Archives for : Juli2012

Neues Meldegesetz sorgt für einen Datenschutzskandal

Der Bundestag hat das neue Meldegesetz verabschiedet. Das Meldegesetz ist wichtig, weil nur so jeder Bürger gezwungen ist seinen Wohnort und seinen Lebensmittelpunkt in seiner Stadt oder Gemeinde anzugeben.

Was ist neu an dem neuem Meldegesetz?

Das neue Meldegesetz verstößt ganz klar gegen den Datenschutz da es jetzt zulassen soll, dass Firmen wahllos Daten und Adressen abfragen dürfen. Außerdem ist nicht wie erst vorgesehen, dass Einverständnis erforderlich.

Ein Skandal warum?

Nun das Meldegesetz ist so ausgelegt, dass die Adressdaten der Bürger wahllos abgefragt aber auch missbraucht werden können. Ein späterer Schutz ist so nicht mehr möglich. Dem neuen Meldegesetz  muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen. Ob dies so passiert ist allerdings Fragwürdig.

Wie kann man sich und seine Adressaten schützen?

Egal ob das neue Meldegesetz nun kommt oder nicht, Sie haben immer die Möglichkeit, gegen die Herausgabe Ihrer Adressdaten zu wiedersprechen. Einen einfachen Wiederspruch senden Sie einfach an Ihr Einwohnermeldeamt.

Haben Sie eine Meinung dazu schreiben Sie einfach unten einen Kommentar.

E-Mail Hackerangriffe häufen sich zum Spam versenden

In letzter Zeit häufen sich zunehmend E-Mail Hackerangriffe um mit dem Account des Betreffenden Spam-Mails zu versenden. Immer wieder das gleiche, E-Mail Accounts werden gehackt dann werden über dessen E-Mail bösartige Spammails versendet.

Warum häufen sich Hackerangriffe auf E-Mail Konten?

Das Prinzip ist alt, aber es funktioniert noch immer. E-Mail Adressen werden erst gehackt, dann werden über die Adresse Spammails gesendet. Teilweise mit Viren oder Trojanern an Board. Das Ziel ist es sensible Daten auszuspionieren oder einfach unerlaubte Werbung zu verbreiten.

Wie kann man sich gegen E-Mail Hacking schützen?

Wichtige Hinweise wie Sie sich gegen E-Mail Hacking schützen können:

    • Verwenden Sie möglichst lange Passworte mit Zahlen und Sonderzeichen.
    • Geben Sie nie Ihr Passwort preis, auch nicht an Supportstationen.
    • Ändern Sie Ihr Passwort ca. nach 3-4 Monaten.
    • Gegen Sie immer direkt in Ihren E-Mail Account, nicht über Links in E-Mails.

Anti-Viren-Software
www.kaspersky.de

Gebrauchte Software Urteil des Europäischer Gerichtshof vom 3.Juli 2012

Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) hat heute, am 3. Juli 2012 beschlossen, dass „Gebrauchte Software“ verkauft werden darf. Seit Jahren hatte die deutsche Gerichtsbarkeit sich mit dieser Frage beschäftigt und es sah aus, als warte diese nur auch die Richter der EU. Eine Vollständige Beschreibung er bisherigen Urteile kann man bei Wikipedia -Gebrauchte Software nachlesen.

Somit dürfen Gebrauchte Software-Lizenzen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde.

Wichtig!

Der Europäische Gerichtshof hat entscheidendes dazu geäußert, wer seine Software weiterverkaufen möchte, muss sie zuerst deinstallieren. Es ist unzulässig, die Software für den Weiterverkauf zu kopieren. Der alte Lizenzinhaber darf also keine Kopien oder Freischaltcodes mehr besitzen. Weiter müssen dem neuen Inhaber der gekauften gebrauchten Software alle weiteren Aktualisierungen zur Verfügung stehen so der EuGH in seinem Urteil.