Kino.to Urteil: Ansehen illegaler Streams ist strafbar
Das ansehen von illegalen Streams ist nun nach erster Bewertung des AG Leipzig strafbar Das Amtsgericht Leipzig hat nun bei dem Verfahren gegen die Hintermänner von der damaligen Plattform Kino.to eine erste Bewertung der Nutzer von illegalen Streams abgegeben. Hiernach ist es als Strafbar, wenn ein User sich einen illegalen Stream ansieht das dieser nach erster Ansicht […]