Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Jugendschutzgesetz (JuSchG) für Webseiten und Onlineangebote
Das Jugendschutzgesetz regelt, welche Inhalte Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden dürfen. Besonders Betreiber von Erotikseiten, Online Shops, Foren, Streamingangeboten und Plattformen müssen strenge gesetzliche Vorgaben, Altersbeschränkungen und Zugangskontrollen beachten.
NETPROM unterstützt Sie bei der rechtssicheren Umsetzung. Wir prüfen Ihre Webseite auf jugendschutzrechtliche Risiken, zeigen konkrete Schwachstellen auf und helfen Ihnen bei der technischen und inhaltlichen Anpassung. Auf Wunsch stellen wir Ihnen außerdem einen externen Jugendschutzbeauftragten zur Seite.
Jugendschutzgesetz herunterladen, Anforderungen prüfen und teure Abmahnungen oder behördliche Maßnahmen vermeiden.
