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Jugendschutzbeauftragter für Erotikwebseiten

Jugendschutzbeauftragter für Erotik Webseiten

Nie war es wichtiger als jetzt einen qualifizierten Jugendschutzbeauftragten für seine Erotik-Webseite zu bestellen. Im gegensatzt zu anderen bieten wir echte Beratung in Sachen Internet, Jugendschutz und dem Umgang mit Digitalen Medien.

Der Jugendschutzbeauftragte ist für Erotik-Webseiten in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und somit Pflicht für jeden Betreiber solcher Webseiten. (JuSchG)

Wenn Sie Ihrer Webseite/n sicher und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Erfolg führen möchten, wenden Sie sich am besten an uns, wir helfen Ihnen gerne.

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Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Jugendschutzgesetz (JuSchG) – Downloads – Recht & Gesetz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zum Schutz der Jugend. Wichtig im IT und Internetbereich. Hier findet man nützliche Hilfe und gesetzliche Bestimmungen rund um das Thema Jugendschutz. (Downloade: Jugendschutzgesetz)

Neuerungen im Jugendschutzgesetz:

  1. Die Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (heute: Schriften) werden erweitert.
  2. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor den Folgen des Alkohol-/Tabakkonsums wird verschärft.
  3. Wesentliche Änderungen für Erotik-Webmaster/Bereiber.

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