Verfasst von: Markus | Kategorie: Datenschutz, Jugendschutz, Netzwerke | Geschrieben am: 25-09-2010
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SchülerVZ nur noch mit Einladungscode für Anmeldung
Jugendschutz für Schüler wurde verbessert. Viele unseriöse Nutzer kommen nicht mehr in SchülerVZ rein, da des Einladungscode nur noch per Einladung von bestehenden Nutzern versandt wird. Somit kann man es den “unseriösen” Nutzern schwerer machen.
Nach dem Schüler VZ im letzten Jahr mit einigen anderen Communitys die Sicherheit verschärft hat klappt e besser mit dem Datenschutz und es wird eine gute Richtung für den Jugendschutz gegeben.
Verfasst von: Markus | Kategorie: Jugendschutz | Geschrieben am: 19-11-2009
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Jugendschutz ist gesetzlich vorgeschrieben
Auch wenn sich immer wieder Erotik-Webmaster sträuben einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen kann man nur davon abraten dies nicht zu tun. Denn wer Ihn nicht bestellt kann dadurch empfindliche Geldstrafen bezahlen.
Egal ob Sie einen Onlineshop oder eine erotische Dienstleistung anbieten, wenn Sie keinen Jugendschutzbeauftragten für Ihre Internetpräsenz haben, kann es teuer werden.
Unsere Erfahrungen haben auf diesem Gebiet gezeigt, dass sich Jugendschutz positiv auf den Betreiber auswirken kann, denn man kann sehr viel Kosten sparen.
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Jugendschutz ist Vertrauenssache! Der Jugendschutzbeauftragte muss auch zwangsläufig große Kenntnisse im Internet Marketing besitzen, denn es werden immer wieder Fragen kommen: Wo darf man werben und vor allem wie? Nicht alles ist erlaubt und kann schnell zur Falle werden. Ein weiterer Punkt sind die hohen Anforderungen welche an einen Jugendschutzbeauftragten gestellt werden. Dieser muss dann auch von der Technik beisp. zur Sicherung von Computer aber auch ganzen Netzwerken Kenntnisse besitzen.

Verfasst von: Markus | Kategorie: Jugendschutz | Geschrieben am: 11-10-2009
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Jugendschutzbeauftragter für Erotik Webseiten
Nie war es wichtiger als jetzt einen qualifizierten Jugendschutzbeauftragten für seine Erotik-Webseite zu bestellen. Im gegensatzt zu anderen bieten wir echte Beratung in Sachen Internet, Jugendschutz und dem Umgang mit Digitalen Medien.
Der Jugendschutzbeauftragte ist für Erotik-Webseiten in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und somit Pflicht für jeden Betreiber solcher Webseiten. (JuSchG)
Wenn Sie Ihrer Webseite/n sicher und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Erfolg führen möchten, wenden Sie sich am besten an uns, wir helfen Ihnen gerne.

>>> Jugendschutz – Unser Angebot für Sie <<<
Verfasst von: Markus | Kategorie: Jugendschutz | Geschrieben am: 23-09-2009
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Jugendschutzgesetz (JuSchG) – Downloads – Recht & Gesetz
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zum Schutz der Jugend. Wichtig im IT und Internetbereich. Hier findet man nützliche Hilfe und gesetzliche Bestimmungen rund um das Thema Jugendschutz. (Downloade: Jugendschutzgesetz)
Neuerungen im Jugendschutzgesetz:
- Die Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (heute: Schriften) werden erweitert.
- Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor den Folgen des Alkohol-/Tabakkonsums wird verschärft.
- Wesentliche Änderungen für Erotik-Webmaster/Bereiber.

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