EuGH klares NEIN zur Vorratsdatenspeicherung

VorratsdatenspeicherungDer Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat es wie wir meinen richtig entschieden. Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Einige EU Länder haben bereits eine lange Speicherung von Verbindungs- und Kommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung) beschlossen, diese dürfen jetzt richtigerweise nachbessern.

Das höchste EU Gericht – der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat nämlich eindeutig gesagt, dass KEIN EU BÜRGER ohne hinreichenden Verdacht überwacht und dessen Daten auf Vorrat gespeichert werden dürfen.

Das ist auch eine berechtigte Ohrfeige für CDU und die Kanzlerin welche einer Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht gerne zugestimmt hätten.

Im Übrigen ist das Internet nicht für Zensur und Überwachung gedacht. Würden Regierungen wie die Türkische unter Erdogan Dienste beschränken, sperren oder Verbindungsdaten speichern gäbe es schon jetzt guten Schutz wie zb. einen VPN Dienst.

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