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Internet-Router speziell für Studenten-WGs

Das Thema ist allgegenwärtig. In der WG soll für alle Bewohner Internet bereitstehen. Am besten alle an einem Anschluss – das spart Kosten und Verwaltungsaufwand. Doch wie sieht es mit dem Thema Haftung bei Missbrauch aus? Was ist, wenn ein Mitbewohner – wie des öfteren der Fall – illegal über Tauschbörsen downloadet? Ist der Schuldige ohne Weiteres zu enttarnen oder zahlt im Zweifel der Anschlussinhaber? Diese wichtigen Fragen sollten jedem Mitbewohner studentischer oder sonstiger Wohngemeinschaften klar sein und diese sollten vertraglich geregelt sein.

Zum anderen ist es relevant, welche Hardware hierbei zum Einsatz kommt. Wenn diese nicht die Möglichkeit bietet, über einen gewissen Zeitraum Logfiles zur Verfügung zu stellen, steht der Inhaber des Anschlusses bei einem Missbrauch im Dunkeln.

Eine sehr sichere hardwarebasierende Lösung bietet die Netbarry Firewall Home oder Business. Speziell zu diesem Einsatzzweck geschaffen, verhindert sie zuverlässig den Gebrauch div. verbreiteter und üblicher Tauschbörsenprogramme. So ist es keinem Mitbewohner mehr möglich, urheberrechtlich geschütztes Material herunterzuladen bzw. zum Upload freizugeben. Zudem ist die Installation kinderleicht und mit wenigen Handgriffen sowie ohne Konfigurationsaufwand zu bewerkstelligen.

Zur Website der Netbarry Home und Business Firewall

Vertrauen ist gut, vorbeugen ist besser. Vergleicht man die Höhe der Anschaffung eines Netbarry (Kosten ab ca. 90€) mit der einer anwaltlichen Abmahnung, wird jede, schnell klar, wie man sein Geld sparen bzw. wo man es besser nicht verbrennen sollte.

Router gegen Filesharing Abmahnungen mit Peer to Peer Blocker und Jugendschutz

Wer seinen privaten Zugang zum Internet mit Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern wie den eigenen Kindern sowie Unbekannten wie den Gästen in der privaten Zimmervermietung oder Pension teilt, sollte sich auf jeden Fall vor Missbrauch schützen. Anders ausgedrückt wäre es fahrlässig und kann weitreichende Konzequenten haben. Was ist zu beachten bei der Internetfreigabe, Tauschbörsen wie Kaaza, E-Mule, Bit-Torrent und Co. – und vor Allem: wie kann man sich gegen die Verwendung der beliebten Peer-to-Peer-Programme schützen?

Egal ob für den Internetzugang lediglich ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder mehrere verschiedene Endgeräte wie Computer, Laptop, Tablet und Smartphone – es gestaltet sich extrem schwierig und ist schier unmöglich, alle Geräte sinnvoll durch Firewall, Software-Reglementierungen, Blacklists für Websiten etc. zu präparieren.

Abhilfe schafft hier lediglich eine zentralisierte Lösung, welche den Netzwerkverkehr vom und ins Internet überwacht und bei Bedarf regelt. Ein Projekt, welches sich mit genau dieser „Lücke“ beschäftigt, bietet ebenfalls das passende Equipment an – sowohl für das heimische Netzwerk als auch für Pensionen oder Zimmervermietungen gedachte Internetanschlüsse.

Netbarry lautet der Name einer Firewall, welcher genau zu diesem Einsatzzweck konzipiert wurde. Den Netbarry gibt es in verschiedenen Ausführungen bzw. Leistungsstufen und Funktionen und lässt sich in Sekundenschnelle lediglich mit ein paar Handgriffen installieren und verwenden.

Die Hardware besteht im Grunde aus konventionellen Routern, bestückt und entsprechend konfiguriert mit der einer Open-source-Linux-Distribution. Hierbei wurde hoher Wert auf Robustheit, niedrigen Energieverbrauch und vor Allem Flexibilität und Sicherheit gelegt.

Netbarry bietet folgende Funktionen:

  • Tauschbörsen/Filesharing Blocker (Kazaa, Emule, Bittorrent, Torrent etc.)
  • Kinder- und Jugendschutz durch DNS-Filter
  • Multiple W-LAN-Accesspoints für getrennte Hotspots
  • Bandbreitenmanagement
  • gekapseltes Gästenetzwerk

Zur Website des Anbieters

Abmahnung wegen Filesharing mit Tauschbörsen und Urheberrechtsverstößen

Wer gewievten Anwälten schon einmal in die Falle gegangen ist und eine Abmahnung wegen Missbrauch des Urheberrechtes kassiert hat, kennt das Problem nur zu gut.

Erhalten die eigenen Kinder oder Mitbewohner ungehindert Zugang zum hauseigenen Internet, ist der Missbrauch vorprogrammiert. Das betrifft seit geraumer Zeit besonders auf Filesharing-Programme zu, welche zum Zwecke der dezantralen Verteilung digitaler Inhalte entwurfen wurden. Werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke wie bzw. Musikstücke, Filme oder Software heruntergeladen, kann das ein kostspieliges Ende nehmen. Das Herunterladen an sich ist nicht die Achillesferse, in welche Anwälte stechen. Maßgebend hierfür ist die unerlaubte Verteilung der Werke an andere Nutzer.

Da nun jede Tauschbörse aber genau vom Upload ihrer Nutzer lebt, ist vielen Nutzern die Tragweite einer uneingeschränkten Nutzung dieser Programme nicht klar. Auch die Inhaber der Internetanschlüsse stehen in der Regel vor vollendeten Tatsachen, sollte ein Anwaltlicher Brief mit einer Unterlassungeerklärung den Inhalt des eigenen Briefkastens zieren.

Um einen Datenklau auf die Schliche zu kommen, bedarf es speziell zur Aufklärung geschultes Personal. Spezialisten, welche im Auftrag eines Plattenlabels, Hollywood-Studios o. Ä. handeln und sich im Grunde als normale Nutzer tarnen. Läd ein Mitarbeiter dieser digitalen Detektei ein urheber rechtlich geschütztes Werk von der Festplatte eines Nutzers, hat er auch dessen Verbindungsdaten wie die IP-Adresse des Internetanschlussen. Im Eilverfahren wird ein dringend benötigter gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss erwürgt, welcher diese Firmen dazu authorisiert, Verbindungsdaten des des Nutzers bei dem jeweiligen Provider für diese Tatzeit anzufordern und gegen den Inhaber des Anschlusses zu verwenden.

Im günstigsten Fall kommt die dafür haftende Person mit einer Unterlassungsklage, einer Verwarnung und zusätzlich anfallenden anwaltlichen Kosten davon. Grundsätzlich ist die Höhe der Abmahnkosten auf ca. 100 Euro gedeckelt. Jedoch kommen dazu Kosten für die eigene Rechtsberatung sowie für die gegnerische Anwaltskanzlei dazu. So ist man schnell in Sphären für die Gesamtkosten von bis zu 1000 Euro. Wird zusätzlich der vom Gläübiger zugesandte Unterlassungsvertrag unverändert unterschrieben, bedeutet das bei einer erneuten Verletzung des Urheberrechts des gleichen Werkes eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

Wie Sie sich vor dieser ungewollten Datenfalle schützen können, lesen Sie hier.

Facebook vs Datenschutz

Facebook und der Datenschutz

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Mal wieder stand Facebook in der öffentlichen Kritik wenn es um den Datenschutz geht. Von deutschen Standards ist Facebook noch meilenweit entfernt, denn diese sind i.d.R. sehr streng.

Nun war es so das ein junges Mädchen eine Einladung an Ihre Freunde versenden wollte und versehentlich nicht das Häckchen „öffentlich“ deaktivierte.

Eltern wird schon lange geraten, beobachten Sie Ihre Kinder und klären Sie diese über die ggf. Folgen des tun und handeln auf. Sollten Sie es nicht schaffen kontaktieren Sie unbedingt einen technisch versierten Datenschutzbeauftragten der diese Aufklärung und Einweisung für Sie übernimmt.

SchülerVZ nur noch mit Einladungscode

SchülerVZ nur noch mit Einladungscode für Anmeldung

Jugendschutz für Schüler wurde verbessert. Viele unseriöse Nutzer kommen nicht mehr in SchülerVZ rein, da des Einladungscode nur noch per Einladung von bestehenden Nutzern versandt wird. Somit kann man es den „unseriösen“ Nutzern schwerer machen.

Nach dem Schüler VZ im letzten Jahr mit einigen anderen Communitys die Sicherheit verschärft hat klappt e besser mit dem Datenschutz und es wird eine gute Richtung für den Jugendschutz gegeben.

Jugendschutz ist gesetzlich vorgeschrieben

Jugendschutz ist gesetzlich vorgeschrieben

Auch wenn sich immer wieder Erotik-Webmaster sträuben einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen kann man nur davon abraten dies nicht zu tun. Denn wer Ihn nicht bestellt kann dadurch empfindliche Geldstrafen bezahlen.
Egal ob Sie einen Onlineshop oder eine erotische Dienstleistung anbieten, wenn Sie keinen Jugendschutzbeauftragten für Ihre Internetpräsenz haben, kann es teuer werden.
Unsere Erfahrungen haben auf diesem Gebiet gezeigt, dass sich Jugendschutz positiv auf den Betreiber auswirken kann, denn man kann sehr viel Kosten sparen.

  • Jugendschutz ist Vertrauenssache! Der Jugendschutzbeauftragte muss auch zwangsläufig große Kenntnisse im Internet Marketing besitzen, denn es werden immer wieder Fragen kommen: Wo darf man werben und vor allem wie? Nicht alles ist erlaubt und kann schnell zur Falle werden. Ein weiterer Punkt sind die hohen Anforderungen welche an einen Jugendschutzbeauftragten gestellt werden. Dieser muss dann auch von der Technik beisp. zur Sicherung von Computer aber auch ganzen Netzwerken Kenntnisse besitzen.

Schau hin – schütze unsere Kinder und Jugendlichen

Schau hin was Deine Kinder machen

Persönliche Daten im Internet sind gefährlich. Besonders brisant wird es wenn es um Kinder geht. Schau-hin ist eine Initiative im Internet von unter anderem ARD, ZDF, TV Spielfilm und der Bundesregierung.

Daten schützen, dass sollte für jeden Menschen ein wichtiger Gedanke sein. Wie kann man seine persönliche Daten schützen? Ganz einfach, beachten Sie einfach die nachfolgenden wichtigen Regeln.

  1. Geben Sie nie Ihren richtigen Namen im Internet an, wenn dies nicht zwingen erforderlich ist
  2. Wählen Sie einen Nicknamen der nicht unmittelbar mit Ihnen in Verbindung gebracht werden kann
  3. Sein Sie bei persönlichen Angaben sehr vorsichtig und geben Sie anstatt etwas anders ein
  4. Denken Sie daran, dass alles was Sie in das Internet stellen immer für die ganze Welt sichtbar sein kann
  5. Bilder sollten Sie mit bedacht auswählen
  6. Legen Sie sich ruhig eine zweite E-Mail an die nicht mit Ihnen in Verbindung gebracht werden kann und registrieren Sie sich mit dieser. Verwenden Sie möglich nicht Ihren richtigen Namen!
  7. Versuchen Sie immer alle Seiten zu speichern, aufzuschreiben bei welchen Sie sich angemeldet haben um den Überblick nicht zu verlieren.

Wenn Sie diese Hinweise beachten, können Sie sich und Ihre Invalidität im Internet schützen. Denken Sie immer daran, besonders nachteilige Dinge wie zb. Funpics, peinliche Fotos oder Story’s können Ihnen immer gefährlich sein oder Nachteile bringen.

Immer mehr Personalchefs, oder Internetermittler haben sich schon lange auf so etwas spezialisiert und diesem einen Namen gegeben „Ident Control„. Wenn Sie also nachteilige Sachen wie Texte oder Bilder von sich im Internet haben, können Sie große Nachteile haben.

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>>> Jugendschutz & Jugendsicherheit im Internet <<<

Jugendschutzbeauftragter für Erotikwebseiten

Jugendschutzbeauftragter für Erotik Webseiten

Nie war es wichtiger als jetzt einen qualifizierten Jugendschutzbeauftragten für seine Erotik-Webseite zu bestellen. Im gegensatzt zu anderen bieten wir echte Beratung in Sachen Internet, Jugendschutz und dem Umgang mit Digitalen Medien.

Der Jugendschutzbeauftragte ist für Erotik-Webseiten in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und somit Pflicht für jeden Betreiber solcher Webseiten. (JuSchG)

Wenn Sie Ihrer Webseite/n sicher und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Erfolg führen möchten, wenden Sie sich am besten an uns, wir helfen Ihnen gerne.

>>> Jugendschutz – Unser Angebot für Sie <<<

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Jugendschutzgesetz (JuSchG) – Downloads – Recht & Gesetz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zum Schutz der Jugend. Wichtig im IT und Internetbereich. Hier findet man nützliche Hilfe und gesetzliche Bestimmungen rund um das Thema Jugendschutz. (Downloade: Jugendschutzgesetz)

Neuerungen im Jugendschutzgesetz:

  1. Die Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (heute: Schriften) werden erweitert.
  2. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor den Folgen des Alkohol-/Tabakkonsums wird verschärft.
  3. Wesentliche Änderungen für Erotik-Webmaster/Bereiber.

>>> Jugendschutz – Unser Angebot für Sie <<<