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Filesharing Abmahnungen

Sie sind Ofper von Filesharing Abmahnung geworden?

Tausende Menschen in Deutschland bekommen diese Post täglich, es geht um Filesharing Abmahnungen welche von zweifelhaften Unternehmen recherchiert und durch Rechtsanwälte versendet werden.

Was ist nun zu tun?

Zunächst sollte man auf jeden Fall ruhig bleiben und nichts überstürzen. Suchen Sie sich zb. bei Google nach einem „Filesharing Abmahnung Rechtsanwalt in Ihr Ort“ dann bekommen Sie eine große Liste angezeigt. Suchen Sie sich zunächst einen Ihnen sympathischen auf dieses Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt!


WICHTIG!!!! Unterschreiben Sie auf keinen Fall die mit gesandte „Unterlassungserklärung“ der Abmahner sondern lassen Sie sich von dem Anwalt Ihrer Wahl eine solche Erklärung erstellen! Es gibt aber auch Modifizierte Unterlassungserklärung im Internet. Die Unterlassungserklärung ist unter Umständen 30 Jahre gültig und birgt ggf. auch weitere strafrechtliche Konsequenzen wenn diese nicht in Ihrem Sinne geschrieben wurden ist.
Weiter sind auch die Methoden der Firmen wo ihre Daten Sammeln nicht immer ganz legal, lassen Sie dies von Ihren Rechtsanwalt überprüfen.

Pornogarfischen Material

Oft werden in den Abmahnungen auch das „herunterladen von Pornos“ über das Internet im speziellen über eine Tauschbörse beschrieben. Dies kann ggf. auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen wenn der Jugendschutz nach § 184 nicht beachtet ist!

Vergleichs Links:

Filesharing-Abmahnung durch Urmann und Collegen Rechtsanwälte (U + C), ehemals Kanzlei Dr. Karl, Urmann, Wagner, Hirschberger, Brenninger (KUW Rechtsanwälte) aus Regensburg

Haben Sie Erfahrungen mit Filesharing Abmahnungen gemacht? Dann posten sie Ihre Erfahrungen bitte unten.

Bußgeld bei Verletzung der Impressumspflicht

Jetzt drohen Bußgelder wenn man die Impressumspflicht nach Telemediengesetz (TMG) nicht beachtet. Im volgenden kann dies bis zu 50.000 Euro an Bußgeldkosten verursachen. Dazu kommen evtl. noch Gerichtskosten oder Auslagen für den Anwalt.

Impressum ist in Deutschland vorgeschrieben und muss auf jeder „nicht rein privaten Webseite“ angegeben werden. Vorsicht: Auch seitens Mitbewerbern, Konkurrenten und Verbraucherschutzvereinigungen können Abmahnungen die Folge sein, wenn man kein ordnungsgemäßes Impressum auf seiner Internetseite hat.

Nützliche Links:

– http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
– http://www.abmahnwelle.de/certiorina/
– http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Abmahnung wegen:“Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

Abmahnung wegen:“Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

Dieser Satz tauch immer öffter in div. AGB’s oder Impressum von Internetseiten auf. Es hat wohl wie auch überall „Schlitzohren“ gegeben, welche meinen das dies Verboten sei. Man könnte meinen, dass es genau diese Personen sind, welche von den Abmahnwellen profitieren.

Kurz um: Die Wettbewerbszentrale soll wohl offensichtlich aktive gegen solch eine Formulierung vorgehen wollen. es beliebt abzuwarten was in dieser Sache entschieden wird.

Um was geht es genau:

  • Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Warum? Nun es lässt sich nicht bestreiten, dass immer wieder sinnlose aber kostenintensive Rechtsstreite geführt werden mit dem Ziel Anwälte und Gerichte reich zu machen. Es ist jedoch aus Wirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar!

  • Es gilt jedoch in Deutschland jedoch immer noch eine Vertragsfreiheit, welche jeder Person freistellt, Verträge im eigenem Ermessen zu gestallten. Dies zählt ganz sicher auch für AGB’s welche als Onlinevertrag gesehen werden.

Die Wettbewerbszentralen sind besser beraten sich um große Fische wie zb. Energiekonzerne zu kümmern, dass wiederum ist wohl zu schwierig für die kleinen Zentralen. Hier sollen wohl offensichtlich weniger finanziell starke Menschen zur Kasse gebeten werden.