Archives for : Juni2011

Sinkende Verkaufspreise für Alt Domains

Sinken die Preise für Alt-Domains?

Diese Fragen können sich seit dieser Woche Domainhändler und Verkäufer von älteren Topleveldomains stellen. Denn die ICANN möchten zahlreiche neue Domains im kommenden Jahr einführen. Aus diesem Grund könnten bereits vergebene Domains mit belibten Endungen wie .de, .com, .net, .org wohl langfristig an atraktivität verlieren. Denn die neuen Endungen der TLD’s können dann zb. Städtenamen oder die Endung GmbH enthalten. Wer jetzt den Wert von  Webseite oder Domain schätzen lassen möchte kann dies über viele nützliche Tools erledigen.

Gute Alternative oder überstürztes Handeln?

Fakt ist, Domainnamen werden zumindest mit sinnvollem Namen langsam sehr eng. Es ist also durchaus eine Möglichkeit neues zu schaffen. Aber wie immer gibt es „Risiken und Nebenwirkungen“ so auch bei den neuen Domains. Denn schon jetzt sind einige der neuen Domains von Webmastern vorbestellt. Es kann also sein, dass gute sinnvolle Namen gar nicht erst für die breite Masse zu Verfügung stehen werden. Natürlich gibt es für einige Domains eine vorbehaltliche Richtlinie zur Beantragung.

Wegen den neuen Domains und der Einführung von speziellen Ort- und Kreisdomains wird in den nächsten Jahren eine nicht mehr Überschaubare Domainvielfalt herrschen so das man mit gutem Gewissen sagen kann, die Gewinner werden die Suchmaschinen und die SEO Webentwicklung sein welche das richtige Internet Marketing einschließt.

Neue Domain-Endungen ab kommendem Jahr möglich

Neue Domain-Endungen ab 2012

Für 2012 sind nun neue frische Domainendungen TLD (Top-Level-Domain) geplant so konnte man es von der ICANN welche die zuständige Regierung für Internet Domains ist erfahren.

Vorteile der frischen Domain Endungen

Die Vorteile liegen auf der Hand, die bis jetzt gültigen Domain Endungen wie: .de .com .net .org. .tv sind schon fast ausgebucht zumindest mit sinnvollen Namen.

So ist zu erwarten das zb. Städte Domains wie Stadtverwaltung.koeln registrieren können. Aber auch sehr wichtige Firmendomains können zb. mit Mustermann.gmbh eröffent werden.

Diese Domainendungen können möglich werden:

  • .africa (Afrika)
  • .and (Andalusien)
  • .arab (Arabische Staaten)
  • .athens Athen (Griechenland)
  • .bank (Banken)
  • .basel
  • .bayern
  • .bcn (Barcelona)
  • .berlin
  • .bike (Fahrrad)
  • .bkk (Bangkok)
  • .board (Snowboards)
  • .bordeaux
  • .bud (Budapest)
  • .bzh (Bretagne)
  • .cal (Kalender)
  • .california
  • .canon
  • .car (Auto)
  • .cymru (Wales)
  • .deloitte
  • .dental (Dental-Community)
  • .dubai
  • .eac (Ostafrika)
  • .earth
  • .eco (Ökologie)
  • .eng (England)
  • .eus (Baskenland)
  • .fam (Familien)
  • .film
  • .florida
  • .food (Lebensmittel)
  • .fra (französische Sprache)
  • .free (freie Domains)
  • .gal (Galizien)
  • .gay
  • .gmbh
  • .green (Ökologie)
  • .hamburg
  • .health (Gesundheit)
  • .hitachi
  • .hiv (AIDS)
  • .horse (Pferde)
  • .hotel
  • .indigi (ursprüngliche ethnische Gruppen) .irish (Irland) .isin (Börsenwerte) .kab (Algerische Ethnie) .ker (Cornwall) .koeln .kurd (Kurdische Kultur) .lat (Lateinamerika) .lli (Leon, Kulturregion in Spanien) .london .love .madrid .mail .med (Medizin) .melbourne .miami .mls (Immobilieninformationen) .mma (Kampfkunst) .money .moscow (Moskau) .movie .mumbai (Mumbai, ehemals Bombay) .music .nai .naples .ngo (nichtstaatliche Organisationen) .nrw (Nordrhein-Westfalen) .nyc (New York City) .one (Aktivismus im Internet) .p2p (Filesharing) .pad (Computing) .paris .pdx (Portland, Oregon) .peace .phone .poker (Glücksspiel) .post .ppl (Menschen) .quebec .radio .real (Immobilienhandel) .riga .roma (Rom) .rugby .saarland .scot (Schottland) .secure (Sicherheit) .sfo (San Francisco) .shop (Geschäft) .sic (Szekler, ungarische Kulturgruppe) .site (Internet, Webseiten) .skate (Skating) .ski (Skiing) .sport .surf .tokyo (Tokio) .toulouse .unicef .usa .val (Valencia) .vegas (Las Vegas) .ven (Venedig) .versicherung (Versicherungswirtschaft) .vlx (Flandern) .web (Internet, Webseiten) .wine(Wein) .yks (Yorkshire) .zulu (Volk der Zulu)

Internet Marketing entscheidend für den Erfolg

Im Gegensatz zu herkömmlicher Werbung ist das Internet-Marketing ein langfristiger und stabiler Bestandteil der Werbung aber auch des Images des Unternehmens aber auch des einzelnen Dienstleisters. Dabei ist die Suchmaschinenoptimierung ein wichtiger Punkt welcher oft vernachlässigt wird, da dies nur Spezialisten können. Ein normaler Webdesigner kann unmöglich eine Webseite in so gute Positionen bringen wie ein Team welche sich auch diesen Bereich spezialisiert haben.

Kosten und Nutzen

Die Kosten welche auf Sie zukommen sind im Gegenzug zum Nutzen gering. Vergleichen kann man dies zb. mit Internet Werbung die mtl. bezahlt wird und nur in dieser Zeit einen Nutzen bringt. Internet Marketing bringt auch nach Fertigstellung lange Erfolge wobei die Kosten für Wartung und Pflege der SEO Lösungen schwindend gering sind.

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Polizei wird abgemahnt wegen fehlendem Impressum

Kriminalpolizei bekommt Abmahnung wegen einem fehlenden Impressum

Dies zeigt eine aktuelle Klage eines Klägers aus Husum. Der Polizei in Sachsen insbesondere der Sondereinheit INES aus Dresden wird vorgeworfen, sich nicht an das Telemediengesetz § 5 gehalten zu haben. Die Beamten haben am 08.06.2011 die Betreiber von der populären Internetseite Kino.to festgenommen und somit Zugang zur Domian erlangt. Durch die Meldung: „Die Kriminalpolizei weißt auf Folgendes hin“ und einen weiteren Text wird die „Kriminalpolizei“ als Domaininhaber ausgewiesen. Da es viele Kriminalpolizei Stationen gibt muss die zuständige mit allen Informationen ausgewiesen werden, ist zumindest die Anwaltskanzlei RAe Philipp Obladen & Robert Gäßler der Meinung.

Die Impressumspflicht

Im Gesetzt steht folgendes:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar zu halten.

Demzufolge wäre zu klären, ob die Polizei in diesem Fall ein „Dienstanbieter“ ist und ob geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien angeboten werden. Was aber viel wichtiger ist, wäre die Inhaberschaft der Web Domain www.kino.to diese müsste sich dann ja im rechtmäßigen Besitz des Sächsischen Staatsministerium befinden. Dazu bedarf es ganz sicher auch die Bestätigung und Durchführung des jeweiligen DNS Registrars wie es zb. bei einem Domainankauf der Fall ist. Dafür müsste jedoch der letzte Inhaber seine Zustimmung gegeben haben, was bei Kino.to wohl vermutlich nicht der Fall sein dürfte.

Die Frage warum die Polizei diesen Text auf die Webseite setzte bleibt nach wie vor ungeklärt. Denkbar wäre aber, dass die GVU dies sich so wünschte.

Kino.to nun gesperrt und Inhaber festgenommen

KINO.TO … Nun ist es das aus für die größte Streaming-Seite

Am 08.06.2011 wurde mehrere Geschäfts und Wohnräume von den mutmaßlichen Betreibern der Webseite Kino.to von einer Spezialeinheit der Polizei Dresden (INES) durchsucht und 13 Personen festgenommen.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) hatte im April 2011 Strafantrag gegen die Betreiber von Kino.to gestellt. Nun haben Staatsanwaltschaft und Polizei eine Sondereinheit mit dem Namen: INES gegründet und sind gegen die Macher von Kino.to vorgegangen.

Grauzone zwischen Hostern und Verzeichnissen

Dies wird an diesem Beispiel einmal wieder sichtbar, eine Grauzone wie es sie in Deutschland oft gibt. Nicht verboten aber auch nicht direkt erlaubt. Was dazwischen steht ist oft nur Unklar. Das Internet ändert sich jeden Tag und Minute um Minute, Gesetzte und dessen Anpassung kann da niemals mithalten. Die Nutzung von Streamingdiensten iste

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen – in immerhin über einer Million Fälle.

Folgen & Nutzer der Kiono.to Webseite

Der Rahmen und das was dahinter steht ist selbst für Juristen nicht klar zu definieren, jedoch sollen sich nach Aussage eines Medienanwalts, für die Nutzer der Kino.to Webseite keine Sorgen machen wegen eines evtl. Strafverfahrens. Zudem haben die Betreiber der Kino-Seite zugesichert, keine Log-Daten/Logdateien der Nutzer zu speichern. Ausserdem können Nutzer zb. Cache leeren und Cockies löschen oder den Browser Verlauf leeren.

Für die Betreiber kann es wenn sich der Verdacht auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ bestätigt zu einem Strafverfahren kommen.

Prävention & die Macht der Filmindustrie

Wieder hat es sich gezeigt, wenn die Filmindustrie eigene adäquate Angebote gemacht hätte, wäre es vermutlich gar nicht zu Kino.to gekommen. Anders müssen aber enorm hohe Filmkosten eingenommen werden welche eigentlich schon von vornhinein viel zu hoch sind. Die GVU hat also einen ersten Sieg gewonnen, auch wenn die Website derzeit nicht funktioniert, da vermutlich viele Menschen nicht der gleichen Meinung sind wie die Filmindustrie.

Die Macht der Filmindustrie ist wie man wieder sieht gigantisch. Aber allein durch Macht wird sich dazu zunehmende Problem der „illegalen Verbreitung“ nicht eindämmen lassen, dass sollten die Filmgiganten doch beherzigen und an guten und vor allem legalen alternativen arbeiten.

Alles in allem kann man sagen, dass Internet ist immer der Gewinner, und jede Industrie ist gut beraten, sich an dieses Medium zu gewöhnen und mit diesem zu arbeiten.

Phishing-Versuch ClickandBuy Daten

Achtung: Vermehrte Phishing-Versuch um ClickandBuy Daten auszuspionieren

Wenn Sie folgende E-Mail bekommen haben, seien Sie gewarnt und kontaktieren Sie ClickandBuy über einen möglichen Phishing-Versuch.

Sehr geehrter Kunde,

Diese E-Mail bestätigt, dass Sie eine Steuererstattung von 24,50
Euro von ClickandBuy

Bitte akzeptieren Sie die Steuererstattung. Das Geld
erscheint in Ihr ClickandBuy-Konto nach 3-7 Tagen.

Eine Erstattung kann für eine Vielzahl von Gründen verzögern.
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Bitte klicken hier um zu akzeptieren Ihre Geldeingänge
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In der Regel sehen Sie schon am schlechten Deutsch, dass bei dieser E-Mail etwas nicht stimmt. Wenden Sie sich in diesem Fall an die E-Mail: phishing(at)clickandbuy.com und schildern Sie Ihr Anliegen!

Ruhezustand unter Windows Vista bzw. Windows 7?

Wenn auch Sie kürzlich von Windows XP auf Windows Vista oder Windows 7 umgestiegen sind, stellt sich vielleicht auch für Sie die Frage: Wo finde ich die gewohnte Funktion, um meinen Rechner in den s.g. „Ruhezustand“ zu fahren?

Scheinbar hat Microsoft hier Umgestaltungsarbeiten vorgenommen, zumindest auf technischer Ebene. Hier wurden die Stromspar-Funktionen „Energie sparen“ oder auch „suspend-to-RAM“ mit der des Ruhezustand „suspend-to-disk“ kombiniert und gleichzeitig genutzt. Sollten Sie einen standardmäßig installierten Windows Vista/7-Rechner in den Energiespar-Modus fahren, wird jetzt zusätzlich der RAM-Inhalt auf die Festplatte gesichert um im Falle eines Stomausfalls den Zustand wiederherstellen zu können.

Möchten Sie die Funktionen wieder trennen, sollten Sie einen Blick in die „Energiesparplaneinstellungen -> Erweiterte Energieeinstellungen“ unter Energieoptionen werfen. Deaktivieren Sie hier die Funktion „Energie sparen -> Hybriden Standbymodus zulassen“.

Jetzt sollte der Eintrag dem Menü neben „Herunterfahren“ wieder auftauchen. Prüfen Sie folgende Punkte, wenn sich der Ruhezustand bei Ihnen nicht finden lässt:

  • Die Datei „hiberfil.sys“ wurde versehentlich gelöscht oder umbenannt.
  • Ihr Computer unterstützt die Funktion „Ruhezustand“ nicht.
  • Die Funktion „Hybrider Standbymodus“ ist aktiviert.
  • Die Funktion „Ruhezustand“ ist deaktiviert.

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