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Jugendschutz ist gesetzlich vorgeschrieben

Verfasst von: Administrator | Kategorie: Jugendschutz | Geschrieben am: 19-11-2009

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Jugendschutz ist gesetzlich vorgeschrieben

Auch wenn sich immer wieder Erotik-Webmaster sträuben einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen kann man nur davon abraten dies nicht zu tun. Denn wer Ihn nicht bestellt kann dadurch empfindliche Geldstrafen bezahlen.
Egal ob Sie einen Onlineshop oder eine erotische Dienstleistung anbieten, wenn Sie keinen Jugendschutzbeauftragten für Ihre Internetpräsenz haben, kann es teuer werden.
Unsere Erfahrungen haben auf diesem Gebiet gezeigt, dass sich Jugendschutz positiv auf den Betreiber auswirken kann, denn man kann sehr viel Kosten sparen.

  • Jugendschutz ist Vertrauenssache! Der Jugendschutzbeauftragte muss auch zwangsläufig große Kenntnisse im Internet Marketing besitzen, denn es werden immer wieder Fragen kommen: Wo darf man werben und vor allem wie? Nicht alles ist erlaubt und kann schnell zur Falle werden. Ein weiterer Punkt sind die hohen Anforderungen welche an einen Jugendschutzbeauftragten gestellt werden. Dieser muss dann auch von der Technik beisp. zur Sicherung von Computer aber auch ganzen Netzwerken Kenntnisse besitzen.

Schau hin – schütze unsere Kinder und Jugendlichen

Verfasst von: Administrator | Kategorie: Datenschutz, Jugendschutz | Geschrieben am: 04-11-2009

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Schau hin was Deine Kinder machen

Persönliche Daten im Internet sind gefährlich. Besonders brisant wird es wenn es um Kinder geht. Schau-hin ist eine Initiative im Internet von unter anderem ARD, ZDF, TV Spielfilm und der Bundesregierung.

Daten schützen, dass sollte für jeden Menschen ein wichtiger Gedanke sein. Wie kann man seine persönliche Daten schützen? Ganz einfach, beachten Sie einfach die nachfolgenden wichtigen Regeln.

  1. Geben Sie nie Ihren richtigen Namen im Internet an, wenn dies nicht zwingen erforderlich ist
  2. Wählen Sie einen Nicknamen der nicht unmittelbar mit Ihnen in Verbindung gebracht werden kann
  3. Sein Sie bei persönlichen Angaben sehr vorsichtig und geben Sie anstatt etwas anders ein
  4. Denken Sie daran, dass alles was Sie in das Internet stellen immer für die ganze Welt sichtbar sein kann
  5. Bilder sollten Sie mit bedacht auswählen
  6. Legen Sie sich ruhig eine zweite E-Mail an die nicht mit Ihnen in Verbindung gebracht werden kann und registrieren Sie sich mit dieser. Verwenden Sie möglich nicht Ihren richtigen Namen!
  7. Versuchen Sie immer alle Seiten zu speichern, aufzuschreiben bei welchen Sie sich angemeldet haben um den Überblick nicht zu verlieren.

Wenn Sie diese Hinweise beachten, können Sie sich und Ihre Invalidität im Internet schützen. Denken Sie immer daran, besonders nachteilige Dinge wie zb. Funpics, peinliche Fotos oder Story’s können Ihnen immer gefährlich sein oder Nachteile bringen.

Immer mehr Personalchefs, oder Internetermittler haben sich schon lange auf so etwas spezialisiert und diesem einen Namen gegeben “Ident Control“. Wenn Sie also nachteilige Sachen wie Texte oder Bilder von sich im Internet haben, können Sie große Nachteile haben.

Haben Sie Fragen oder einen Auftrag?

>>> Meine Daten aus dem Internet löschen <<<

>>> Sie möchten mehr über Ihre Mitarbeiter wissen? <<<

>>> Jugendschutz & Jugendsicherheit im Internet <<<

Jugendschutzbeauftragter für Erotikwebseiten

Verfasst von: Administrator | Kategorie: Jugendschutz | Geschrieben am: 11-10-2009

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Jugendschutzbeauftragter für Erotik Webseiten

Nie war es wichtiger als jetzt einen qualifizierten Jugendschutzbeauftragten für seine Erotik-Webseite zu bestellen. Im gegensatzt zu anderen bieten wir echte Beratung in Sachen Internet, Jugendschutz und dem Umgang mit Digitalen Medien.

Der Jugendschutzbeauftragte ist für Erotik-Webseiten in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und somit Pflicht für jeden Betreiber solcher Webseiten. (JuSchG)

Wenn Sie Ihrer Webseite/n sicher und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Erfolg führen möchten, wenden Sie sich am besten an uns, wir helfen Ihnen gerne.

>>> Jugendschutz – Unser Angebot für Sie <<<

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Verfasst von: Administrator | Kategorie: Jugendschutz | Geschrieben am: 23-09-2009

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Jugendschutzgesetz (JuSchG) – Downloads – Recht & Gesetz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zum Schutz der Jugend. Wichtig im IT und Internetbereich. Hier findet man nützliche Hilfe und gesetzliche Bestimmungen rund um das Thema Jugendschutz. (Downloade: Jugendschutzgesetz)

Neuerungen im Jugendschutzgesetz:

  1. Die Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (heute: Schriften) werden erweitert.
  2. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor den Folgen des Alkohol-/Tabakkonsums wird verschärft.
  3. Wesentliche Änderungen für Erotik-Webmaster/Bereiber.

>>> Jugendschutz – Unser Angebot für Sie <<<