Webseite gehackt? – So reagieren Sie richtig bei einer Hackerattacke oder Phishing-Angriff

Webseiten-Sicherheit ist heute wichtiger denn je.
Immer wieder werden Webseiten Opfer von Hackerangriffen oder Phishing-Attacken – oft, ohne dass es die Betreiber sofort bemerken. Eingeschleuster Schadcode kann nicht nur Ihre Webseite beschädigen, sondern auch Besucher gefährden und immensen wirtschaftlichen Schaden anrichten.

Wenn Sie Anzeichen für eine Kompromittierung feststellen, müssen Sie schnell und richtig handeln.
Hier erfahren Sie, was zu tun ist – und warum schnelles Eingreifen Ihre beste Verteidigung ist.

Hackerangriff auf die Webseite erkannt? Sofort reagieren!

Wenn Ihre Webseite gehackt wurde oder Phishing-Aktivitäten auftritt, zählt jede Sekunde. Verzögern Sie die Reaktion nicht! Das Internet vergisst nicht, und ein kompromittierter Webauftritt kann gravierende Folgen haben:

  • Vertrauensverlust bei Kunden
  • Rechtliche Konsequenzen wegen Unterlassung
  • Mögliche Schadensersatzforderungen

Deshalb gilt:
Regel Nummer 1 bei Hackerangriffen: Handeln Sie sofort und konsequent!

Erste Schritte bei einer kompromittierten Webseite

1. Hosting-Anbieter sofort kontaktieren
Ihr Hosting-Anbieter ist Ihr erster Ansprechpartner bei Sicherheitsvorfällen. Kontaktieren Sie ihn direkt – am besten telefonisch –, damit keine wertvolle Zeit verloren geht.
Ein professioneller Hoster wird die betroffene Webseite schnellstmöglich abschalten oder isolieren, um weiteren Schaden zu verhindern.

2. Webseite umgehend stilllegen lassen
Eine gehackte Webseite aktiv online zu lassen, kann nicht nur weiteren Schaden anrichten, sondern auch rechtliche Probleme nach sich ziehen. Lassen Sie Ihre Seite sofort deaktivieren, bis alle Gefahrenquellen beseitigt sind.

3. Beweise sichern und dokumentieren
Erstellen Sie Screenshots, speichern Sie Logdateien und notieren Sie alle Schritte, die Sie unternehmen. Diese Dokumentation kann später entscheidend sein, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

4. Webseite auf Schadsoftware prüfen und bereinigen
Arbeiten Sie mit Ihrem Hosting-Anbieter oder einer spezialisierten IT-Sicherheitsfirma zusammen, um die Schadsoftware restlos zu entfernen und Ihre Systeme zu härten.

5. Sicherheitslücken schließen und Prävention verbessern
Nach dem Angriff ist es essenziell, alle Systeme auf den neuesten Stand zu bringen. Dazu gehören:

  • Updates von CMS-Systemen (wie WordPress, Joomla usw.)
  • Starke Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Einsatz von Sicherheitsplugins und Firewalls

Warum sofortiges Handeln Pflicht ist

In der heutigen digitalen Landschaft trägt jeder Webseitenbetreiber Verantwortung – gegenüber seinen Kunden, Partnern und sich selbst.
Wenn Sie einen Hackerangriff oder Phishing auf Ihrer Webseite erkennen und nicht umgehend handeln, können Ihnen schwere rechtliche Folgen drohen: Stichwort Verletzung der Verkehrssicherungspflichten oder Haftung wegen Unterlassung.

Verlassen Sie sich auf bewährte Prinzipien: Schnelligkeit, Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit.

Fazit: Bei einem Hackerangriff auf Ihre Webseite zählt jede Minute

Ihre Webseite ist Ihre digitale Visitenkarte.
Ein Sicherheitsvorfall kann alles, was Sie aufgebaut haben, innerhalb kürzester Zeit beschädigen. Reagieren Sie daher sofort bei einem Hackerangriff oder Phishing-Versuch:

  • Hosting-Anbieter kontaktieren
  • Webseite abschalten lassen
  • Schadsoftware entfernen
  • Systeme absichern

Sicherheit ist kein Zufall – sondern das Ergebnis bewährter, schneller und entschlossener Maßnahmen.

Denken Sie daran:
Wer rasch handelt, schützt nicht nur seine Daten – sondern auch seinen guten Namen.


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Künstliche Intelligenz in der Logistik – Der Schlüssel zur Effizienz in schweren Zeiten

Die Logistikbranche steht unter Druck – und das stärker denn je. Steigende Kosten, Personalmangel, lange Wartezeiten und ein zunehmend unberechenbarer Verkehr machen den Alltag von Transportunternehmern zur Herausforderung. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind hart, die Margen knapp, und selbst kleinste Verzögerungen können große Auswirkungen haben. Kurzum: Der klassische Weg funktioniert nicht mehr reibungslos.

Die Lösung: Künstliche Intelligenz – jetzt auch günstig!

Während früher nur große Unternehmen Zugang zu intelligenten Systemen hatten, ist KI-gestützte Logistiksoftware heute auch für kleine und mittlere Betriebe erschwinglich. Und genau hier liegt Ihre Chance: Mit günstiger Intelligenz lassen sich viele der bekannten Probleme in den Griff bekommen.

Weniger Warten. Weniger Leerlauf. Mehr Ergebnis.

KI-Systeme analysieren in Echtzeit Verkehrsflüsse, erkennen Staus frühzeitig und passen Touren automatisch an – bevor der Fahrer überhaupt ins Chaos gerät. Gleichzeitig minimiert die Software unnötige Leerfahrten, indem sie verfügbare Kapazitäten intelligent kombiniert und Aufträge effizient verteilt.

Das Besondere: Bereits ab Auftragseingang übernimmt die KI das Steuer. Sie verarbeitet neue Buchungen sofort, prüft verfügbare Ressourcen und vergibt den Transport – alles automatisch, in Echtzeit und mit maximaler Zuverlässigkeit. Feste, starre Terminpläne gehören der Vergangenheit an. Stattdessen erfolgt die Terminierung dynamisch und flexibel – je nach aktueller Verkehrslage, Auftragslage und Personalverfügbarkeit.

Ihr Wettbewerbsvorteil? Unschlagbar.

Transportunternehmen, die auf KI setzen, sind schneller, verlässlicher und wirtschaftlicher unterwegs. Und das absolut legal. Die Gewinne steigen, während der Stress sinkt. Effizienz wird messbar – und zwar von der ersten Minute an.

Unser Angebot: Beratung mit Weitblick

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Künstliche Intelligenz in Ihrem Betrieb nutzen können – praxistauglich, bezahlbar und zukunftssicher. Vertrauen Sie auf Erfahrung, Technik und traditionelle Werte: Denn auch in einer digitalen Welt zählt am Ende das, was funktioniert.

Jetzt Beratung anfragen und den nächsten Schritt gehen!

Kritische Infrastruktur und IT-Sicherheit in Krisenzeiten

Sicherheit als Schlüssel zur Krisenbewältigung

In Zeiten wirtschaftlicher, politischer oder gesellschaftlicher Krisen stehen Unternehmen, Behörden und kommunale Einrichtungen vor enormen Herausforderungen. Gerade jetzt ist der Schutz kritischer Infrastrukturen und sensibler Daten unerlässlich, um handlungsfähig zu bleiben und langfristige Schäden zu vermeiden.

Egal ob in der öffentlichen Verwaltung oder in der Privatwirtschaft – eine stabile und sichere IT-Infrastruktur ist die Grundlage für Resilienz und Zukunftssicherheit. Wer bereits in ruhigen Zeiten vorausschauend handelt, geht aus jeder Krise gestärkt hervor.


Warum IT-Sicherheit in Krisenzeiten essenziell ist

Krisenzeiten sind der ultimative Stresstest für Organisationen. Cyberangriffe, Datenverluste oder physische Sicherheitslücken können gravierende Folgen haben:

  • Wirtschaftlicher Schaden durch Erpressung, Industriespionage oder Sabotage
  • Reputationsverlust durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen und Datenlecks
  • Handlungsunfähigkeit aufgrund von Systemausfällen oder ungeschützten Infrastrukturen

Doch wer rechtzeitig Maßnahmen ergreift, schützt nicht nur seine aktuellen Prozesse, sondern sichert auch die Zukunftsfähigkeit seines Unternehmens oder seiner Behörde.

Netprom Kritische Infrastruktur und IT-Sicherheit in Krisenzeiten

Wichtige Schutzmaßnahmen für eine stabile IT-Infrastruktur

1. Schutz geistigen Eigentums und innovativer Technologien

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Entwicklungen und technologische Fortschritte besonders wertvoll – und anfällig für unbefugten Zugriff. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre Innovationen vor Diebstahl, Industriespionage oder Manipulation geschützt sind.

Empfohlene Maßnahmen:
✔ Sichere Netzwerke mit mehrstufigen Authentifizierungssystemen
✔ Verschlüsselungstechnologien für sensible Entwicklungsdaten
✔ Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen der IT-Systeme


2. Sicherung von Vermögenswerten – privat, betrieblich und kommunal

Ob Unternehmensvermögen, betriebliche Investitionen oder kommunale Haushaltsmittel – finanzielle Ressourcen sind ein zentrales Element jeder Organisation. Betrug, Cyberangriffe oder unsichere Zahlungssysteme können immense Schäden verursachen.

Empfohlene Maßnahmen:
✔ Implementierung sicherer Zahlungssysteme und Buchhaltungssoftware
✔ Zugriffskontrollen für Finanzdaten und Investitionspläne
✔ Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Betrugsprävention


3. Physische Sicherheit von Büro- und Verwaltungsräumen

Nicht nur digitale, sondern auch physische Sicherheit ist essenziell. Büroräume, Verwaltungsgebäude und sensible Bereiche müssen so gesichert sein, dass unbefugtes Eindringen erschwert oder unmöglich gemacht wird.

Empfohlene Maßnahmen:
✔ Zutrittskontrollen und Sicherheitskameras
✔ Alarmanlagen und Sicherheitsbeleuchtung
✔ Sensibilisierung der Mitarbeiter für Sicherheitsrisiken


4. Schutz sensibler Daten – die Grundlage langfristiger Stabilität

Daten sind das wertvollste Gut jedes Unternehmens und jeder Verwaltungseinheit. Ein Verlust oder Diebstahl kann nicht nur finanzielle Schäden verursachen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Bürgern nachhaltig beeinträchtigen.

Empfohlene Maßnahmen:
✔ Backup-Strategien und redundante Speichersysteme
✔ Zugriffsbeschränkungen für vertrauliche Dokumente
✔ Verschlüsselungstechnologien für digitale Kommunikation


Fazit: Sicherheit schafft Stabilität und Zukunftsfähigkeit

Unternehmen, Kommunen und Behörden, die auch in Krisenzeiten konsequent auf Sicherheitsrichtlinien setzen, sichern ihre eigene Existenz und stärken ihre Widerstandsfähigkeit.

Denn eines ist sicher: Wer heute in seine IT- und Infrastruktursicherheit investiert, meistert Krisen souverän und geht gestärkt daraus hervor.

Lassen Sie uns gemeinsam an einer sicheren Zukunft arbeiten!

EuGH-Urteil: Anrede im Online-Shop ist Datenschutz-Verstoß

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Januar 2025 (Rechtssache C-394/23) wurde durch eine Beschwerde gegen die französische Staatsbahn SNCF ausgelöst. Diese verlangte bei der Online-Buchung von Fahrkarten die verpflichtende Angabe der Anrede („Herr“ oder „Frau“). Der EuGH entschied, dass diese Praxis gegen den Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO verstößt, da die Angabe der Anrede für die Vertragserfüllung nicht notwendig ist. Die Richter betonten, dass die Festlegung auf eine Geschlechtsidentität nicht erforderlich sei, um einen Beförderungsvertrag abzuschließen. Stattdessen könnten Unternehmen neutrale und inklusive Kommunikationsformen wie „Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde“ nutzen. Auch ein berechtigtes Interesse an personalisierter Ansprache wurde abgelehnt, da der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität vorrangig sei.

Das Urteil stärkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben. Es fordert eine Anpassung von Prozessen, um unnötige Datenerhebungen zu vermeiden.

In Deutschland hat das Urteil besondere Relevanz, da viele Online-Shops weiterhin solche Pflichtangaben verlangen. Laut DSGVO dürfen nur Daten erhoben werden, die für die Vertragserfüllung notwendig sind. Die Anrede ist hierfür jedoch nicht erforderlich, weshalb Unternehmen ihre Formulare anpassen müssen. Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und fordert von deutschen Online-Händlern eine datenschutzkonforme Gestaltung ihrer Prozesse.

Datenschutzgerechte Online-Formulare: Beratung und Lösungen für Ihr Unternehmen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Darf sich ein Unternehmen beim Ex-Arbeitgeber eines Bewerbers erkundigen?

Die Frage, ob ein Unternehmen sich ohne Wissen oder Zustimmung eines Bewerbers beim ehemaligen Arbeitgeber über dessen Arbeitsleistung, Verhalten oder sonstige Details erkundigen darf, ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern verstößt in den meisten Fällen klar gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).Rechtliche Grundlage und DatenschutzDie DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten streng. Sie besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten – dazu zählen auch Informationen über vorherige Beschäftigungen – nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.

Eine solche Bedingung ist die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen. Ohne diese Zustimmung darf ein Unternehmen keine Erkundigungen beim früheren Arbeitgeber einholen, da dies eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt.

Gibt es Ausnahmen?

Zwar gibt es vereinzelte rechtliche Ausnahmen, beispielsweise wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt oder wenn eine Einholung der Referenz ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Solche Fälle sind jedoch selten und erfordern eine präzise Prüfung. In der Regel ist es ohne Zustimmung des Bewerbers nicht zulässig, Informationen bei früheren Arbeitgebern einzuholen.

Wichtig!

Risiken für Unternehmen, die sich dennoch ohne Erlaubnis beim Ex-Arbeitgeber eines Bewerbers erkundigen, setzen sich erheblichen Risiken aus. Verstöße gegen die DSGVO können zu hohen Geldbußen führen. Darüber hinaus kann ein solches Vorgehen das Vertrauen potenzieller neuer Mitarbeiter beeinträchtigen und dem Ruf des Unternehmens schaden.FazitWer personenbezogene Daten verarbeiten oder weitergeben möchte – egal in welcher Form –, benötigt zwingend die Einwilligung des Betroffenen. Der Schutz persönlicher Daten ist ein grundlegendes Recht, das über wirtschaftlichen oder unternehmerischen Interessen steht.

Empfehlung

Unternehmen sollten sich daher bewusst sein, dass Datenschutz nicht nur eine rechtliche Verpflichtung ist, sondern auch ein wichtiger Bestandteil einer vertrauensvollen Unternehmenskultur.

Datenschutz & Künstliche Intelligenz – Sicherheit trifft Innovation

Datenschutz & Künstliche Intelligenz – Sicherheit trifft Innovation

Seit 2007 sind wir als Datenschutzbeauftragte für Unternehmen tätig und haben in dieser Zeit viele spannende Fälle begleitet. Dabei fällt uns immer wieder auf: Datenschutz wird oft unterschätzt oder gar ignoriert – mit teils gravierenden Folgen für Unternehmen.

Doch Datenschutz ist kein Hemmschuh. Ganz im Gegenteil: Richtig umgesetzt, stärkt er nicht nur das Vertrauen Ihrer Kunden und Mitarbeiter, sondern kann auch die Innovationskraft Ihres Unternehmens maßgeblich steigern.

Künstliche Intelligenz – Potenziale nutzen statt Chancen verpassen

Besonders im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) erleben wir derzeit eine enorme Entwicklung. Unternehmen stehen vor der Wahl: Entweder sie nutzen KI gezielt und sicher – oder sie werden langfristig abgehängt.

📞 Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kompetent und praxisnah!

Doch viele Betriebe scheuen sich vor dem Einsatz von KI-Technologien, weil sie sich unsicher sind, welche Datenschutzvorgaben gelten oder welche Risiken bestehen. Die Folge? Wertvolle Chancen bleiben ungenutzt. Dabei kann KI, wenn sie rechtssicher und strategisch klug implementiert wird, Unternehmen revolutionieren – sei es durch Automatisierung, optimierte Kundenkommunikation oder effizientere Geschäftsprozesse.

Unsere Expertise – Ihr Vorteil

Wir sind nicht nur erfahrene Datenschutzbeauftragte, sondern auch Spezialisten für Künstliche Intelligenz und digitale Innovationen. Unser Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, KI sinnvoll und rechtskonform einzusetzen, ohne sich in komplizierten Vorschriften zu verlieren.

Wir helfen Ihnen, Ihre Datenschutzstrategie mit modernster Technologie zu verbinden – für ein sicheres, innovatives und zukunftsfähiges Unternehmen.

Datenschutz und KI – Ein unschlagbares Duo

Datenschutz und KI schließen sich nicht aus – im Gegenteil! Ein intelligenter, DSGVO-konformer Umgang mit Daten schafft Vertrauen, Sicherheit und nachhaltige Wettbewerbsvorteile. Unternehmen, die diese Synergie frühzeitig erkennen und nutzen, profitieren in mehrfacher Hinsicht:

Vertrauensaufbau: Datenschutz schafft Transparenz und sorgt für Akzeptanz bei Kunden und Mitarbeitern.
Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die KI sicher und datenschutzkonform nutzen, sind der Konkurrenz oft einen Schritt voraus.
Effizienzsteigerung: Datenschutzgerechte KI-Anwendungen können Prozesse automatisieren und Kosten senken.
Rechtssicherheit: Wer Datenschutz von Anfang an mitdenkt, vermeidet Bußgelder und rechtliche Fallstricke.

Drucker druckt nicht mehr unter Windows 10?

Sie haben folgendes Problem: Ihr Drucker zb. Brother druckt unter Windows 10 nicht mehr weil der Druckauftrag sofort wieder gelöscht wird ohne das dieser dem Drucker gesendet wurde?

Dann habe ich hier die Lösung

Deinstallieren Sie folgendes Update: KB4560960

Jetzt noch das System neu starten und das Problem ist gelöst.

Windows 10: Schwarzer Bildschirm (black screen)

Sie haben beim starten des Computers einen schwarzen Bildschirm (blackscreen)? Das passiert momentan viel nach dem Update: 12. März 2020 – KB4551762 (Betriebssystembuilds 18362.720 und 18363.720)

Lösung

Einach den An/Aus Schalter länger betätigen bist der Computer oder Laptop neu sartet. Das löst das Problem in den meisten Fällen.

Danach ist es Ratsam den „Schnellstart“ des Computer abzuschalten. Infos hier: http://archive.today/aFo5X

Windows 7 ist abgelaufen….

Jetzt umsteigen auf Windows 10. Der Umstieg ist sehr einfach und unkomplizierter als man denkt. Es geht ganz einfach einfach den update-assistenten von Windows benutzen. Dazu benötigt man nicht einmal den aktuellen Windowskey, dass erkennt der Update Assistent automatisch und führt das Update durch.

Es ist also auch für Laien absolut kein Problem vom Windows 7 auf das aktuelle Windows 10 umzusteigen und bedarf maximal ca einen Tag mit runterladen und Installationen wobei man die meiste Zeit nichts machen muss da Windows das ziemlich alleine macht.