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Bußgeld bei Verletzung der Impressumspflicht

Verfasst von: Markus | Kategorie: Digitale Medien, Internet, Internetrecht, Webdesign | Geschrieben am: 13-07-2010

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Jetzt drohen Bußgelder wenn man die Impressumspflicht nach Telemediengesetz (TMG) nicht beachtet. Im volgenden kann dies bis zu 50.000 Euro an Bußgeldkosten verursachen. Dazu kommen evtl. noch Gerichtskosten oder Auslagen für den Anwalt.

Impressum ist in Deutschland vorgeschrieben und muss auf jeder “nicht rein privaten Webseite” angegeben werden. Vorsicht: Auch seitens Mitbewerbern, Konkurrenten und Verbraucherschutzvereinigungen können Abmahnungen die Folge sein, wenn man kein ordnungsgemäßes Impressum auf seiner Internetseite hat.

Nützliche Links:

- http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
- http://www.abmahnwelle.de/certiorina/
- http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html