Wieder eine Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung. Die europäische Union (EU) will die Bundesrepublik Deutschland verklagen das diese sich zu Recht gegen diese Spionage währt.
Es wird abzuwarten bleiben was vor dem europäischen Gerichtshof entschieden wird. Es ist jedoch davon aus zu gehen, dass diese Klage eine lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Im Falle das die Bundesrepublik Deutschland eine Niederlage erleidet wäre ein Bußgeld von 315.036 Euro und 54 Cents täglich fällig, solange, bis Deutschland nicht mehr europäisches Recht bricht.
Was ist Vorratsdatenspeicherung?
Als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet man das speichern von Verbindungsdaten, gleich ob diese über Telefon oder Internet zustande gekommen sind. In der europäische Richtlinie wird eine Speicherzeit von 6 Monaten verlangt. Zurzeit ist eine Speicherung von ca. 7-14 Tagen die Regel.
Datenschutz vs. Vorratsdatenspeicherung
Wer dieses Rennen gewinnt ist fraglich, leider könnte die Vorratsdatenspeicherung jedem Betroffenen die Freiheit im Bereich ((Datenschutz)) kosten. Zwar wird die ((Vorratsdatenspeicherung)) mit der Bekämpfung von Verbrechen begründet, jedoch wäre eine Spionage sowie Missbrauch zb. durch Hacker oder ((Trojaner)) möglich.
Welche Daten sind bei der Vorratsdatenspeicherung betroffen?
Alle Verbindungsdaten egal ob per Telefon oder Internet sind von der ((Vorratsdatenspeicherung)) betroffen. Darunter zählen zb. ((IP Adressen)) der Anrufer bis zu allen augerufenen Seiten, gewählten Telefonnummern und vieles mehr…