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Abmahnung wegen:“Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

Abmahnung wegen:“Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

Dieser Satz tauch immer öffter in div. AGB’s oder Impressum von Internetseiten auf. Es hat wohl wie auch überall „Schlitzohren“ gegeben, welche meinen das dies Verboten sei. Man könnte meinen, dass es genau diese Personen sind, welche von den Abmahnwellen profitieren.

Kurz um: Die Wettbewerbszentrale soll wohl offensichtlich aktive gegen solch eine Formulierung vorgehen wollen. es beliebt abzuwarten was in dieser Sache entschieden wird.

Um was geht es genau:

  • Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Warum? Nun es lässt sich nicht bestreiten, dass immer wieder sinnlose aber kostenintensive Rechtsstreite geführt werden mit dem Ziel Anwälte und Gerichte reich zu machen. Es ist jedoch aus Wirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar!

  • Es gilt jedoch in Deutschland jedoch immer noch eine Vertragsfreiheit, welche jeder Person freistellt, Verträge im eigenem Ermessen zu gestallten. Dies zählt ganz sicher auch für AGB’s welche als Onlinevertrag gesehen werden.

Die Wettbewerbszentralen sind besser beraten sich um große Fische wie zb. Energiekonzerne zu kümmern, dass wiederum ist wohl zu schwierig für die kleinen Zentralen. Hier sollen wohl offensichtlich weniger finanziell starke Menschen zur Kasse gebeten werden.