Schufa prüft Verwendung von Daten in Social Network

Die Schufa prüft derzeit ob es juristisch möglich sei, ((Daten)) auch aus Social Network Medien zu nutzen wie zb, ((Facebook)), Twitter, Google+ und Xing. Was davon zu halten ist, ist eher zweideutig und wäre ein tiefer Einschnitt in den ((Datenschutz)).

Was bingen Nutzerdaten aus Social Network-Diensten?

Sicher ist das die heutigen Social Network Anbieter allein schon einen großen Verlust für den Datenschutz darstellen. Eine Abfrage bringt den Unternehmen wie zb. der ((Schufa)) einen sehr hohen Informationsgehalt, jedoch ist dieser auch mit Risiken und Nebenwirkungen für den Betroffenen verbunden.

Wie sicher sind Nutzerdaten aus Social Networks?
Die Sicherheit sollte eigentlich im Focus stehen, vielmehr wird diese mit einer globalen Netzüberwachung wohl nicht mehr gegeben sein. Allein die Tatsache, dass die ((Schufa)) als Unternehmen andere Ziele hat als eine zb. öffentliche rechtliche Organisation sind Fehler der Daten von Nutzern schon jetzt vorprogrammiert.
Allein die Tatsache das es gewollte oder ungewollte Verwechslungen geben kann, würde eine Nutzung von Social Network als keine Option kennzeichnen. Ein Beispiel was eine Nutzung von Social Network Daten als nicht sicher kennzeichnet:

 

Ein Nutzer registriert sich unter falschem Namen und fehlerhafter Daten. Diese können ggf. auf einen Nutzer passen, welcher in diesem System nicht angemeldet ist, so könnte ein falsches Ergebnis dem Nutzer zugewiesen werden.

 

Als Fazit darf so eine Art der globalen Überwachung von Unternehmen nicht Recht gegeben werden, denn die Risiken könnten leicht von dem Unternehmen ausgespielt. So eine Art von Cyberspionage darf niemals zugestimmt werden!

EU wird Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung verklagen

Wieder eine Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung. Die europäische Union (EU) will die Bundesrepublik Deutschland verklagen das diese sich zu Recht gegen diese Spionage währt.

Es wird abzuwarten bleiben was vor dem europäischen Gerichtshof entschieden wird. Es ist jedoch davon aus zu gehen, dass diese Klage eine lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Im Falle das die Bundesrepublik Deutschland eine Niederlage erleidet wäre ein Bußgeld  von 315.036 Euro und 54 Cents täglich fällig, solange, bis Deutschland nicht mehr europäisches Recht bricht.

Was ist Vorratsdatenspeicherung?

Als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet man das speichern von Verbindungsdaten, gleich ob diese über Telefon oder Internet zustande gekommen sind. In der europäische Richtlinie wird eine Speicherzeit von 6 Monaten verlangt. Zurzeit ist eine Speicherung von ca. 7-14 Tagen die Regel.

Datenschutz vs. Vorratsdatenspeicherung

Wer dieses Rennen gewinnt ist fraglich, leider könnte die Vorratsdatenspeicherung jedem Betroffenen die Freiheit im Bereich ((Datenschutz)) kosten. Zwar wird die ((Vorratsdatenspeicherung)) mit der Bekämpfung von Verbrechen begründet, jedoch wäre eine Spionage sowie Missbrauch zb. durch Hacker oder ((Trojaner)) möglich.

Welche Daten sind bei der Vorratsdatenspeicherung betroffen?

Alle Verbindungsdaten egal ob per Telefon oder Internet sind von der ((Vorratsdatenspeicherung)) betroffen. Darunter zählen zb. ((IP Adressen)) der Anrufer bis zu allen augerufenen Seiten, gewählten Telefonnummern und vieles mehr…

Google Wallet speichert Nutzerdaten unverschlüsselt

Mal wieder stehen ein Dienst vom Internet Giganten Google in der Kritik des ((Datenschutz)). Nach vorläufigen Erkenntnissen speichert der Dienst Google Wallet (wird von App Nutzern zb. Android genutzt) einige Nutzerdaten wie Adressen und Namen wohl unverschlüsselt und gibt so die Möglichkeit, dass kriminelle auf diese Daten zugreifen könnten.

Zwar sind zb. Keditkartennummer sicher, aber diese stehen auch nicht im Focus. Mit namen udn Adressdaten kann ein erheblicher Missbrauch betrieben werden, wenn diese in die falschen Hände gelangen.

Google verweisst auf die Betriebssicherheit der Browseranbieter wie „Android“.

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Aus für Elena – das ELENA-Verfahren

Endlich ist es gescheitert – Elena das Spionage-Programm

((Datenschützer)) haben schon lange Alarm geschlagen, dass ((Elena)) das offizielle Spionageprogramm für Arbeitgeber und Behörden. Nun wurde es doch von der Bundesregierung abgeschafft.

Für uns Menschen ist dies ein großer Gewinn, für Arbeitnehmer ist dies ein Stück mehr Privatsphäre und Menschlichkeit.

Die Abschaffung war jedoch das einzige was unsere Bundesregierung entscheiden konnte, denn es hat sensible Fragen des Rechtsstaats berührt. Wieder ein stück mehr ((Datenschutz)) in Deutschland.

Zensus 2011 läuft ab 09.05.2011

Zensus – Bürgerzählung – Wer – wieviele Menschen leben wie und wo!

Zensus 2011 – Wie viele Bürger hat Deutschland? Wo leben sie? Und wie? Das will der Staat genau wissen. Erstmals seit 1987 werden im großen Stil Informationen über die Lebensumstände der Bundesbürger abgefragt.

Diese Zensus – Umfrage – Auswertung ist für ein drittel der Bevölkerung „Pflicht“ dies könnte für Bürger welche sich dem Test verweigern sogar mit Geldstrafen belegt werden.

Aus unserer Datenschutz-Sicht ist diese Art von Massendatenerhebung mit einem großem Vorsicht-Ruf zu bewerten. Denn obwohl diese Datensätze nicht ohne weiteres anderen Behörden zugänglich gemacht werden sollen, könnten zb. Hacker an diese Informationen kommen. Dies zeigen die Beispiele von Sony welche auch ein „sicheres Netzwerk“ hatten.

Die einzige Fragen die die Bürgern nicht beantworten müssen ist die nach der Religion!

Zur Umfrage

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Datenschützer fordern Aufklärung von Apple

Apple der neue Aufreger der Datenschützer so betonte es der Sprecher des sächsischen Datenschutzbeauftragten gegenüber der LVZ zur Ausgabe Ostern 2011.

Es geht um Daten der iPhone & iPad’s welche Positiosndaten der Nutzer sammeln dund diese Speichern. Dies wäre nach der Meinung der Experten ein Verstoß und ein Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer.

Appel ruft im 12 Stundentakt die Ortungsdaten von Mobilen Geräten wie Smartphones also iPhone, dem Computer Pad iPad ab. Britische Wissenschaftler haben herrausgefunden, dass die Datein der Verbindungsdaten auf dem Gerät abgelgt werden und somit zb. bei einem Weiterverkauf an Dritte nutzbar gemacht werden können.

Das Bundesverbraucherschutzministerium hat Apple aufgefordert, zu diesen Vorwürfen Stellung zu beziehen.

Behörden greifen immer mehr auf Bürgerkonten zu

Über 58.000 Zugriffe von Behörden auf Bankkonten von Bürgern

Schon zu Beginn des Gesetzes war es klar, der Missbrauch wird früher oder später betrieben. Nun ist es traurige Gewissheit: immer mehr Behörden greifen auf Konten von normalen Bürgern ohne Grund zu. So der neueste Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten PETER SCHAAR.
Noch bedenklicher hingegen ist, dass zb. ein Nachbar der bei einer Behörde (Finanzamt, Sozialamt, ARGE) arbeitet bestens über sein Umfeld informiert sein könnte, sofern dieser dass Gesetzt missbraucht. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen das BDSG sondern auch noch gegen das Grundgesetzt.
Es ist an der Zeit, am Gesetz, Nachbesserungen vorzunehmen und zwar so stark, dass es ohne Richterliche Anordnung nicht mehr möglich sein kann, also auch technisch und nicht nur juristisch.

Wenn dies nicht passiert wird Deutschland bald zu einem Stasi ähnlichen Behördenstaat.

CH Bundesgericht Urteil IP-Adressen sammeln verboten

Schweizer Bundesgericht hat das sammeln von privaten IP daten verboten!

Das Bundesgericht hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt: Wer im Internet gewerbsmässig Copyright-Verletzungen nachspürt und die so gewonnenen Informationen den betroffenen Urhebern verkauft, darf das ab sofort in der Schweiz nicht mehr tun. Denn er verstösst damit gegen gegen die schweizerische Datenschutzgesetzgebung.
Im konkreten Fall ging es um die Firma Logistep, die ihre international angebotene Dienstleistung so umschreibt:

Wir lokalisieren die ersten Veröffentlichungen des Datenverkehrs, welche für eine spätere behördliche Identifizierung der jeweiligen Anschlussinhaber erforderlich ist.

Die “beweiskräftige Dokumentation”, welche Logistep liefert, ist nur über die IP-Adresse möglich. Laut dem Urteil des höchsten Schweizer Gerichts sind IP-Adressen jedoch eindeutig Personendaten, womit sie unter das Datenschutzgesetz fallen. Deshalb erachtet es das höchste Gericht in einer Mehrheitsentscheidung als unzulässig, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen. Dafür, so der Bundesgerichtsentscheid, fehle ein ausreichender Rechtfertigungsgrund.

Scoring und der Datenschutz

Was ist ein Scoringwert und wie setzt er sich zusammen?

Viele Banken und Kreditgeber errechnen bevor diese etwas für Sie tun, zb einen Kredit bearbeiten einen soganannten Scoringwert. Das Scoring zeigt an, welche Kreditwürdigkeit Sie besitzen und zu welchen Konditionen Ihnen Leistungen zugesprochen werden!

Hier ein Video

Alles zum Datenschutz und Scoring in unserem Videoblog

Datenschutz bei Arbeitslosengeld & Harz4

Hier ist die Linie – Datenschutz ist IHR RECHT!

Was ist Ihr Recht?

Das Datenschutzgesetz soll genau diese Frage aufzeigen, Ihr RECHT ist es persönliche Daten zu schützen und anderen auch öffentlichen Stellen nicht zugänglich zu machen. Im Datenschutzgesetz kurz BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) wurden Unternehmen (nicht öffentliche Stellen) und Behörden (öffentliche Stellen) genaue Grenzen gesetzt.

Hier ein Video was wir im Internet gefunden haben

Hilfe bei Fragen?

Sie können unseren Datenschutzbeauftargten jederzeit  kontaktieren sofern sie weiterführenden Informationen benötigen.