DE Mail das neue Verfahren zur DE-Mail

DE Mail das neue „sichere“ E-Mail-Verfahren

DE Mail so sicher wie die Papierpost, dies behauptet zumindest die Bundesregierung zum neuen DE-Mail Verfahren. Was aber bedeutet De Mail eigentlich und was hat die DE Mail an Sicherheitsmerkmalen?

Was ist DE Mail?

DE Mail ist ein Verfahren welches per E-Mail übermittelt wird und somit dem Bürger/Kunde zur Verfügung stehen soll. Die ersten Stufen sollen die Behörden dann auch Banken nach und nach verwenden. DE Mail soll die Übertmittlung von Daten, elektronischer Post und Schriftverkehr in Echtzeit sicherer machen.

Ein guter Vorsatz oder doch nur ein Leistungnachweis?

Zugegeben, es gibt schon einige Dienste welche sich seit Jahren der Sicherheit verschrieben haben. Ist es aber möglich Daten über den Internettransfer sicher zu machen? Man sollte sich die Frage stellen, wie ausgereift sind denn Informationsdienste wie zb. Meldeämter oder Zentrale Speicherdienste? Genau da besteht sehr großer Aufholbedarf, bevor man Projekte wie DEMail in Angriff nehmen kann.

Wie sicher ist die DEMail?

DEMail bietet eine Reihe von Verfahren zur Sicherheit, welche sich zugegeben auch sehr gut anhören. Aber ist Sicherheit im Internet überhaupt gewährleistet? Die Bundesregierung spricht von: So sicher wie SSL Verschlüsselung. SSL Verschlüsselung wird immerhin schon seit einigen Jahren zb. von Banken oder der E-Commerce Branche verwendet. Man sollte sich die Frage stellen, sind denn diese bisherigen Systeme überhaupt sicher? Warum gibt es auch bei diesen Systemen immer wieder Sicherheitslücken? Die Frage nach der Sicherheit ist und bleibt also weitestgehend offen, weil man eben die Erfahrung auf diesem Gebiet noch nicht hat. Sicher ist, wer Sicherheit verspricht muss diese auch halten können.

DE-Safe und DE-Ident

DE Safe soll elektronische Post verschlüsseln und so sicher versenden. Diese Methode basiert auf dem SSL Verfahren welche schon weitläufig bekannt ist.

DE-Ident soll einen genannten Ident-Nachweis erbringen und somit den Verfasser eindeutig bestimmen können. Aber woher kommen die Daten zum DE-Ident? Diese Daten werden von den Meldebehörden abgefragt und sind meistens nicht so aktuell wie das Internet und dessen Zweck.

Fazit

Abschliessend kann man sagen, dass es nie 100% Sicherheit im Internet gibt, dies zeigen immer wieder Angriffe zb. durch Hacker auf Internetkonzerne oder auch Banken. ID Verfahren sind noch in der Planphase und können nur so gut sein wie seine Quellen. Zudem dürfte DE-Mail auch nur mit IPv6 (alte meisst verwendete Version 4) ausreichend funktionieren. Abschliessend kann man sagen, dass Internet ist für private Anwenungen und sichere Übermittlung nicht gemacht. Vielmehr soll das Internt als großes Medium und weltweites Netzwerk angesehen werden.

DE-Mail ist durchaus gut gemeint, verfolgt eine sehr nützliches Ziel hat aber Risiken und Nebenwirkungen vor denen man nur dringend Warnen kann.

Weiterführende Links: Bund.dePDF DE-Mail

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Kumulatives Sicherheitsupdate für Internet Explorer 8 unter Windows

Kumulatives Sicherheitsupdate für Internet Explorer 8 unter Windows XP (KB978207)

Kurzbeschreibung:
Wichtiges, kumulatives Sicherheitsupdate, das u.a. eine kritische Lücke im in Windows 7 standardmäßig enthaltenen Windows Internet Explorer 8 schließen soll, durch die ein Angreifer in Windows-Systeme eindringen und die Steuerung übernehmen könnte (Remote Code Execution). Siehe Security Bulletin MS10-002 (englisch bzw. deutsch) sowie Sicherheitswarnung vom 15.01.2010. Aufgrund der Schwere der Sicherheitslücke, hat Microsoft dieses Sicherheitsupdate außerhalb des üblichen Patch-Day-Zyklusses (jeden zweiten Dienstag im Monat) veröffentlicht.

Aktuell: ja

Verfügbar über Windows Update: ja, wichtiges Update

Download über das DownloadCenter:
Für 32-Bit/x86-Versionen: Windows6.1-KB978207-x86.msu (7,2 MB)
Für 64-Bit/x64-Versionen: Windows6.1-KB978207-x64.msu (14,2 MB)

Bekannte Probleme:
Siehe MSKB-Artikel KB978207.

Enthält:

Für 32-Bit/x86:
urlmon.dll (8.0.7600.16490 – 19.12.2009)
urlmon.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)
jsproxy (8.0.7600.16385 – 14.07.2009)
wininet.dll (8.0.7600.16490 – 19.12.2009)
wininetplugin.dll (1.0.0.1 – 14.07.2009)
jsproxy (8.0.7600.16385 – 14.07.2009)
wininet.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)
wininetplugin.dll (1.0.0.1 – 14.07.2009)
iedkcs32.dll (18.0.7600.16501 – 11.01.2010)
iedkcs32.dll (18.0.7600.20615 – 12.01.2010)
msfeedsbs.dll (8.0.7600.16490 – 19.12.2009)
msfeedsbs.mof ( – 13.07.2009)
msfeedssync.exe (8.0.7600.16385 – 14.07.2009)
msfeedsbs.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)
msfeedsbs.mof ( – 13.07.2009)
msfeedssync.exe (8.0.7600.16385 – 14.07.2009)
ieframe.dll (8.0.7600.16490 – 19.12.2009)
ieframe.ptxl ( – 13.07.2009)
ieui.dll (8.0.7600.16385 – 14.07.2009)
ieframe.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)
ieframe.ptxl ( – 13.07.2009)
ieui.dll (8.0.7600.16385 – 14.07.2009)
microsoft-windows-ie-htmlrendering.ptxml ( – 13.07.2009)
mshtml.dll (8.0.7600.16490 – 19.12.2009)
mshtml.tlb ( – 14.07.2009)
microsoft-windows-ie-htmlrendering.ptxml ( – 13.07.2009)
mshtml.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)
mshtml.tlb ( – 14.07.2009)
iexproxy.dll (8.0.7600.16490 – 19.12.2009)
iexproxy.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)

Für 64-Bit/x64:
urlmon.dll (8.0.7600.16490 – 19.12.2009)
urlmon.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)
jsproxy (8.0.7600.16385 – 14.07.2009)
wininet.dll (8.0.7600.16490 – 19.12.2009)
wininetplugin.dll (1.0.0.1 – 14.07.2009)
jsproxy (8.0.7600.16385 – 14.07.2009)
wininet.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)
wininetplugin.dll (1.0.0.1 – 14.07.2009)
iedkcs32.dll (18.0.7600.16501 – 11.01.2010)
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msfeedsbs.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)
msfeedsbs.mof ( – 13.07.2009)
msfeedssync.exe (8.0.7600.16385 – 14.07.2009)
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microsoft-windows-ie-htmlrendering.ptxml ( – 13.07.2009)
mshtml.dll (8.0.7600.16490 – 19.12.2009)
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microsoft-windows-ie-htmlrendering.ptxml ( – 13.07.2009)
mshtml.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)
mshtml.tlb ( – 14.07.2009)
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wow64_ieframe.ptxl ( – 13.07.2009)
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ieui.dll (8.0.7600.16385 – 14.07.2009)
wow64_ieframe.ptxl ( – 13.07.2009)
mshtml.dll (8.0.7600.16490 – 19.12.2009)
mshtml.tlb ( – 14.07.2009)
wow64_microsoft-windows-ie-htmlrendering.ptxml ( – 13.07.2009)
microsoft-windows-ie-htmlrendering.ptxml ( – 13.07.2009)
mshtml.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)
mshtml.tlb ( – 14.07.2009)
wow64_microsoft-windows-ie-htmlrendering.ptxml ( – 13.07.2009)
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urlmon.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)
jsproxy (8.0.7600.16385 – 14.07.2009)
wininet.dll (8.0.7600.16490 – 19.12.2009)
wininetplugin.dll (1.0.0.1 – 14.07.2009)
jsproxy (8.0.7600.16385 – 14.07.2009)
wininet.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)
wininetplugin.dll (1.0.0.1 – 14.07.2009)
iedkcs32.dll (18.0.7600.16501 – 11.01.2010)
iedkcs32.dll (18.0.7600.20615 – 12.01.2010)
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msfeedssync.exe (8.0.7600.16385 – 14.07.2009)
msfeedsbs.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)
msfeedsbs.mof ( – 13.07.2009)
msfeedssync.exe (8.0.7600.16385 – 14.07.2009)
iexproxy.dll (8.0.7600.16490 – 19.12.2009)
iexproxy.dll (8.0.7600.20600 – 19.12.2009)

Browser – Internet Explorer und Browser

Browser – Internet Explorer und Browser

Verschiedene Anbieter von Internet Browser haben sich auf dem Weltweiten Markt angesidelt. Dazu gehören zb. Anbieter wie: Internet Explorer von (MS) Microsoft für Windows oder Mozilla Firefox, Safari von Apple oder dem Goggle Chrome von Google.

Wer sind die besten?

Im Vergleich sind alle recht gut, einige Abstriche an der Bedinbarkeit gibt es jedoch. Jeder Browser hat eigene Vor- und Nachteile. Aktuell hat der Internet Explorer von Microsoft eine Sicherheitslücke, mehr dazu können Sie bei Netprom-Online unter: Internet Exlporer Sicherheitswarnung lesen.

Die besten Browser:

MSIE 45,9 %
Firefox 43,2 %
Opera 3,9 %
Safari 3,4 %
Google Chrome 1,9 %
Netfront 0,6 %
Mobile Safari 0,5 %
Mozilla Seamonkey 0,3 %
Unbekannt 0,1 %
K-Meleon 0,1 %
Opera Mini 0,1 %

Betriebssysteme:

Windows XP 56,7 %
Windows Vista 23,3 %
Windows 7 9,9 %
Linux 2,6 %
OS X 10.5 Leopard 1,5 %
Div. Mobiltelefon 1,0 %
OS X 10.6 Snow Leopard 0,9 %
OS X 0,7 %
Windows 2000 0,7 %
Windows Server 2003 0,6 %
Windows Me 0,5 %
OS X 10.4 Tiger 0,5 %
iPhone OS 0,3 %
Windows 98 0,3 %
Symbian 0,1 %
iPod 0,1 %
Unbekannt 0,1 %
Playstation 0,1 %
Solaris 0,1 %

Datenschutz: Arztpraxen auf dem Prüfstand

Datenschutz: Arztpraxen auf dem Prüfstand 2010

Noch immer fehlen in vielen Arztpraxen oft der Datenschutzbeauftragte. Die Sicherheit der sensiblen Daten scheint den Ärzten wohl wenig an Bedeutung zu sein. Missstände wohin man sieht, genau dies soll 2010 genauer überpfüft werden. Kontrollen in Arztpraxen werden die Folge dem jahrelang  vernachlässigtem Datenschutz sein.

Schon jetzt drohen Unternehmen, Vereinen, Arztpraxen bis zu 250.000 Euro an Bußgeldern wenn diese keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben.

Dabei ist es so einfach, bestellen und das eigene Unternehmen, die Arztpraxis prüfen zu lassen. Die verhältmismässig geringen Kosten gegenüber den Bußgeldern sprechen dabei für sich.

Internet Explorer: Neue Sicherheitslücke entdeckt

Internet Explorer: Neue Sicherheitslücke entdeckt bei Microsoft Windows

Jetzt warnt sogar die Bundesregierung den Internet Explorer von Microsoft nicht mehr zu benutzen. Seit einigen Hackerangriffen von China welche auf Goggle in den verganenen Jahren gestartet wurden, sei Google so dem Fehler auf den Grund gegangen. Nun hat Microsoft die Sicherheitslücke in den Versionen 6,7,8 des Internetexplorer bestätigt. Es werde mit hochdruck an einen Patch gearbeitet, welcher die Sicherheitslücke schliessen soll. Betroffen sind auch die Systeme: Win XP, Vista und Windows 7.

Was kann man tun?

Es wird dringend davon abgeraten den Internet Explorer weitehin zu benutzen. Der Nutzer sollte solange auf andere Browser umstellen wie: Mozilla, Goggle Chrome oder Safari.

Die Sicherheitslücke und der Trojaner Trojan/Agent Gen hängen zusammen?

Die Lösung könnte es auch hier sein, der Trojaner Virus: Trojan.Agent/Gen wohl über den Internet Explorer übertragen wurde, welcher dann Passworte und Zugangsdaten ausspäht und diese dann zb. für Spams nutzt. Bei Webmastern zb. besorgt sich dieser Virus die FTP Daten und verändert die Webseiten dann um den Virus weiter zu verbreiten.

Lösungen sind umstritten….

Die Lösungen sind sehr unstritten, jedoch gibt es ein gutes Rezept: Den Internet Explorer nicht mehr benutzen. Stattdessen auf andere Browser ausweichen!

Hier können Sie die Meldung des Bundesamt für Sicherheit nachlesen.

PC Service, Computerservice und Windows Installationen

PC Service, Computerservice und Windows Installationen

Wir beieten Ihnen den ganzen PC Service rund um Ihren PC oder Laptop. Ob Sie Windows neu installiert haben möchten oder wichtige Sicherheitseinstellungen auf den neusesten Stand bringen wollen. Wir sind für Sie der richtige Ansprechpartner.

Unser Service:

  • Windows installationen & Sicherheitsupdates
  • PC Reparatur und Wartung
  • Laptop Reparatur und Wartung
  • Netzwerke Office und Home Office
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Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

Trojaner – Trojan.Agent/Gen sehr gefährlich

Trojaner – Trojan.Agent/Gen sehr gefährlich

Der Trojaner – Trojan.Agent/Gen ist ein sehr neuer und äusserst gefährlicher Virus welcher sich wohl sehr schnell im gesamten www verbreiten könnte. Besondere Vorsicht ist bei diesem sehr gefährlichen Trojaner geboten wenn Sie zb. Webseiten bereiben.

Ursprung: Der Trojaner – Trojan.Agent/Gen stammt vermutlich aus der Ecke Russland und China und wird von diesen primitiven Menschen als Werkzeug für billigen Video-Sale-Seiten genutzt.

Wichtige Hinweise!!!

Wie kann man den Trojaner bekommen?

Vermutlich durch eine Internetseite auf der dieser Trojaner aktiv ist, evtl. ohne das der Berteiber es selber merkt.

Erkennen Virenprogramme diesen Trojaner?

Es gibt bis lang nur wenige Antivirusprogramme welche diesen Virus zuverlässig filtern können. Eines welchen diesen Wurm erkennt ist AntiVir.

Details

Der Trojaner hat folgende Kennung: siszyd32.exe und liegt vermutlich im Autostartverzeichnis. In den Tempdatein können dann div. tmp Datein liegen wie zb. (~tm60.tmp).

Der Trojaner Virus sendet eine schadhafte PDF Datei welche „Adminrechte“ verlangt. So wird man in der Regel angesteckt.

Achtung!!!!!

Hat dieser Trojaner erst einmal zugeschlagen infiziert dieser sehr viele unterschiedliche Datein zb. auf Webservern/Webspace in wenigen Stunden. Kategorien: alle Index, .js, detail und php Datein sind sehr oft gehackt.

Was kann man tun wenn man diesen Trojaner Virus eingefangen hat?

  1. FTP Daten sofort vom Rechner löschen
  2. FTP Daten sofort ändern
  3. Kontrolle ob die eigene Seite schon infiziert wurde
  4. Rechner säubern, ggf Betriebssytem neu aufsetzten
  5. Webseiten säubern (alle geänderten Datein löschen und neu aufspielen) Am besten Backup vor dem Befall aufspielen
  6. Endkontrolle aller Seiten
  7. Wichtig!!!! Dieser Trojaner ist ein Java Virus und nutzt/zerstört das Adobe Reader, dieses auf jeden Fall entfernen und neu installieren!
  • Wichtiger Tipp: Da sich dieser Trojaner Virus über PDF installiert, hilft es; im Programm: Adobe Reader die „Java Skript“ Funktion zu deaktivieren!

Merh zum Thema:

Link: avira.com

Petition gegen kostenpflichtige Abmahnungen

Petition gegen kostenpflichtige Abmahnungen

Zurzeit ist eine Petition an die Bundesregierung anhängig in der es im besonderen um die teilweise Serienmäßige und teure Abmahnwelle geht. Oft mahnen Rechtsanwälte Seitenbetreiber wegen verschiedenen kleinen Verstößen ab. Die Abmahnung hingegen ist nicht selten viele tausende Euro hoch und dem zufolge  extrem kostenintensive.

Der Antrag der Petition ist sehr kurz aber präzise, bleibt abzuwarten wie dieser bei der Regierung ankommt.

Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung:
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.

Jetzt liegt es an jedem selber, zu entscheiden ob dubiosen Rechtsanwälten das Handwerk gelegt wird, oder ob diese einen weiteren Freibrief zur Abmahnwelle bekommen.

Hier der Link zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308

Skandalbeispiele:

Die Stadt Augsburg versendete eine Abmahnung an einen Internetnutzen welcher sich eine Domain anmeldetet. Die Abmahnung betrug knapp 2000 Euro. Obwohl die „Anwälte“ eigentlich hätten wissen müssen, dass dies garnicht zulässig ist. Aber heute versuchen eben auch Anwälte welche gestern noch Scheidungen bearbeitet haben Geld mit Abmahnungen zu machen. Die Stadt Augsburg hat auf jeden Fall jetzt ein sehr „gutes“ Image! Mehr zum Fall hier

E-Mail Marketing

Email Marketing – Neue Rechtslage und Urteile in Sachen: E-Mail Marketing

Die neuen Urteile könnten für Sie wichtig sein, wenn Sie eine der Fragen mit „ja“ beantworten:
1. Erheben Sie E-Mail-Adressen von Formularen oder Bestellungen?
2. Versenden Sie E-Mail Anfragen an potenzielle Geschäftspartner?
3. Verwenden Sie bei der Online Anmedung das Confirmed-Opt-In-Verfahren?

zu 1.) Erheben Sie E-Mail Adressen zur Nutzung von Formularen oder Bestellungen?

Wenn Personen sich bei Ihnen anmelden um ein Produkt zu bestellen oder sich in Ihrer Online-Community anmeldet, will er deshalb nicht zwingend auch Ihren Newsletter lesen/abonieren. In solchen Fällen benötigen Sie eine zusätzliche eindeutige Einwilligung. So einfach geht es: In diesem Bereich eine Zeile mit der E-Mail-Adresse setzen Sie ein Ankreuz Feld (nicht vorangekreuzt) und schreiben dazu zb.: „ja, ich möchte aktuelle Informationen/News per E-Mail empfangen und ich weiß, dass ich mich jederzeit wieder abmelden kann“. Kreuzt jemand das Feld nicht an, dürfen Sie die Adresse lediglich verwenden, um über den Grund der Anmeldung oder Ähnliches zu informieren.

Anders sieht die Sache aus, wenn das Formular ausschliesslich zu dem Zweck dient, Informationen per E-Mail (dazu gehören Newsletter) anzufordern. Dann brauchen Sie kein zusätzliches Ankreuzfeld. Jedoch muss der Hinweis auf die Abbestellmöglichkeit vorhanden sein.
zu 2.) Versenden Sie E-Mail-Anfragen an potenzielle Geschäftspartner?

Auch hier zum BGH (Bundesgerichtshof): Wer eine Webseite betreibt, muss dort natürlich eine E-Mail-Adresse zb. unter Kontakt oder Impressum angeben. Diese dürfen Sie nun aber nicht als Freibrief zum Versenden von Werbung benutzen. Wenn zum Beispiel ein kleiner Sportverein eine Webseite hat, freut er sich über relevannte E-Mail zb. von neue Mitglieder, die sich per E-Mail dort anmelden melden. Dies ist auch erlaubt. Verboten ist hingegen, dass Sie anfragen stellen, ob der Verein mit seiner Website über Banneranzeigen Geld verdienen will. Das ist nicht der Zweck des Vereins. Es könnte nähmlich sein, dass der Webmaster vor lauter Angeboten nicht mehr zum Fußballspielen kommt. Wenn Sie jedoch Händler oder Dienstleister sind, müssen Sie hinnehmen, dass jemand per E-Mail sein Interesse an Ihren Produkten per E-Mail bekundet was aber auch der Zweck ist.

zu 3.) Verwenden Sie bei der Adressgewinnung das Confirmed-Opt-In-Verfahren?

Beim Confirmed-Opt-In-Verfahren gibt es nach der Online-Registrierung eine kurze E-Mail Bestätigung und dann ist die Adresse im Verteiler gespeichert. Der Nachteil: Das System kann jedoch auch missbraucht werden, wenn jemand eine Person ärgern will. Sie als Betreiber sind dann der „Mitstörer“ (so wird das unter Juristen genannt). Um nun sicher zu gehen, dass wirklich der Besitzer einer E-Mail Adresse sich selbst eingetragen hat, gibt es das Double-Opt-In-Verfahren. Bisher gibt es kein Gesetz, dass dieses Verfahren zwingend vorschreibt. Aber es gibt zumindest ein Urteil in diese Richtung. Da hat nämlich jemand seinen Mitbewerber ärgern wollen und dessen Adresse in den Verteiler eingetragen. Der Mitbewerber hat geklagt und nicht Recht bekommen. Der Grund war einfach, dass es sich nur um eine Double-Opt-In Bestätigungsmail handelte. Und die muss der Mitbewerber hinnehmen, wenn sie nicht werblich formuliert ist und klaren Bezug zu der Online-Anmeldung hat.