Behörden greifen immer mehr auf Bürgerkonten zu

Über 58.000 Zugriffe von Behörden auf Bankkonten von Bürgern

Schon zu Beginn des Gesetzes war es klar, der Missbrauch wird früher oder später betrieben. Nun ist es traurige Gewissheit: immer mehr Behörden greifen auf Konten von normalen Bürgern ohne Grund zu. So der neueste Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten PETER SCHAAR.
Noch bedenklicher hingegen ist, dass zb. ein Nachbar der bei einer Behörde (Finanzamt, Sozialamt, ARGE) arbeitet bestens über sein Umfeld informiert sein könnte, sofern dieser dass Gesetzt missbraucht. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen das BDSG sondern auch noch gegen das Grundgesetzt.
Es ist an der Zeit, am Gesetz, Nachbesserungen vorzunehmen und zwar so stark, dass es ohne Richterliche Anordnung nicht mehr möglich sein kann, also auch technisch und nicht nur juristisch.

Wenn dies nicht passiert wird Deutschland bald zu einem Stasi ähnlichen Behördenstaat.

CH Bundesgericht Urteil IP-Adressen sammeln verboten

Schweizer Bundesgericht hat das sammeln von privaten IP daten verboten!

Das Bundesgericht hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt: Wer im Internet gewerbsmässig Copyright-Verletzungen nachspürt und die so gewonnenen Informationen den betroffenen Urhebern verkauft, darf das ab sofort in der Schweiz nicht mehr tun. Denn er verstösst damit gegen gegen die schweizerische Datenschutzgesetzgebung.
Im konkreten Fall ging es um die Firma Logistep, die ihre international angebotene Dienstleistung so umschreibt:

Wir lokalisieren die ersten Veröffentlichungen des Datenverkehrs, welche für eine spätere behördliche Identifizierung der jeweiligen Anschlussinhaber erforderlich ist.

Die “beweiskräftige Dokumentation”, welche Logistep liefert, ist nur über die IP-Adresse möglich. Laut dem Urteil des höchsten Schweizer Gerichts sind IP-Adressen jedoch eindeutig Personendaten, womit sie unter das Datenschutzgesetz fallen. Deshalb erachtet es das höchste Gericht in einer Mehrheitsentscheidung als unzulässig, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen. Dafür, so der Bundesgerichtsentscheid, fehle ein ausreichender Rechtfertigungsgrund.

Datenschutz bei Arbeitslosengeld & Harz4

Hier ist die Linie – Datenschutz ist IHR RECHT!

Was ist Ihr Recht?

Das Datenschutzgesetz soll genau diese Frage aufzeigen, Ihr RECHT ist es persönliche Daten zu schützen und anderen auch öffentlichen Stellen nicht zugänglich zu machen. Im Datenschutzgesetz kurz BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) wurden Unternehmen (nicht öffentliche Stellen) und Behörden (öffentliche Stellen) genaue Grenzen gesetzt.

Hier ein Video was wir im Internet gefunden haben

Hilfe bei Fragen?

Sie können unseren Datenschutzbeauftargten jederzeit  kontaktieren sofern sie weiterführenden Informationen benötigen.

Datenschutz ist in Gefahr!

Deutschlands Datenschutz ist in Gefahr!

Denn immer mehr Unternehmen interessieren sich nicht dafür oder verlagern Ihre Firma in das Europäische Ausland. In letzter Zeit häufen sich zudem die E-Mails oder Postanschreiben von dubiosen Firmen welche Adressdaten ohne Nachweis zu haben scheinen.

Kennen Sie das auch?

Sie werden angeschrieben und wissen nicht woher diese Firma Ihre Adresse hat? Dann sind sie womöglich auch Opfer der Adress-Mafia welche im großen Stil Adresshandel betreibt.

Schreiben Sie doch Ihre Erfahrungen unten!

Datenschutz im SEO-Bereich

Gerade auch für SEO’s und Firmen welche im Internet Marketing Bereich arbeiten wird der Datenschutz als Globales Medium immer wichtiger. Die Neuregelungen von 2009 und 2010 wirken sich weiter als bislang angenommen auch auf die Internetbranchen aus.

Ein zunehmender Hilferuf ist besonders auch von der Vergleichs- und Preissuche Branche zu vernehmen, dort wird nämlich im Gegensatz zu anderen Internetangeboten zunehmend mit personenbezogenen Daten gearbeitet.

Was kann man tun um sich zu schützen?

Eine der wichtigsten maßnahmen, hohlen Sie sich stets Datenschutz Hilfe. Unternehmen Sie keine Alleingänge, denn diese können nach den neuen Bußgeldregelungen im BDSG sehr teuer werden.

Wir sind für Sie da für Fragen und Hilfe im Bereich Datenschutz sowie Internet Marketing

Gerne berät unser Außendienst Sie auch persönlich! Sprechen Sie uns an…

Smartphone: Apps machen Handys zu Spionagewanzen

Smartphone: Apps machen Handys zu Spionagewanzen

War dieses Ergebnis zu erwarten? Oder schockiert diese Studie noch?

Bild: Smartphone

Dieser Frage möchten wir nachgehen, denn die Smartphones sind sehr „Smart“ in der Sicherheit. Denn die kleinen Gefährten verraten oft mehr über einen Besitzer als dieser eigentlich möchte. Warum es so ist liegt daran, dass die Smartphones auch den Herstellern wichtige Infos über den Verbraucher verraten sollen.

Gerade die Werbetreibenden profitieren davon um zu wissen wo eine lukrativer Markt vorhanden ist. So mancher Nutzer der edlen Smartphones weiß nicht; dass hinter seinem Rücken Informationen weitergereicht und natürlich nur zu „Forschungszwecken“ verwendet werden.

Weniger als 20% sind sauber, bei diesem Ergebnis sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, welches App man sich wo und wann herunterlädt bzw. von welchem Smartphone.

Es ist abschließend sehr empfehlenswert, getrennte Smartphones zu benutzen, um nicht zu viele definitive Ergebnisse zu liefern, dies zumindest raten Datenschützer und Verbraucherberater den Nutzer von IPhones und Co.

Sie möchten etwas sagen? Unten können Sie dieses Thema kommentieren!



SchülerVZ nur noch mit Einladungscode

SchülerVZ nur noch mit Einladungscode für Anmeldung

Jugendschutz für Schüler wurde verbessert. Viele unseriöse Nutzer kommen nicht mehr in SchülerVZ rein, da des Einladungscode nur noch per Einladung von bestehenden Nutzern versandt wird. Somit kann man es den „unseriösen“ Nutzern schwerer machen.

Nach dem Schüler VZ im letzten Jahr mit einigen anderen Communitys die Sicherheit verschärft hat klappt e besser mit dem Datenschutz und es wird eine gute Richtung für den Jugendschutz gegeben.

Neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Seit gestern gilt das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz an welches sich Arbeitgeber haten müssen. Neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz NETPROM ORGDatenschutz ist wichtig denn ohne diesen strengen Datenschutz welcher im BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) geregelt wird.

Jetzt wurde jedoch ein explizites Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geschaffen welches die Rechte der Arbeitnehmer stärken soll.

Nachteile des neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benachteiligt Unternehmen wenn es um die eigene Sicherung geht! Denn immerhin werden Straftaten wie zb. Diebstahl zu 20% von den eigenen Angestellten oder Arbeitern begangen. Der Schaden dadurch geht wohl in die Millionen. Bekannte Absicherungen wie: Kammeraüberwachung der Mitarbeiter und Angestellten soll nun nicht mehr möglich sein, dies ist laut Netprom ein großer Nachteil des Gestztes. Ebenso ist nun auch das abhören von Telefonen oder das lesen von privat geschriebenen E-Mails duch den Arbeitgeber verboten wurden.

Vorteile des Arbeitnehmerdatenschutzgesetz?

Die Vorteile liegen auf der Hand, Angestellte sollen nun sicher vor Überwachung ses Arbeitgeber sein! Nun ist es also möglich sich an der Arbeitsstelle sicher zu fühlen.

Sie haben Fragen zum neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz? Wir helfen Ihnen gerne…..kontaktieren Sie uns!

Elektronischer Personalausweis ist zu unsicher

Der neue Personalausweis Scheckkartenformat. (Bild: Bundesinnenministerium)

Der Elektronischer Personalausweis ist zu unsicher so wurde diese durch einen Hacker gehackt. Wie konnte sowas passieren? Ganz einfach durch einen Trojaner welcher auf dem Rechner (Destop) des Nutzers installiert wurde ohne das der Internetuser dies bemerkte.

Datenschützer warnen

Datenschützer warnen den Elektronischer Personalausweis in momentaner Form auf dem Markt zu bringen, denn dies könnte zu hohen Mißbrauchsfällen und Kriminalität führen.

Die Bundesregierung sollte dringend verbesserungen an der Ausweiskarte sowie an den Auslesegeräten vornehmen um Missbracu zu verhindern.

Sie haben eine Meinung zum Elektronischer Personalausweis? Bitte posten Sie diese unten im Komentarfeld!