Internet Explorer: Neue Sicherheitslücke entdeckt

Internet Explorer: Neue Sicherheitslücke entdeckt bei Microsoft Windows

Jetzt warnt sogar die Bundesregierung den Internet Explorer von Microsoft nicht mehr zu benutzen. Seit einigen Hackerangriffen von China welche auf Goggle in den verganenen Jahren gestartet wurden, sei Google so dem Fehler auf den Grund gegangen. Nun hat Microsoft die Sicherheitslücke in den Versionen 6,7,8 des Internetexplorer bestätigt. Es werde mit hochdruck an einen Patch gearbeitet, welcher die Sicherheitslücke schliessen soll. Betroffen sind auch die Systeme: Win XP, Vista und Windows 7.

Was kann man tun?

Es wird dringend davon abgeraten den Internet Explorer weitehin zu benutzen. Der Nutzer sollte solange auf andere Browser umstellen wie: Mozilla, Goggle Chrome oder Safari.

Die Sicherheitslücke und der Trojaner Trojan/Agent Gen hängen zusammen?

Die Lösung könnte es auch hier sein, der Trojaner Virus: Trojan.Agent/Gen wohl über den Internet Explorer übertragen wurde, welcher dann Passworte und Zugangsdaten ausspäht und diese dann zb. für Spams nutzt. Bei Webmastern zb. besorgt sich dieser Virus die FTP Daten und verändert die Webseiten dann um den Virus weiter zu verbreiten.

Lösungen sind umstritten….

Die Lösungen sind sehr unstritten, jedoch gibt es ein gutes Rezept: Den Internet Explorer nicht mehr benutzen. Stattdessen auf andere Browser ausweichen!

Hier können Sie die Meldung des Bundesamt für Sicherheit nachlesen.

PC Service, Computerservice und Windows Installationen

PC Service, Computerservice und Windows Installationen

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Trojaner – Trojan.Agent/Gen sehr gefährlich

Trojaner – Trojan.Agent/Gen sehr gefährlich

Der Trojaner – Trojan.Agent/Gen ist ein sehr neuer und äusserst gefährlicher Virus welcher sich wohl sehr schnell im gesamten www verbreiten könnte. Besondere Vorsicht ist bei diesem sehr gefährlichen Trojaner geboten wenn Sie zb. Webseiten bereiben.

Ursprung: Der Trojaner – Trojan.Agent/Gen stammt vermutlich aus der Ecke Russland und China und wird von diesen primitiven Menschen als Werkzeug für billigen Video-Sale-Seiten genutzt.

Wichtige Hinweise!!!

Wie kann man den Trojaner bekommen?

Vermutlich durch eine Internetseite auf der dieser Trojaner aktiv ist, evtl. ohne das der Berteiber es selber merkt.

Erkennen Virenprogramme diesen Trojaner?

Es gibt bis lang nur wenige Antivirusprogramme welche diesen Virus zuverlässig filtern können. Eines welchen diesen Wurm erkennt ist AntiVir.

Details

Der Trojaner hat folgende Kennung: siszyd32.exe und liegt vermutlich im Autostartverzeichnis. In den Tempdatein können dann div. tmp Datein liegen wie zb. (~tm60.tmp).

Der Trojaner Virus sendet eine schadhafte PDF Datei welche „Adminrechte“ verlangt. So wird man in der Regel angesteckt.

Achtung!!!!!

Hat dieser Trojaner erst einmal zugeschlagen infiziert dieser sehr viele unterschiedliche Datein zb. auf Webservern/Webspace in wenigen Stunden. Kategorien: alle Index, .js, detail und php Datein sind sehr oft gehackt.

Was kann man tun wenn man diesen Trojaner Virus eingefangen hat?

  1. FTP Daten sofort vom Rechner löschen
  2. FTP Daten sofort ändern
  3. Kontrolle ob die eigene Seite schon infiziert wurde
  4. Rechner säubern, ggf Betriebssytem neu aufsetzten
  5. Webseiten säubern (alle geänderten Datein löschen und neu aufspielen) Am besten Backup vor dem Befall aufspielen
  6. Endkontrolle aller Seiten
  7. Wichtig!!!! Dieser Trojaner ist ein Java Virus und nutzt/zerstört das Adobe Reader, dieses auf jeden Fall entfernen und neu installieren!
  • Wichtiger Tipp: Da sich dieser Trojaner Virus über PDF installiert, hilft es; im Programm: Adobe Reader die „Java Skript“ Funktion zu deaktivieren!

Merh zum Thema:

Link: avira.com

Petition gegen kostenpflichtige Abmahnungen

Petition gegen kostenpflichtige Abmahnungen

Zurzeit ist eine Petition an die Bundesregierung anhängig in der es im besonderen um die teilweise Serienmäßige und teure Abmahnwelle geht. Oft mahnen Rechtsanwälte Seitenbetreiber wegen verschiedenen kleinen Verstößen ab. Die Abmahnung hingegen ist nicht selten viele tausende Euro hoch und dem zufolge  extrem kostenintensive.

Der Antrag der Petition ist sehr kurz aber präzise, bleibt abzuwarten wie dieser bei der Regierung ankommt.

Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung:
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.

Jetzt liegt es an jedem selber, zu entscheiden ob dubiosen Rechtsanwälten das Handwerk gelegt wird, oder ob diese einen weiteren Freibrief zur Abmahnwelle bekommen.

Hier der Link zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308

Skandalbeispiele:

Die Stadt Augsburg versendete eine Abmahnung an einen Internetnutzen welcher sich eine Domain anmeldetet. Die Abmahnung betrug knapp 2000 Euro. Obwohl die „Anwälte“ eigentlich hätten wissen müssen, dass dies garnicht zulässig ist. Aber heute versuchen eben auch Anwälte welche gestern noch Scheidungen bearbeitet haben Geld mit Abmahnungen zu machen. Die Stadt Augsburg hat auf jeden Fall jetzt ein sehr „gutes“ Image! Mehr zum Fall hier

E-Mail Marketing

Email Marketing – Neue Rechtslage und Urteile in Sachen: E-Mail Marketing

Die neuen Urteile könnten für Sie wichtig sein, wenn Sie eine der Fragen mit „ja“ beantworten:
1. Erheben Sie E-Mail-Adressen von Formularen oder Bestellungen?
2. Versenden Sie E-Mail Anfragen an potenzielle Geschäftspartner?
3. Verwenden Sie bei der Online Anmedung das Confirmed-Opt-In-Verfahren?

zu 1.) Erheben Sie E-Mail Adressen zur Nutzung von Formularen oder Bestellungen?

Wenn Personen sich bei Ihnen anmelden um ein Produkt zu bestellen oder sich in Ihrer Online-Community anmeldet, will er deshalb nicht zwingend auch Ihren Newsletter lesen/abonieren. In solchen Fällen benötigen Sie eine zusätzliche eindeutige Einwilligung. So einfach geht es: In diesem Bereich eine Zeile mit der E-Mail-Adresse setzen Sie ein Ankreuz Feld (nicht vorangekreuzt) und schreiben dazu zb.: „ja, ich möchte aktuelle Informationen/News per E-Mail empfangen und ich weiß, dass ich mich jederzeit wieder abmelden kann“. Kreuzt jemand das Feld nicht an, dürfen Sie die Adresse lediglich verwenden, um über den Grund der Anmeldung oder Ähnliches zu informieren.

Anders sieht die Sache aus, wenn das Formular ausschliesslich zu dem Zweck dient, Informationen per E-Mail (dazu gehören Newsletter) anzufordern. Dann brauchen Sie kein zusätzliches Ankreuzfeld. Jedoch muss der Hinweis auf die Abbestellmöglichkeit vorhanden sein.
zu 2.) Versenden Sie E-Mail-Anfragen an potenzielle Geschäftspartner?

Auch hier zum BGH (Bundesgerichtshof): Wer eine Webseite betreibt, muss dort natürlich eine E-Mail-Adresse zb. unter Kontakt oder Impressum angeben. Diese dürfen Sie nun aber nicht als Freibrief zum Versenden von Werbung benutzen. Wenn zum Beispiel ein kleiner Sportverein eine Webseite hat, freut er sich über relevannte E-Mail zb. von neue Mitglieder, die sich per E-Mail dort anmelden melden. Dies ist auch erlaubt. Verboten ist hingegen, dass Sie anfragen stellen, ob der Verein mit seiner Website über Banneranzeigen Geld verdienen will. Das ist nicht der Zweck des Vereins. Es könnte nähmlich sein, dass der Webmaster vor lauter Angeboten nicht mehr zum Fußballspielen kommt. Wenn Sie jedoch Händler oder Dienstleister sind, müssen Sie hinnehmen, dass jemand per E-Mail sein Interesse an Ihren Produkten per E-Mail bekundet was aber auch der Zweck ist.

zu 3.) Verwenden Sie bei der Adressgewinnung das Confirmed-Opt-In-Verfahren?

Beim Confirmed-Opt-In-Verfahren gibt es nach der Online-Registrierung eine kurze E-Mail Bestätigung und dann ist die Adresse im Verteiler gespeichert. Der Nachteil: Das System kann jedoch auch missbraucht werden, wenn jemand eine Person ärgern will. Sie als Betreiber sind dann der „Mitstörer“ (so wird das unter Juristen genannt). Um nun sicher zu gehen, dass wirklich der Besitzer einer E-Mail Adresse sich selbst eingetragen hat, gibt es das Double-Opt-In-Verfahren. Bisher gibt es kein Gesetz, dass dieses Verfahren zwingend vorschreibt. Aber es gibt zumindest ein Urteil in diese Richtung. Da hat nämlich jemand seinen Mitbewerber ärgern wollen und dessen Adresse in den Verteiler eingetragen. Der Mitbewerber hat geklagt und nicht Recht bekommen. Der Grund war einfach, dass es sich nur um eine Double-Opt-In Bestätigungsmail handelte. Und die muss der Mitbewerber hinnehmen, wenn sie nicht werblich formuliert ist und klaren Bezug zu der Online-Anmeldung hat.

Internet Marketing (Angebot)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der heutigen Zeit zählen vor allem gute und erschwingliche Werbemöglichkeiten zu den besten und zuverlässigsten Werbearten. Internet Marketing ist einer der wichtigsten Bausteine dieser Werbe-Art. Die eigene Webseite so gestallte, dass diese einen hohen Werbe Effekt hat. Durch eine ausgereifte Suchmaschinenoptimierung  können dann Kunden Sie und Ihre Angebote sofort finden. Suchmaschinen wie Google (80% Marktanteil) und Yahoo (20% Marktanteil) werden von der Masse der Menschen weltweit genutzt. Nutzen auch sie jetzt diese besondere und höchst effektive Art der Werbung. Gerne berate ich Sie auch persönlich zu den vielseitigen Möglichkeiten des Internet Marketing.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Berater: Markus Tomaske (Telefon: +49(0)176/27271275)

Internet Detektive

Internet Detektive – Wir wissen was Ihnen schlecht  steht!

Wir suchen für Sie unangenehme Daten im Internet (Reputation Defender) und erwirken innerhalb kürzester Zeit die Löschung dieser Daten.

Was kann dies sein?

Verschiedene Gründe können vorliegen. Zb. ist oft der Fall, dass man in seiner Kindheit/Jugend Daten, Texte, Bilder von sich preisgibt, welche eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Genau diese Daten finden wir und erwirken für Sie die Löschung der Daten.

Internet Detektive können mehr…

Wir sind professionelle Internetdetektive und Datenschutzbeauftragte mit jahrelanger Erfahrung in diesem Bereich. Vertrauen sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von unserer hohen Erfolgsquote überzeugen.

Handeln bevor es zu spät ist!

Handeln Sie jetzt, denn es kann schnell dazu zu spät sein. Wenn Sie einen neue Ausbildungs- oder Arbeitsstelle suchen ist ein guter Ruf im Internet unerlässlich. Immer mehr Firmen und Konzerne beschäftigen Internetdedektive um recherchieren zu lassen, welches Personal sich bei Ihnen bewirbt.

Internet Marketing für Speditionen

Internet Marketing für Speditionen – Online Marketing

Netprom bietet viele ausgereifte Online-Weblösungen und ein passendes Online Marketing für Speditionen. Unsere große Erfahrung in diesem Bereich lässt Sie davon sicher und schnell profitieren.

Warum ist Internet Marketing gerade für Speditionen so wichtig?

Die Konkurrenz ist zweifellos sehr groß und der Kostendruck enorm, da ist es wichtig günstige aber sehr effektive Lösungen zur Werbung zu haben. Viele Unternehmen sehen nicht, dass was am nächsten liegt. Die eigene Webseite als Werbeträger nutzen bring langfristig große Vorteile. Sie Investieren also in die Zukunft.

Das wichtigste ist, dass Sie langfristig von dem Internet Marketing profitieren. Die können wir mit unserem Wissen und Können garantieren.

Lassen Sie sich von uns beraten:

Abmahnung wegen:“Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

Abmahnung wegen:“Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

Dieser Satz tauch immer öffter in div. AGB’s oder Impressum von Internetseiten auf. Es hat wohl wie auch überall „Schlitzohren“ gegeben, welche meinen das dies Verboten sei. Man könnte meinen, dass es genau diese Personen sind, welche von den Abmahnwellen profitieren.

Kurz um: Die Wettbewerbszentrale soll wohl offensichtlich aktive gegen solch eine Formulierung vorgehen wollen. es beliebt abzuwarten was in dieser Sache entschieden wird.

Um was geht es genau:

  • Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Warum? Nun es lässt sich nicht bestreiten, dass immer wieder sinnlose aber kostenintensive Rechtsstreite geführt werden mit dem Ziel Anwälte und Gerichte reich zu machen. Es ist jedoch aus Wirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar!

  • Es gilt jedoch in Deutschland jedoch immer noch eine Vertragsfreiheit, welche jeder Person freistellt, Verträge im eigenem Ermessen zu gestallten. Dies zählt ganz sicher auch für AGB’s welche als Onlinevertrag gesehen werden.

Die Wettbewerbszentralen sind besser beraten sich um große Fische wie zb. Energiekonzerne zu kümmern, dass wiederum ist wohl zu schwierig für die kleinen Zentralen. Hier sollen wohl offensichtlich weniger finanziell starke Menschen zur Kasse gebeten werden.

Jugendschutz ist gesetzlich vorgeschrieben

Jugendschutz ist gesetzlich vorgeschrieben

Auch wenn sich immer wieder Erotik-Webmaster sträuben einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen kann man nur davon abraten dies nicht zu tun. Denn wer Ihn nicht bestellt kann dadurch empfindliche Geldstrafen bezahlen.
Egal ob Sie einen Onlineshop oder eine erotische Dienstleistung anbieten, wenn Sie keinen Jugendschutzbeauftragten für Ihre Internetpräsenz haben, kann es teuer werden.
Unsere Erfahrungen haben auf diesem Gebiet gezeigt, dass sich Jugendschutz positiv auf den Betreiber auswirken kann, denn man kann sehr viel Kosten sparen.

  • Jugendschutz ist Vertrauenssache! Der Jugendschutzbeauftragte muss auch zwangsläufig große Kenntnisse im Internet Marketing besitzen, denn es werden immer wieder Fragen kommen: Wo darf man werben und vor allem wie? Nicht alles ist erlaubt und kann schnell zur Falle werden. Ein weiterer Punkt sind die hohen Anforderungen welche an einen Jugendschutzbeauftragten gestellt werden. Dieser muss dann auch von der Technik beisp. zur Sicherung von Computer aber auch ganzen Netzwerken Kenntnisse besitzen.