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Abmahnung wegen Filesharing mit Tauschbörsen und Urheberrechtsverstößen

Wer gewievten Anwälten schon einmal in die Falle gegangen ist und eine Abmahnung wegen Missbrauch des Urheberrechtes kassiert hat, kennt das Problem nur zu gut.

Erhalten die eigenen Kinder oder Mitbewohner ungehindert Zugang zum hauseigenen Internet, ist der Missbrauch vorprogrammiert. Das betrifft seit geraumer Zeit besonders auf Filesharing-Programme zu, welche zum Zwecke der dezantralen Verteilung digitaler Inhalte entwurfen wurden. Werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke wie bzw. Musikstücke, Filme oder Software heruntergeladen, kann das ein kostspieliges Ende nehmen. Das Herunterladen an sich ist nicht die Achillesferse, in welche Anwälte stechen. Maßgebend hierfür ist die unerlaubte Verteilung der Werke an andere Nutzer.

Da nun jede Tauschbörse aber genau vom Upload ihrer Nutzer lebt, ist vielen Nutzern die Tragweite einer uneingeschränkten Nutzung dieser Programme nicht klar. Auch die Inhaber der Internetanschlüsse stehen in der Regel vor vollendeten Tatsachen, sollte ein Anwaltlicher Brief mit einer Unterlassungeerklärung den Inhalt des eigenen Briefkastens zieren.

Um einen Datenklau auf die Schliche zu kommen, bedarf es speziell zur Aufklärung geschultes Personal. Spezialisten, welche im Auftrag eines Plattenlabels, Hollywood-Studios o. Ä. handeln und sich im Grunde als normale Nutzer tarnen. Läd ein Mitarbeiter dieser digitalen Detektei ein urheber rechtlich geschütztes Werk von der Festplatte eines Nutzers, hat er auch dessen Verbindungsdaten wie die IP-Adresse des Internetanschlussen. Im Eilverfahren wird ein dringend benötigter gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss erwürgt, welcher diese Firmen dazu authorisiert, Verbindungsdaten des des Nutzers bei dem jeweiligen Provider für diese Tatzeit anzufordern und gegen den Inhaber des Anschlusses zu verwenden.

Im günstigsten Fall kommt die dafür haftende Person mit einer Unterlassungsklage, einer Verwarnung und zusätzlich anfallenden anwaltlichen Kosten davon. Grundsätzlich ist die Höhe der Abmahnkosten auf ca. 100 Euro gedeckelt. Jedoch kommen dazu Kosten für die eigene Rechtsberatung sowie für die gegnerische Anwaltskanzlei dazu. So ist man schnell in Sphären für die Gesamtkosten von bis zu 1000 Euro. Wird zusätzlich der vom Gläübiger zugesandte Unterlassungsvertrag unverändert unterschrieben, bedeutet das bei einer erneuten Verletzung des Urheberrechts des gleichen Werkes eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

Wie Sie sich vor dieser ungewollten Datenfalle schützen können, lesen Sie hier.

Auskunfteien und die Macht Menschen zu ruinieren

Auskunfteien wie Schufa, Creditreform und Bürgel haben eine viel zu große Macht welche Sie auch immer wieder wissen einzusetzen. Das ZDF hat dazu eine Tolle Doku produziert, die zeigt, was Auskunfteien alles können!

Wir Datenschützer waren schon lange vor der viel zu großen Macht und fordern die Politik auf endlich Ihr Aufgabe ernst zu nehmen. Gegen uns stehen aber eine Vielzahl von Lobbys mit sehr vielen Lobbyisten.

Tipp: Fordern Sie regelmäßig Ihre gespeicherten Daten aus der Schufa und wenn Sie gewerblich sind auch von anderen Auskunfteien an!

Das Video können Sie hier ansehen!

US Geheimdienst drängt E-Mail Verschlüsselungsfirmen ins aus

Noch nie war ein Präsident so ein Diktator wie der schwarze Mann der USA

Noch kein US Präsident war so ein Spionage-Diktator und so schlecht wie der schwarze Mann Obama! Obama und sein Gefolge wollen die Welt per Überwachung beherrschen! Die Zeiten in denen man sich auf die Ausrede „Terror“ beziehen konnte sind längst vorbei. Nach dem Prism Skandal wissen wir nun das die Amerikaner ein großes Verbrechen gegen den Datenschutz begangen haben.

Nun werden US Unternehmen dazu genötigt Ihre Dienste einzustellen. Das ist nicht länger hinnehmbar!

Was hat unsere Regierung gewusst?

Auch hier glauben wir nicht, dass die Regierung sowie die Bundeskanzelerin davon nichts gewusst haben. Wir gehen davon aus, dass auch hier viel verschwiegen wird!

Fazit

Die DDR Stasi war schlimm – es geht aber noch viel schlimmer das hat uns die NSA gezeigt. Pfui an alle die welche dieses Menschenverachtende Prism und die NSA unterstützen oder diese je unterstützt haben! Es wird Zeit das sich die Menschen auf der Welt gegen diese Überwachung wehren!

Nutzer von Whatsapp bekommen bald ein Problem

Wer Whatsapp nutzt könnte bald ein Problem bekommen. Denn Whatsapp wird kostenpflichtig und die Zahlungsarten sind auf höchst merkwürdige Dienste beschränkt. Zum einen bietet man Google Play an welches nur über Kreditkarte abrechnet und zu anderen Paypal der Dienst der Nutzer auch einfach mal sperrt. Beide Dienste sind nicht sicher und keines Wegs anonym. So können zb. Geheimdienste diese Zahlungen überwachen und auswerten.

Ist Whatsapp nun noch Zukunftsfähig?

Apps und Anbieter gibt es wie Sand am Meer und früher oder später gibt es neuen Anbieter. Wenn Whatsapp nicht schnell etwas ändert wird es nicht mehr lange der bekannteste Smartphone Messanger sein.

Fazit: Auf Dienste die es den Geheimdienstspitzeln so leicht machen, kann man verzichten.

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Was ist Cloud Computing?

Was ist eigentlich Cloud Computing und wie kann man es nutzen? Welche Risiken enstehen und wie kann man diese minimieren? Diese Fragen stellen sich gerade viele Firmen, Vereine aber zunehmend auch Private „viel PC-Nutzer“.

Cloud Computing ICloud oder Cloud Drive

Cloudanbieter haben viele Namen für ein Produkt. Ein Cloudserver zb. kann viel Arbeit abnehmen und ist immer und überall verfügbar. Das hat nun auch die Bundesregierung gemerkt und hat eine Informationsquelle ins Netzt gestellt unter dem Namen Cloud-irights.

Ein Cloudanbieter ist also um es kurz zu erklären eine Festplatte welche sich ähnlich wie eine Webserver online bei einem Hostinganbieter befindet. Das Geschäft mit Cloud Computing ist für viele Unternehmen interessant und zukunftsfähig geworden. Allein in den USA nutzen Cloud Computing schon eine große Zahl der Unternehmen.

Welche Risiken bestehen beim Cloud Computing?

Bei der Bundesregierung besteht nach Aussage von Frau Aigner (CSU) die Ansicht das Zertifizierungen die Sicherheit bestätigen können. Eine Zertifizierung ist zugegeben einer der ersten Sicherheit, jedoch auch eine Monopol denn für viele gute Anbieter ist die Zertifizierung zu teuer. Ein erster wichtiger Punkt beim Cloud Computing wäre darauf zu achten ob der Anbieter in Deutschland ist und demnach an den Datenschutz gebunden ist oder nicht.

Wichtig zu wissen ist aber auch, dass das Internet niemals eine 100%ige Sicherheit gewährleisten kann und wird. Dabei denken wir an die vielen Hackerangriffe wie zb. bei Paypal oder Sony. Hacker, Vieren und Trojaner sind also eine bleibende Gefahr und das besonders bei Cloud Computing Anbietern. Warum ist einfach zu erklären, bei einem Computing Cloud-Anbieter sind viele Daten welche für Hacker sinnvoll und interessant sind gelagert. Das Risiko das es Hackerangriffe bei Computing Cloud-Anbietern gibt ist höher als wenn Sie Ihre Daten weiterhin lokal gesichert belassen.

Es ist also wichtig zu analysieren, welche Daten Sie Cloud-Anbietern überlassen wollen und was wäre wenn der ungeliebte Fall eines Hackerangriff stattfindet.

 

Telebuch24.de versteckte Kosten und merkwürdiges Geschäftsgebaren

Telebuch24.de Telefonbuch-Auskunft ohne Traffic

Die Macher der Plattform Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd. bedienen sich einer sehr fragwürdigen Geschäftsidee. Warum? Nun zum ersten sind Fehler schon von vorhinein entstanden. Als Hintergrund, wurde eine Kunde von uns angerufen, angeblich hätte er einen solchen Eintrag bei der Firma Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd. auf Telebuch24.de gemacht. Merkwürdig denn wir verwalten das komplette Marketing.

Unser Test auf Telebuch24.de

Es wird kein Opt-in noch ein Opt-out Verfahren verwendet, was dazu führt, dass ein Eintrag sofort ohne Prüfung freigeschalten wird. Es wird also weder festgestellt ob die E-Mail Adresse funktioniert noch ob diese dem „welcher den Eintrag macht“  zugeordnet werden kann. Es könnte auch Methode haben! Rechtlich dürfte dieses Geschäftsgebaren jedoch keinen Bestand haben. Weiter wäre es denkbar, dass unbekannte Einträge im fremden Namen ausführen. Da der Eintrag 12 Monate kostenlos ist und sich nach dieser Frist ein unseriöses 24 Monate Abo ausführt wäre es zumindest denkbar, dass Nutzer, zu Unrecht zur Zahlung verpflichtet werden könnten. Im Übrigen wurde die Buttonlösung für solche Angebote bestimmt, was die Firma Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd. wohl ganz ignoriert. Es dominiert der Begriff „Kostenlos“ sowohl auf der Startseite sowie in (rot) nach dem ersten Stap.

Telebuch24.de aus der Sicht von Internet Marketing Experten

Aus unserer Sicht handelt es sich bei Telebuch24 aus Sicht des Internet Marketing um ein bewusst erstellte „Internetseite“ ohne ein nennenswerte Besucherzahlen (Traffic) welche offensichtlich nur ein Ziel haben soll, Geld mit einer „Internetseite“ zu generieren welche ein gut besuchtes Branchenbuch vortäuschen soll.

Kommen wir zu den Daten:

GOOGLE

Laut Google Page Rank hat die „Internetseite Telebuch24“ zum Testzeitpunkt* eine glatte 0, dies auch verdient.

Vergleichswerte:

Branchenbuch „Gelbe Seiten“ (Telekom) hat einen Google Page Rank von 7.

Branchenbuch „GoYellow“ hat einen Google Page Rank von 6.

Der maximale Page Rank welcher bei Google zu erreichen ist 10.

____________

Alexa

Laut Alexa hat Telebuch24.de zu Testzeitpunkt* einen Traffic Rank von 17,399,923 (Global Rank) ein DE Rank ist noch nicht einmal angegeben, was drauf schließen lässt, dass noch keine DE User mit einer Alexa Toolbar auf dieser „Internetseite“ war. Das Internet Marketing Ergebnis ist so schlecht, dass man es mit einer mittelmäßigen Handwerker Home Page vergleichen kann.

Vergleichswerte:

Branchenbuch „Gelbe Seiten“ (Telekom) hat einen Alexa Rank von 6,721.

Branchenbuch „GoYellow“ hat einen Alexa Rank von 18,305.

Der maximale also beste Alexa Rank welcher zu erreichen ist, ist der möglichst niedrige Wert. Je niedriger der Wert bei Alexa je besser das Ergebnis des Angebots.

Unsere Einschätzung/Bewertung von Telebuch24.de

Telebuch24 zeichnet sich durch ein sehr schlechtes Marketing aus. Die „Internetseite“ von Telebuch24 ist sehr schlecht gem. Prüftools Alexa, Google PR besucht. Aus dem Ergebnis lässt sich aus unserer Sicht nur einen Schluss ziehen: Das Unternehmen „Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd“. betreibt eine wenig besuchte „Internetseite“ welche diese „Firma“ als Branchenbuch darstellt. Die Preise sind jedoch fast auf dem Niveau der verglichenen Konkurrenten. Aus unserer Sicht könnte hier sogar „Wucher“ vorliegen. Ein Eintrag in diesem Verzeichnis bringt mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen merkbaren Erfolg. Man könnte diese Seite auch zu den „Nutzlosseiten“ zählen.

 

  • Hinweis für Behörden und Anwälte: Gerne stehen wir Ihnen in dieser Sache zur Beweisführung oder für ein ausführlichen Expertenbericht zur Verfügung.

Haben Sie Erfahungen mit der Firma Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd oder der Internetseite Telebuch24.de gemacht? Dann posten Sie doch unten Ihrer Erfahrungen.

* Testzeitpunkt 05-10-2012. Alle Testdaten wurden über Google Page Rank bzw. Alexa eingeholt. Livetest wurde protokolliert und ist nachweisbar.

Der Kampf gegen die Abo- und Kostenfallen – Buttonlösung

Button-Lösung Der Kampf gegen die Abo- und Kostenfallen im Internet

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kostenfallen ist in Kraft – wie es nun weitergeht ist jedoch offen. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kostenfallen sollen sogenannte Abofallen und unseriöse Geschäfte im Internet verhindert werden.
Es bleibt überhaupt abzuwarten ob sich die unseriösen Händler welche ohnehin oft im Ausland sitzen oder mit Scheinfirmen arbeiten an dieses Gesetz halten werden.

Kostenfallen ein ernstes Problem der Justiz
Kostenfallen im Internet wie zb. Abofallen gibt’s im Internet zur Genüge. In den letzten Zeiten hatten die Betreiber von Abofallen im Internet auch dazu gelernt. Sie haben Ihre Kostenhinweise näher an den Button gelegt und leisteten sich gute Anwälte. Die Gerichte urteilten darum auch unterschiedlich und eben auch ab und an zu Gunsten der Abzocker. Was in vielen Fällen von den Gerichten zu wenig beachtet wurde ist der Umstand wie der Verbraucher auf die Abzockseiten gelangt. In vielen Fällen suchte man nach kostenlosen Angeboten wie Routenplanern, Kochrezepten oder Freeware Angeboten. Dann wird man über bezahlte Suchmaschineneinträge auf die Abzockseiten welche wiederum durch die Aufmachung und das Layout „Kostenlos“ symbolisieren.

Hinweise zum Schutz vor Abzocke von Abofallen

  • Geben Sie bei einer Registrierung nie Ihre Daten an.
  • Lesen Sie genau was über und unter dem Button steht.
  • Verwenden Sie eine „Nickname“ E-Mail Adresse.
  • Lesen Sie nach einer Registrierung genau die Bestätigungsmail, beachten Sie auch das Wiederrufsrecht.

Verlassen Sie sich nicht auf das neue Gesetz
Wer nicht achtsam bleibt läuft immer Gefahr in eine Falle zu geraten. Darum sein Sie gerade jetzt besonders vorsichtig. Viele der Abofallenanbieter werden neue noch undurchsichtigere Geschäftsmodelle entwickeln, einzig mit dem Ziel, Verbraucher zu täuschen und denen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

E-Mail Hackerangriffe häufen sich zum Spam versenden

In letzter Zeit häufen sich zunehmend E-Mail Hackerangriffe um mit dem Account des Betreffenden Spam-Mails zu versenden. Immer wieder das gleiche, E-Mail Accounts werden gehackt dann werden über dessen E-Mail bösartige Spammails versendet.

Warum häufen sich Hackerangriffe auf E-Mail Konten?

Das Prinzip ist alt, aber es funktioniert noch immer. E-Mail Adressen werden erst gehackt, dann werden über die Adresse Spammails gesendet. Teilweise mit Viren oder Trojanern an Board. Das Ziel ist es sensible Daten auszuspionieren oder einfach unerlaubte Werbung zu verbreiten.

Wie kann man sich gegen E-Mail Hacking schützen?

Wichtige Hinweise wie Sie sich gegen E-Mail Hacking schützen können:

    • Verwenden Sie möglichst lange Passworte mit Zahlen und Sonderzeichen.
    • Geben Sie nie Ihr Passwort preis, auch nicht an Supportstationen.
    • Ändern Sie Ihr Passwort ca. nach 3-4 Monaten.
    • Gegen Sie immer direkt in Ihren E-Mail Account, nicht über Links in E-Mails.

Anti-Viren-Software
www.kaspersky.de