Private WhatsApp Nachrichten weitergeleitet: BGH verhandelt richtungsweisenden DSGVO Fall

Kann das Weiterleiten privater WhatsApp Nachrichten an Dritte gegen die DSGVO verstoßen? Genau diese Frage beschäftigt derzeit den Bundesgerichtshof (BGH). Das Verfahren könnte weit über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen und möglicherweise sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen.
Der Sachverhalt
Zwei ehemalige Freundinnen tauschten sich über WhatsApp über die Arbeitsbedingungen in einer Arztpraxis aus. Nach einem persönlichen Zerwürfnis leitete eine der beiden die privaten Nachrichten an das berufliche Umfeld der anderen weiter. Die Folge: Die Arbeitnehmerin verlor ihren Arbeitsplatz.
Sie verlangt nun unter anderem 7.500 Euro Schadensersatz wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Während das Landgericht Frankfurt der Klage zunächst stattgab, sah das Oberlandesgericht keinen DSGVO Verstoß. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.
Der entscheidende Punkt: Die Haushaltsausnahme
Im Mittelpunkt steht die sogenannte Haushaltsausnahme nach Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO.
Diese Ausnahme besagt, dass die DSGVO grundsätzlich nicht für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten gilt.
Doch wann endet eine private Handlung?
Ist das Weiterleiten einer Nachricht an Dritte noch privat oder beginnt bereits eine Datenverarbeitung mit rechtlicher Relevanz?
Genau diese Frage dürfte nun höchstrichterlich geklärt werden.
Warum dieses Verfahren so wichtig ist
Das Urteil betrifft nicht nur WhatsApp.
Die Entscheidung kann Auswirkungen haben auf:
- WhatsApp und Signal
- Telegram
- Facebook Messenger
- iMessage
- E Mail Kommunikation
- Screenshots aus privaten Chats
- Weiterleitungen in privaten Gruppen
Sollte der EuGH die Grenzen der Haushaltsausnahme enger ziehen, könnten Privatpersonen künftig deutlich schneller unter die Vorgaben der DSGVO fallen.
Bedeutung für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber sollten das Verfahren aufmerksam verfolgen.
Immer häufiger gelangen interne Informationen über Messenger Dienste an Kollegen oder Vorgesetzte.
Künftig könnte sich die Frage stellen:
- Dürfen solche Nachrichten überhaupt verwendet werden?
- Bestehen Schadensersatzansprüche?
- Welche Beweise dürfen arbeitsrechtlich verwertet werden?
Unsere Einschätzung
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist der Fall besonders spannend.
Wer private Kommunikation bewusst an Dritte weitergibt und dadurch erhebliche berufliche oder wirtschaftliche Folgen auslöst, bewegt sich möglicherweise nicht mehr im Bereich einer rein privaten Tätigkeit.
Der Bundesgerichtshof hat bereits erkennen lassen, dass eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof möglich ist. Sollte dies geschehen, wäre mit einer europaweit richtungsweisenden Entscheidung zu rechnen.
Fazit
Dieses Verfahren gehört zu den interessantesten Datenschutzverfahren des Jahres 2026.
Es könnte erstmals klar definieren, wo die Grenze zwischen privater Kommunikation und datenschutzrechtlich relevanter Datenverarbeitung verläuft.
Wir werden den weiteren Verlauf sowie eine mögliche Entscheidung des EuGH aufmerksam verfolgen und nach Veröffentlichung des Urteils ausführlich darüber berichten.
