. Ein Beispiel was eine Nutzung von Social Network Daten als nicht sicher kennzeichnet:

 

Ein Nutzer registriert sich unter falschem Namen und fehlerhafter Daten. Diese können ggf. auf einen Nutzer passen, welcher in diesem System nicht angemeldet ist, so könnte ein falsches Ergebnis dem Nutzer zugewiesen werden.

 

Als Fazit darf so eine Art der globalen Überwachung von Unternehmen nicht Recht gegeben werden, denn die Risiken könnten leicht von dem Unternehmen ausgespielt. So eine Art von Cyberspionage darf niemals zugestimmt werden!

EU wird Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung verklagen

Wieder eine Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung. Die europäische Union (EU) will die Bundesrepublik Deutschland verklagen das diese sich zu Recht gegen diese Spionage währt.

Es wird abzuwarten bleiben was vor dem europäischen Gerichtshof entschieden wird. Es ist jedoch davon aus zu gehen, dass diese Klage eine lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Im Falle das die Bundesrepublik Deutschland eine Niederlage erleidet wäre ein Bußgeld  von 315.036 Euro und 54 Cents täglich fällig, solange, bis Deutschland nicht mehr europäisches Recht bricht.

Was ist Vorratsdatenspeicherung?

Als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet man das speichern von Verbindungsdaten, gleich ob diese über Telefon oder Internet zustande gekommen sind. In der europäische Richtlinie wird eine Speicherzeit von 6 Monaten verlangt. Zurzeit ist eine Speicherung von ca. 7-14 Tagen die Regel.

Datenschutz vs. Vorratsdatenspeicherung

Wer dieses Rennen gewinnt ist fraglich, leider könnte die Vorratsdatenspeicherung jedem Betroffenen die Freiheit im Bereich Datenschutz kosten. Zwar wird die Vorratsdatenspeicherung mit der Bekämpfung von Verbrechen begründet, jedoch wäre eine Spionage sowie Missbrauch zb. durch Hacker oder Trojaner möglich.

Welche Daten sind bei der Vorratsdatenspeicherung betroffen?

Alle Verbindungsdaten egal ob per Telefon oder Internet sind von der Vorratsdatenspeicherung betroffen. Darunter zählen zb. IP Adressen der Anrufer bis zu allen augerufenen Seiten, gewählten Telefonnummern und vieles mehr…

Google Wallet speichert Nutzerdaten unverschlüsselt

Mal wieder stehen ein Dienst vom Internet Giganten Google in der Kritik des Datenschutz. Nach vorläufigen Erkenntnissen speichert der Dienst Google Wallet (wird von App Nutzern zb. Android genutzt) einige Nutzerdaten wie Adressen und Namen wohl unverschlüsselt und gibt so die Möglichkeit, dass kriminelle auf diese Daten zugreifen könnten.

Zwar sind zb. Keditkartennummer sicher, aber diese stehen auch nicht im Focus. Mit namen udn Adressdaten kann ein erheblicher Missbrauch betrieben werden, wenn diese in die falschen Hände gelangen.

Google verweisst auf die Betriebssicherheit der Browseranbieter wie „Android“.

merh lesen

Gute Anti Vierenprogramme erkennen den Bundestrojaner

Anti Virusprogramme erkennen nun den Bundestrojaner der Bundespolizei. Die Anbieter von Anti Virensoftware haben die Signatur des Bundestrojaner in die Datenbank aufgenommen. Somit dürfte jeder Betroffene dies durch die Suchfunktion erkennen.

Mittlerweile ist es klar und Bestätigt, das Bundesland Bayern und auch Baden Württemberg haben solche Trojaner-Viren verwendet um verdächtige Auszuspionieren. Da der Skandal – die Aufklärung um Missbrauch oder gerechtfertigte Verwendung noch im Bundesausschuss untersucht werden muss bleibt mit Spannung auf dieses Ergebnis zu warten.

Aus Datenschutzrechtlicher Sicht ist dieser Bundestrojaner jedoch jetzt schon zu verurteilen und bleibt eine – nicht wieder gutzumachende Blamage für unsere demokratische Regierung.

Der Skandal um den Bundestrojaner

Der Chaos Computer Club wirft der Bundespolizei Missbrauch vor

Nach der Aussage des CCC (Chaos Computer Club) wirft dieser der Bundesregierung vor den Bundestrojaner untersucht zu haben und dabei erhebliche Fehler und Gefahren gefunden zu haben.

Der Bundestrojaner  ein gefährlicher Virus welcher als Trojaner erhebliche Daten und Reaktionen des betroffenen Computers oder dem Netzwerks ausspionieren kann und wird. Nach Aussagen des CCC Chaos Computer Club wurde diese im Club erkannt und untersucht. Dabei wurde festgestellt dass dieser Bundestrojaner noch einige mehr Funktionen offen lässt und weiter Schadprogramme oder Spionage Software nachladen zu können. Die Auswirkung wäre dann eine wahrscheinlich endlose Verbreitung des Virus und eine Art Großspionage Aktion. Dieser ermöglicht dann eine globale Überwachung und hinterlässt Sicherheitslücken vor denen man nur dringen warnen kann.

Was sagte die Bundesregierung dazu?

Die Bundesregierung streitet diese Aussage ab und beteuert das die Bundespolizei oder das BKA solch einen Trojaner zwar haben, diesen aber nicht eingesetzt hätten. Gleichzeitig kündigte die Bundesregierung aber Aufklärung in dieser Sache an.

Datenschützer warnen  schon lange vor dieser Art von Spionage

Denn man könnte meinen, dass es solche Spionageaktionen auf längst vergangenen Zeiten gegeben hat und wir doch aus diesen Regimen gelernt haben sollten. Ein Staat welcher seine Bürger oder Vereine auf eine solche Art überwacht, kann eine Rechtsstaatlichkeit nie und nimmer verwirklichen. So wurden dem Bundestrojaner schon 2008 gesetzlich sehr enge Grenzen gesetzt.

Wenn die Aktion des Bundestrojaners  also stimmt und es die erweiterten Möglichkeiten des Trojaners tatsächlich gibt, ist eine Weiterführung dieses Schadprogramm kaum noch zu rechtfertigen. Außerdem müssten auch die Vorwürfe des Servers welcher außerhalb des deutschen Rechts steht also in den USA begründet und ein klarer Verfassungsbruch dann zugegeben werden.

„Wir Datenschützer sehen der Entwicklung gespannt entgegen“

Kostenfalle für Selbständige – Gelbes Branchenbuch

Wer steckt hinter dem Gelben Branchenbuch?

Hinter dem fragwürdigem Angebot „Gelbes Branchenbuch“ steckt die Firma GBB Ltd. und Versand werden die Spammails von mktstar.net über den Internethoster in Frankreich.

Was ist das Ziel dieses Unternehmens?

Die Betreiber des Gelben Branchenbuch tarnen ihr Anliegen mit dem Vorwand es ginge hier um das Bundesdatenschutzgesetz. Dabei wird dieses Unternehmen sich nicht im geringsten an das BDSG halten. Hier sollen hohe Geldbeträge für eine vergleichsweise nutzlose Leistung erziehlt werden. Ähnlich wie bei andern dubiosen Branchenbüchern ist auch hier eine erhöhte Vorsicht geboten.

Wer dieses Formular ausfüllt oder korrigiert und unterschrieben zurückschickt, bucht einen Eintrag für 1560 Euro netto für die Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Es ist also nichts weiter als eine neue Art der Kostenfalle im Internet welch speziell auf selbständige und Unternehmen zugeschitten wurde.

Das Impressum / welches Recht gilt?

Sehr interessant, in diesem Fax steht es gilt tschechisches Recht. Es steht aber auch das die Forderung bei nichtzahlen an Dritte abgetreten werden kann. Dies wird dann wahrscheinlich ein „bekanntes Inkassobüro“ sein.

Was ist das Gelben Branchenbuch wert?

Laut Alexa.com ist das Gelben Branchenbuch so gut wie nichts beworben bzw. weisst eher wenige Besucher auf. Nun kann man sich den Rest denken.

Beachten Sie folgende Punkte bevor Sie Verträge schliessen:

  • Ist der Eintrag kostenlos oder entstehen später evtl. Kosten
  • Gibt es Kündigungsfristen
  • Notieren sie sich Namen des Anrufers sowie Uhrzeit und Telefonnummer*
  • Lassen sie sich eine Gesprächsnotiz schriftlich oder per E-Mail zukommen
  • Überprüfen Sie vorher das Internet nach dem Anbieter
  • Sagen Sie auf keinen Fall sofort “JA”
  • Lesen Sie Faxe bitte ganz genau, besonders das Kleingedruckte

Haben Sie Erfahrungen mit dem Gelben Branchenbuch gemacht posten  Sie diese unten!

Hacker wollen Facebook lahmlegen

Datenschutz – Hacker und Facebook

Facebook stand in der letzten Zeit so oft in der Kritik wie selten ein anderes Social Network. Nun haben die Hacker „Anonymous“ zum Schlag gegen den Internetdienst Facebook aufgerufen. Wie es heisst soll der Hack wohl am 05. November 2011 stattfinden. Allerdings sind die Anonymous-Hacker noch nicht ganz einig darüber ob dies der richtig Weg ist dem Internetdienst seine Grenzen zu zeigen.

Warum haben Hacker Facbook im Visier?

Die Anonymous Hacker verurteilen Datenverkauf und unzureichende Datenschutzeinstellungen bei Facebook. Ein sehr lockeren Datenschutz hat Facebook allemal, darum stand dieser Dienst sehr oft in der Kritik!

Was für ein Angriff könnte da stattfinden und wie sicher in der Facebook-Account?

Wahrscheinlich reden die Hacker über eine DDoS Attacke was vermutlich über Botnetzwerke geschieht. Botnetzwerke sind illegale Programme welche über Trojaner-Vieren auf fremde Rechner geschleust werden.

Datenschutzverstöße mit Hilfe von illegalen Aktionen zu bekämpfen ist jedoch nicht in Ordnung, darum können wir dies nicht als gut einstufen und hoffen, dass die Hacker später auch zu einem solchen Entschluss kommen.

Sagen sie ihre Meinung unten…