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SMS Abzocke: über sms2friends.net Elustra Limited

SMS Abzocke: über sms2friends.net Elustra Limited

Ganz neue und miese Abzocke über einen MMS Dienst der Firma: Elustra Limited der Webseite: sms2friends.net

Das Konzept:

Eine ganz neue Masche, man bekommt eine SMS aufs Handy: „MMS Dienst: Ein Bild konnte nicht zugestellt werden, da ihr Handy für MMS nicht aktiv ist? Auf www.mmsdienst.net könnten Sie ihre Bilder abrufen. Startcode : 024“

Dann kommt der Hammer, ein Feld mit Code eingeben, dann AGB’s bestätigen und schon hat man das Abo.

Tipp:

Sollten Sie daruf reinfallen…..zahlen Sie auf keinen Fall. Bleiben Sie hart und füttern Sie ihren Papierkorb.

Wer Erfahrungen mit dieser Abzockfirma gemacht hat sollte seine Erfahrungen unten posten!

Airbus A 380 auf dem Flughafen Leipzig – Halle

Webseite: Airbus A 380 auf dem Flughafen Leipzig – Halle

Ganz neu die Webseite mit Infos über den Airbus A380 welche auf dem Flughafen in Leipzig/Halle fliegt.  Die Webseite des Airbus A 380 wurde von der Firma Mediacomcept gestalltet und ins Netz gestellt. Diese verfügt über wichtige Informationen und News des Airbus A380 und nutzt ein Typolight Web CMS (Content-Management-System) System. Eine Anwendung von CM-Systemen im Medienbereich ist ein Redaktionssystem und eigenet sich besonders für solche Webapplikationen. Diese CMS Systeme eigenen sich im übrigen besonders gut für eine SEO Suchmaschinenoptimierung und erzeugen damit einen sehr hohen Traffic.

Sie haben Fragen zum CMS? Gerne erstellen wir Ihnen auch eine Redaktionsseite für Ihr Vorhaben.

Google Street View gestoppt

Google Street View gestoppt

Wie nun bekannt geworden ist hat Google private Daten aus nicht geschützten W-Lan Netzwerken gespeichert. Darum wurden der Dienst: Google Street View in Deutschland vorerst gestoppt. Alle bis jetzt gespeicherten Daten sollen laut Goggle Deutschland gelöscht werden. Gemäß den deutschen Datenschutzrichtlinien nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) ist dies nicht erlaubt.

Es wurden so z.b. E-Mails, Verlauf von aufgerufenen Webseiten und diverse Anwenungen gespeichert.

Google hat sich öffentlich für diese Panne entschuldigt nachdem Datenschützer massiv gegen Goggel vorgegangen sind. Jedoch sollte man Goggle nicht zu viel schlechtes vorwerfen, denn schliesslich sind fast 80% der Menschen in Deutschland auf den Goggle Dienst angewiesen.

Es wird nun abzuwarten bleiben wie Google demnächst mit dem System Google Street View umgeht. Sicher ist nur, es wird auf jeden Fall sicherer und transparenter.

Neues SEO bringt gute Suchmaschinenoptimierung

Neues SEO bringt gute Suchmaschinenoptimierung

Bislang wurde immer gedacht, dass ein Linktausch oder Bannertausch viel bringt. Nun die Suchmaschinen kennen diese Tricks auch und so werden Linktausch und Co immer weniger gewertet.

Die Lösung für erfolgreiche Webseiten

Zeigen Sie mehr als andere und seien Sie einen Schritt voraus. das Geheimnis liegt im „Redaktionellen Ideen“ versuchen Sie so viele Webseiten wie möglich effektive zu verlinken. Was heisst Effektive? Sie sollten zb. Textpassagen schreiben und ein oder zwei spezielle Keywords auf die betreffende Seite verlinken.

Internet Marketing – Suchmaschinenoptimierung – SEO Marketing – Linkaufbau Linktausch Bannertausch

Neues Suchmaschinenmarketing Tool

Neues Suchmaschinenmarketing Tool für Suchmaschinen

Ein neues Tool für Suchmaschinenoptimierung macht die SEO Szene unsicher. Es ist so einfach seine Webseite vor andere in den Suchmaschinen zu listen. Mit dem Positionmagic können Sie Ihre Webseite nach vorne bringen!

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20.000.000.00 Webseiten und Sie können ganz vorne stehen, dank Positionsmagic. Neue Marktlösungen und Informationen für erlolgreiches Webdesign mit perfekter Suchmaschinenoptimierung. Gerne übernehmen wir diese Suchmaschinenoptimierung oder das ganze Online Marketing für Sie, dazu nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.


Wir würden uns freuen Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten zu dürfen!

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Domain Full-Service Domain-Handelsplatz

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Internet Marketing in Stuttgart, Ludwigsburg

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Branchenbuch Stuttgart

Internet Explorer: Neue Sicherheitslücke entdeckt

Internet Explorer: Neue Sicherheitslücke entdeckt bei Microsoft Windows

Jetzt warnt sogar die Bundesregierung den Internet Explorer von Microsoft nicht mehr zu benutzen. Seit einigen Hackerangriffen von China welche auf Goggle in den verganenen Jahren gestartet wurden, sei Google so dem Fehler auf den Grund gegangen. Nun hat Microsoft die Sicherheitslücke in den Versionen 6,7,8 des Internetexplorer bestätigt. Es werde mit hochdruck an einen Patch gearbeitet, welcher die Sicherheitslücke schliessen soll. Betroffen sind auch die Systeme: Win XP, Vista und Windows 7.

Was kann man tun?

Es wird dringend davon abgeraten den Internet Explorer weitehin zu benutzen. Der Nutzer sollte solange auf andere Browser umstellen wie: Mozilla, Goggle Chrome oder Safari.

Die Sicherheitslücke und der Trojaner Trojan/Agent Gen hängen zusammen?

Die Lösung könnte es auch hier sein, der Trojaner Virus: Trojan.Agent/Gen wohl über den Internet Explorer übertragen wurde, welcher dann Passworte und Zugangsdaten ausspäht und diese dann zb. für Spams nutzt. Bei Webmastern zb. besorgt sich dieser Virus die FTP Daten und verändert die Webseiten dann um den Virus weiter zu verbreiten.

Lösungen sind umstritten….

Die Lösungen sind sehr unstritten, jedoch gibt es ein gutes Rezept: Den Internet Explorer nicht mehr benutzen. Stattdessen auf andere Browser ausweichen!

Hier können Sie die Meldung des Bundesamt für Sicherheit nachlesen.

Trojaner – Trojan.Agent/Gen sehr gefährlich

Trojaner – Trojan.Agent/Gen sehr gefährlich

Der Trojaner – Trojan.Agent/Gen ist ein sehr neuer und äusserst gefährlicher Virus welcher sich wohl sehr schnell im gesamten www verbreiten könnte. Besondere Vorsicht ist bei diesem sehr gefährlichen Trojaner geboten wenn Sie zb. Webseiten bereiben.

Ursprung: Der Trojaner – Trojan.Agent/Gen stammt vermutlich aus der Ecke Russland und China und wird von diesen primitiven Menschen als Werkzeug für billigen Video-Sale-Seiten genutzt.

Wichtige Hinweise!!!

Wie kann man den Trojaner bekommen?

Vermutlich durch eine Internetseite auf der dieser Trojaner aktiv ist, evtl. ohne das der Berteiber es selber merkt.

Erkennen Virenprogramme diesen Trojaner?

Es gibt bis lang nur wenige Antivirusprogramme welche diesen Virus zuverlässig filtern können. Eines welchen diesen Wurm erkennt ist AntiVir.

Details

Der Trojaner hat folgende Kennung: siszyd32.exe und liegt vermutlich im Autostartverzeichnis. In den Tempdatein können dann div. tmp Datein liegen wie zb. (~tm60.tmp).

Der Trojaner Virus sendet eine schadhafte PDF Datei welche „Adminrechte“ verlangt. So wird man in der Regel angesteckt.

Achtung!!!!!

Hat dieser Trojaner erst einmal zugeschlagen infiziert dieser sehr viele unterschiedliche Datein zb. auf Webservern/Webspace in wenigen Stunden. Kategorien: alle Index, .js, detail und php Datein sind sehr oft gehackt.

Was kann man tun wenn man diesen Trojaner Virus eingefangen hat?

  1. FTP Daten sofort vom Rechner löschen
  2. FTP Daten sofort ändern
  3. Kontrolle ob die eigene Seite schon infiziert wurde
  4. Rechner säubern, ggf Betriebssytem neu aufsetzten
  5. Webseiten säubern (alle geänderten Datein löschen und neu aufspielen) Am besten Backup vor dem Befall aufspielen
  6. Endkontrolle aller Seiten
  7. Wichtig!!!! Dieser Trojaner ist ein Java Virus und nutzt/zerstört das Adobe Reader, dieses auf jeden Fall entfernen und neu installieren!
  • Wichtiger Tipp: Da sich dieser Trojaner Virus über PDF installiert, hilft es; im Programm: Adobe Reader die „Java Skript“ Funktion zu deaktivieren!

Merh zum Thema:

Link: avira.com

E-Mail Marketing

Email Marketing – Neue Rechtslage und Urteile in Sachen: E-Mail Marketing

Die neuen Urteile könnten für Sie wichtig sein, wenn Sie eine der Fragen mit „ja“ beantworten:
1. Erheben Sie E-Mail-Adressen von Formularen oder Bestellungen?
2. Versenden Sie E-Mail Anfragen an potenzielle Geschäftspartner?
3. Verwenden Sie bei der Online Anmedung das Confirmed-Opt-In-Verfahren?

zu 1.) Erheben Sie E-Mail Adressen zur Nutzung von Formularen oder Bestellungen?

Wenn Personen sich bei Ihnen anmelden um ein Produkt zu bestellen oder sich in Ihrer Online-Community anmeldet, will er deshalb nicht zwingend auch Ihren Newsletter lesen/abonieren. In solchen Fällen benötigen Sie eine zusätzliche eindeutige Einwilligung. So einfach geht es: In diesem Bereich eine Zeile mit der E-Mail-Adresse setzen Sie ein Ankreuz Feld (nicht vorangekreuzt) und schreiben dazu zb.: „ja, ich möchte aktuelle Informationen/News per E-Mail empfangen und ich weiß, dass ich mich jederzeit wieder abmelden kann“. Kreuzt jemand das Feld nicht an, dürfen Sie die Adresse lediglich verwenden, um über den Grund der Anmeldung oder Ähnliches zu informieren.

Anders sieht die Sache aus, wenn das Formular ausschliesslich zu dem Zweck dient, Informationen per E-Mail (dazu gehören Newsletter) anzufordern. Dann brauchen Sie kein zusätzliches Ankreuzfeld. Jedoch muss der Hinweis auf die Abbestellmöglichkeit vorhanden sein.
zu 2.) Versenden Sie E-Mail-Anfragen an potenzielle Geschäftspartner?

Auch hier zum BGH (Bundesgerichtshof): Wer eine Webseite betreibt, muss dort natürlich eine E-Mail-Adresse zb. unter Kontakt oder Impressum angeben. Diese dürfen Sie nun aber nicht als Freibrief zum Versenden von Werbung benutzen. Wenn zum Beispiel ein kleiner Sportverein eine Webseite hat, freut er sich über relevannte E-Mail zb. von neue Mitglieder, die sich per E-Mail dort anmelden melden. Dies ist auch erlaubt. Verboten ist hingegen, dass Sie anfragen stellen, ob der Verein mit seiner Website über Banneranzeigen Geld verdienen will. Das ist nicht der Zweck des Vereins. Es könnte nähmlich sein, dass der Webmaster vor lauter Angeboten nicht mehr zum Fußballspielen kommt. Wenn Sie jedoch Händler oder Dienstleister sind, müssen Sie hinnehmen, dass jemand per E-Mail sein Interesse an Ihren Produkten per E-Mail bekundet was aber auch der Zweck ist.

zu 3.) Verwenden Sie bei der Adressgewinnung das Confirmed-Opt-In-Verfahren?

Beim Confirmed-Opt-In-Verfahren gibt es nach der Online-Registrierung eine kurze E-Mail Bestätigung und dann ist die Adresse im Verteiler gespeichert. Der Nachteil: Das System kann jedoch auch missbraucht werden, wenn jemand eine Person ärgern will. Sie als Betreiber sind dann der „Mitstörer“ (so wird das unter Juristen genannt). Um nun sicher zu gehen, dass wirklich der Besitzer einer E-Mail Adresse sich selbst eingetragen hat, gibt es das Double-Opt-In-Verfahren. Bisher gibt es kein Gesetz, dass dieses Verfahren zwingend vorschreibt. Aber es gibt zumindest ein Urteil in diese Richtung. Da hat nämlich jemand seinen Mitbewerber ärgern wollen und dessen Adresse in den Verteiler eingetragen. Der Mitbewerber hat geklagt und nicht Recht bekommen. Der Grund war einfach, dass es sich nur um eine Double-Opt-In Bestätigungsmail handelte. Und die muss der Mitbewerber hinnehmen, wenn sie nicht werblich formuliert ist und klaren Bezug zu der Online-Anmeldung hat.