BGH Urteil der Admin-C haftet teilweise

Muss ein Admin C einer .de Domain haften, dies hatte der Bundesgerichtshof zu klären. Laut dem Urteil (vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09) kann der Admin C  zumindest in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden.

Ein Meilenstein denn wenn man die unzähligen Klagen und die recht unterschiedlichen Urteile der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte haben lange nach diesem Richterspruch der BGH Richter verlangt.

Ja… zumindest ist es vorstellbar, dass nun einige dubiose Angebot besonders von angeblichen Treuhand Admin C‘s – Gestellung beendet werden können.

Der BGH erklärte dass es entscheiden darum geht ob der Admin C von rechtwidrigen Inhalten Kenntnis hatte oder haben musste. Dies wird ein entscheidender Punkt für die Haftung des Admin C. Und genau darum verwies der BGH den Fall an das Oberlandesgericht was diese Sache zuvor zu entscheiden hatte zurück.

Quelle: www.bundesgerichtshof.de sowie eigene Recherche

Internet Marketing langfristige Erfolge

Nach dem ((Panda-Update)) vor einigen Wochen welches von ((Google)) vorgenommen wurde haben über 70% unserer Webprojekte inkl. der Kundenprojekte an Suchmaschinenposition gewonnen. Viele andere Internetprotale haben eine gegenteilige Entwicklung.

Warum ist das Netprom Internet Marketing so zuverlässig?

Es liegt daran, dass wir nicht an vorhandenen Kenntnissen arbeiten sondern besonders neue effektive ((Internet Marketing)) Module und ((Software)) eigens entwickeln.

Url Shouter

Der Url Shouter ist eine Marketing Tool für Social-Anwendungen und basiert auf MSQL/PHP mit Gesamtverträglichkeit auch bei html Anwendungen. Durch offene Prozessanbindungen können hoch effiziente Ergebnisse in einigen Fällen schon nach ein paar Tagen gemessen werden. ((Sotwareentwicklung)) im Bereich ((Internetmarketing)) mit dem Schwerpunkt auf Traffic-Generierung.

Wie messen wir die Prozessqualität?

Wir haben Anbindungstools welche voranging mit ((Alexa)) und ((Google)) arbeiten. Diese Ergebnisse sind in der Gesamtwertung sehr genau und können bei dem Vergleich der Statistik überzeugen.

Dabei ist nach wie vor die Suchmaschinenoptimierung und das Socialmarketing wichtige Bestandteile unseres Marketings. Ebenso haben wir dem Links- und Branchenmarketing völlig neue Gewichtung zugewiesen und dies durch den Einsatz neuer Software ab Oktober im erfolgreichen Einsatz.

Wir freuen uns auch Ihnen bald mehr Erfolg im Internet zu verschaffen…

BGH klärt Prüfregeln für Blog-Anbieter

Der Bundesgerichtshof hat Regeln für Blogseiten-Anbieter geregelt und festgelegt, dass diese zwar nicht für Inhalte welche von Nutzern der Webblogs wenn diese  zb. beleidigt oder denunziert werden haften.

Das ((BGH)) legt aber ganz klare Regeln fest, so müssen beispielsweise Inhalten nach Meldung an den Provider oder Betreiber entsprechend in einer zeitnahen Frist gelöscht werden wenn diese nicht den Tatsachen entsprechen oder gegen geltendes Recht verstoßen.

Dieses Beschluss des BGH ist Wegweisend und stützt die rechte derer die zb. in Onlineblogs gemobbt oder denunziert werden. Im Übrigen gilt die Löschpflicht auch für Blog-Anbieter wenn diese im Ausland sitzen.

Mit dieser Grundsatzentscheidung dürfte das ((Internet)) sicherer und weniger Gefährlich werden. ((Internet Anbieter)) welche sich bis lang an diese Entscheidung noch nicht in diesem Umfang gehalten haben, sind nun aufgefordert sich dem zu beugen.

Gute Anti Vierenprogramme erkennen den Bundestrojaner

Anti Virusprogramme erkennen nun den Bundestrojaner der Bundespolizei. Die Anbieter von Anti Virensoftware haben die Signatur des ((Bundestrojaner)) in die Datenbank aufgenommen. Somit dürfte jeder Betroffene dies durch die ((Suchfunktion)) erkennen.

Mittlerweile ist es klar und Bestätigt, das Bundesland Bayern und auch Baden Württemberg haben solche ((Trojaner-Viren)) verwendet um verdächtige Auszuspionieren. Da der Skandal – die Aufklärung um Missbrauch oder gerechtfertigte Verwendung noch im Bundesausschuss untersucht werden muss bleibt mit Spannung auf dieses Ergebnis zu warten.

Aus Datenschutzrechtlicher Sicht ist dieser Bundestrojaner jedoch jetzt schon zu verurteilen und bleibt eine – nicht wieder gutzumachende Blamage für unsere demokratische Regierung.

Der Skandal um den Bundestrojaner

Der Chaos Computer Club wirft der Bundespolizei Missbrauch vor

Nach der Aussage des CCC (Chaos Computer Club) wirft dieser der Bundesregierung vor den ((Bundestrojaner)) untersucht zu haben und dabei erhebliche Fehler und Gefahren gefunden zu haben.

Der ((Bundestrojaner))  ein gefährlicher ((Virus)) welcher als ((Trojaner)) erhebliche Daten und Reaktionen des betroffenen Computers oder dem Netzwerks ausspionieren kann und wird. Nach Aussagen des CCC ((Chaos Computer Club)) wurde diese im Club erkannt und untersucht. Dabei wurde festgestellt dass dieser Bundestrojaner noch einige mehr Funktionen offen lässt und weiter Schadprogramme oder Spionage Software nachladen zu können. Die Auswirkung wäre dann eine wahrscheinlich endlose Verbreitung des Virus und eine Art Großspionage Aktion. Dieser ermöglicht dann eine globale Überwachung und hinterlässt Sicherheitslücken vor denen man nur dringen warnen kann.

Was sagte die Bundesregierung dazu?

Die Bundesregierung streitet diese Aussage ab und beteuert das die Bundespolizei oder das BKA solch einen Trojaner zwar haben, diesen aber nicht eingesetzt hätten. Gleichzeitig kündigte die Bundesregierung aber Aufklärung in dieser Sache an.

Datenschützer warnen  schon lange vor dieser Art von Spionage

Denn man könnte meinen, dass es solche Spionageaktionen auf längst vergangenen Zeiten gegeben hat und wir doch aus diesen Regimen gelernt haben sollten. Ein Staat welcher seine Bürger oder Vereine auf eine solche Art überwacht, kann eine Rechtsstaatlichkeit nie und nimmer verwirklichen. So wurden dem Bundestrojaner schon 2008 gesetzlich sehr enge Grenzen gesetzt.

Wenn die Aktion des ((Bundestrojaners))  also stimmt und es die erweiterten Möglichkeiten des Trojaners tatsächlich gibt, ist eine Weiterführung dieses Schadprogramm kaum noch zu rechtfertigen. Außerdem müssten auch die Vorwürfe des Servers welcher außerhalb des deutschen Rechts steht also in den USA begründet und ein klarer Verfassungsbruch dann zugegeben werden.

„Wir Datenschützer sehen der Entwicklung gespannt entgegen“

Netprom Online SEO Web- und Softwareentwicklung mit Green Servern

Netprom Online nutzt neue grüne Server für eigene und Kundenprojekte.

Seit 2007 ist das Projekt Netprom am Markt und beschäftigt sich vorwiegend mit ((SEO Webentwickung)) (Webdesign) und dem seperaten ((Softwareentwicklung)) von Office und Onlinepuplikationen.

Die meisste Zahl unserer Projekte werden bereits schon mit weltweiten „Green Servern“ versorgt welche erneuerbare Energien nutzen. Somit wird die Umwelt aber auch div. Kosten gesengt. Durch die weltweiten ((Serverstandorte)) können wir unsren Kunden eine globale internationale Werbe-Präsentation ermöglichen.

Kostenfalle für Selbständige – Gelbes Branchenbuch

Wer steckt hinter dem Gelben Branchenbuch?

Hinter dem fragwürdigem Angebot „Gelbes Branchenbuch“ steckt die Firma GBB Ltd. und Versand werden die Spammails von mktstar.net über den ((Internethoster)) in Frankreich.

Was ist das Ziel dieses Unternehmens?

Die Betreiber des Gelben Branchenbuch tarnen ihr Anliegen mit dem Vorwand es ginge hier um das ((Bundesdatenschutzgesetz)). Dabei wird dieses Unternehmen sich nicht im geringsten an das ((BDSG)) halten. Hier sollen hohe Geldbeträge für eine vergleichsweise nutzlose Leistung erziehlt werden. Ähnlich wie bei andern dubiosen Branchenbüchern ist auch hier eine erhöhte Vorsicht geboten.

Wer dieses Formular ausfüllt oder korrigiert und unterschrieben zurückschickt, bucht einen Eintrag für 1560 Euro netto für die Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Es ist also nichts weiter als eine neue Art der ((Kostenfalle)) im ((Internet)) welch speziell auf selbständige und Unternehmen zugeschitten wurde.

Das Impressum / welches Recht gilt?

Sehr interessant, in diesem Fax steht es gilt tschechisches Recht. Es steht aber auch das die Forderung bei nichtzahlen an Dritte abgetreten werden kann. Dies wird dann wahrscheinlich ein „bekanntes Inkassobüro“ sein.

Was ist das Gelben Branchenbuch wert?

Laut ((Alexa.com)) ist das Gelben Branchenbuch so gut wie nichts beworben bzw. weisst eher wenige Besucher auf. Nun kann man sich den Rest denken.

Beachten Sie folgende Punkte bevor Sie Verträge schliessen:

  • Ist der Eintrag kostenlos oder entstehen später evtl. Kosten
  • Gibt es Kündigungsfristen
  • Notieren sie sich Namen des Anrufers sowie Uhrzeit und Telefonnummer*
  • Lassen sie sich eine Gesprächsnotiz schriftlich oder per E-Mail zukommen
  • Überprüfen Sie vorher das Internet nach dem Anbieter
  • Sagen Sie auf keinen Fall sofort “JA”
  • Lesen Sie Faxe bitte ganz genau, besonders das Kleingedruckte

Haben Sie Erfahrungen mit dem Gelben Branchenbuch gemacht posten  Sie diese unten!

Keine Kosten- und Abofallen mehr in Zukunft

Das Bundeskabinett hat es nun beschlossen, keine Chance mehr für Kosten- und Abofallen mehr. Es soll wahrscheinlich schon im nächsten Jahr gelten.

Warum erst jetzt?

Nun es ist wirklich sehr spät. Fast jeder weiß jetzt schon Bescheid, eigentlich hätten Experten mit solchen staatlichen Lösungen schon viel eher gerechnet. Es lässt vermuten, dass die Steuereinnahmen von solchem dubiosen Kostenfallen nicht unerheblich gewesen sind.

Was ändert sich in Zukunft?

In Zukunft müssen Abobetreiber oder kostenpflichtige Dienste ihre Kunden explizit auf die Kosten hinweisen, sei es mittels einem Button oder eine unmissverständlichen Buttonbeschreibung welche dem Kunden zeigt, dass es sich hier um ein „kostenpflichtiges Angebot“ handelt.

Keine Chance mehr für Abzocker?

Nun auch hier raten wir dazu die Entwicklung abzuwarten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dubiose Unternehmen sich wieder neuen Grauzonen erschließen denen diese ihr Unwesen treiben.

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Alternative zur 0900 Rufnummer der Telekom Kunden

Wie bereits mitgeteilt kündigt die ((Telekom)) AG die ((0900)) Routingverträge ihrer Kunden. Eine sinnvolle Alternative ist es, sich gleich einem großen Partner mit jahrelanger Servicerufnummer Erfahrung anzuschließen. Denn nichts ist sicherer als Erfahrung auf diesem Gebiet.

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Telekom bietet keine 0900 Rufnummern mehr an

Alternative zur Telekom 0900 Rufnummer (Servicerufnummer Anbieter finden 0900)
Die Telekom bietet keine 0900 Rufnummern mehr an und kündigt sogar bestehende Verträge Ihrer Kunden

Sie suchen eine Lösung und einen neuen zuverlässigen Anbieter als Alternative zur Telekom von ((0900 Servicerufnummern))? Dann Sind Sie hier genau richtig. Wir sind eine Agentur für einen der größten Providern und Anbieter von globalen Servicerufnummern.

Was tun wenn der Rufnummernvertrag gekündigt wurde?

Sie sollten sich als erstes unverbindlich und kostenfrei anmelden dann stellen Sie nach dem Sie die Infounterlagen erhalten haben einen Portierungsauftrag. Es empfiehlt sich diesen Portierungsauftrag bis Ende September 2011 zu stellen. Natürlich können Sie uns auch per E-Mail unter 0900@netprom.org kontaktieren. Wir werden uns dann um alles weiter kümmern.

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