Haftet ein Besitzer eines unverschlüsselten W-Lan?
Diese Frage muss sich nun das Bundesverfassungsgericht (BGH) stellen, denn es gibt in Deutschland noch unzählige nicht geschützte W-Lan Router. Eine solche ungeschütze Internerverbindung kann schnell sehr gefährlich werden, nähmlich dann wenn aus der Nutzung eine kriminelle oder illegale Handlung hervor geht.
Im konkteten Fall hat eine Firma bis zum Bundesverfassungsgericht (BGH) geklagt weil ein Nutzer illegale Musik (Album) aus dem Internet herunter geladen hat. Besondes wichtig sollte diese Entscheidung für Besitzer von HotSpots oder Internet Cafe’s sein, diese dürft dann vermutlich Ihre Geschäfte einstellen.
Das Urteil zum ungesicherten WLan Internetverbindungen mit dem sich der BGH befassen muss, wird mitte Mai erwartet.
Wichtige Schritte
- Schützen Sie Ihr WLan mit einem Passwort
- Nutzen Sie die WAP2 Verschlüsselung
- Sotten Sie kein WLan benötigen schalten Sie es ganz ab (deaktivieren)