Der Bundesgerichtshof hat Regeln für Blogseiten-Anbieter geregelt und festgelegt, dass diese zwar nicht für Inhalte welche von Nutzern der Webblogs wenn diese zb. beleidigt oder denunziert werden haften.
Das BGH legt aber ganz klare Regeln fest, so müssen beispielsweise Inhalten nach Meldung an den Provider oder Betreiber entsprechend in einer zeitnahen Frist gelöscht werden wenn diese nicht den Tatsachen entsprechen oder gegen geltendes Recht verstoßen.
Dieses Beschluss des BGH ist Wegweisend und stützt die rechte derer die zb. in Onlineblogs gemobbt oder denunziert werden. Im Übrigen gilt die Löschpflicht auch für Blog-Anbieter wenn diese im Ausland sitzen.
Mit dieser Grundsatzentscheidung dürfte das Internet sicherer und weniger Gefährlich werden. Internet Anbieter welche sich bis lang an diese Entscheidung noch nicht in diesem Umfang gehalten haben, sind nun aufgefordert sich dem zu beugen.
Anti Virusprogramme erkennen nun den Bundestrojaner der Bundespolizei. Die Anbieter von Anti Virensoftware haben die Signatur des Bundestrojaner in die Datenbank aufgenommen. Somit dürfte jeder Betroffene dies durch die Suchfunktion erkennen.
Mittlerweile ist es klar und Bestätigt, das Bundesland Bayern und auch Baden Württemberg haben solche Trojaner-Viren verwendet um verdächtige Auszuspionieren. Da der Skandal – die Aufklärung um Missbrauch oder gerechtfertigte Verwendung noch im Bundesausschuss untersucht werden muss bleibt mit Spannung auf dieses Ergebnis zu warten.
Aus Datenschutzrechtlicher Sicht ist dieser Bundestrojaner jedoch jetzt schon zu verurteilen und bleibt eine – nicht wieder gutzumachende Blamage für unsere demokratische Regierung.
Der Chaos Computer Club wirft der Bundespolizei Missbrauch vor
Nach der Aussage des CCC (Chaos Computer Club) wirft dieser der Bundesregierung vor den Bundestrojaner untersucht zu haben und dabei erhebliche Fehler und Gefahren gefunden zu haben.
Der Bundestrojaner ein gefährlicher Virus welcher als Trojaner erhebliche Daten und Reaktionen des betroffenen Computers oder dem Netzwerks ausspionieren kann und wird. Nach Aussagen des CCC Chaos Computer Club wurde diese im Club erkannt und untersucht. Dabei wurde festgestellt dass dieser Bundestrojaner noch einige mehr Funktionen offen lässt und weiter Schadprogramme oder Spionage Software nachladen zu können. Die Auswirkung wäre dann eine wahrscheinlich endlose Verbreitung des Virus und eine Art Großspionage Aktion. Dieser ermöglicht dann eine globale Überwachung und hinterlässt Sicherheitslücken vor denen man nur dringen warnen kann.
Was sagte die Bundesregierung dazu?
Die Bundesregierung streitet diese Aussage ab und beteuert das die Bundespolizei oder das BKA solch einen Trojaner zwar haben, diesen aber nicht eingesetzt hätten. Gleichzeitig kündigte die Bundesregierung aber Aufklärung in dieser Sache an.
Datenschützer warnen schon lange vor dieser Art von Spionage
Denn man könnte meinen, dass es solche Spionageaktionen auf längst vergangenen Zeiten gegeben hat und wir doch aus diesen Regimen gelernt haben sollten. Ein Staat welcher seine Bürger oder Vereine auf eine solche Art überwacht, kann eine Rechtsstaatlichkeit nie und nimmer verwirklichen. So wurden dem Bundestrojaner schon 2008 gesetzlich sehr enge Grenzen gesetzt.
Wenn die Aktion des Bundestrojaners also stimmt und es die erweiterten Möglichkeiten des Trojaners tatsächlich gibt, ist eine Weiterführung dieses Schadprogramm kaum noch zu rechtfertigen. Außerdem müssten auch die Vorwürfe des Servers welcher außerhalb des deutschen Rechts steht also in den USA begründet und ein klarer Verfassungsbruch dann zugegeben werden.
„Wir Datenschützer sehen der Entwicklung gespannt entgegen“
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