ImmoScout24 Urteil: Warum Datenschutzberatung und ein Datenschutzbeauftragter für Unternehmen unverzichtbar sind

ImmoScout24 Urteil: 

Urteil im Überblick

  • Gericht und Datum: Landgericht Berlin II, Urteil vom 19. Juni 2025, Aktenzeichen 52 O 65/23
  • Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
  • Beklagter: Immobilien Scout GmbH (ImmoScout24)
  • Status: Urteil noch nicht rechtskräftig, Berufung beim Kammergericht Berlin (Az. 5 U 63/25)

Was bemängelt wurde

Irreführende Werbung

ImmoScout warb damit, dass eine SCHUFA-Auskunft praktisch schon bei der Besichtigung notwendig sei.
Diese Darstellung ist rechtlich falsch. Vermieter dürfen eine Bonitätsauskunft erst dann verlangen,
wenn der Abschluss eines Mietvertrages unmittelbar bevorsteht. Das Gericht wertete die Aussagen als irreführend.

Datenschutzverstoß im Formular „Selbstauskunft“

Über ein Formular konnten Nutzer persönliche Daten wie Nettoeinkommen, Beschäftigungsart oder Raucherstatus eintragen.
Das Gericht entschied, dass hierfür keine wirksame Einwilligung vorlag. Eine klare, freiwillige und informierte Zustimmung fehlte.
Damit lag ein Verstoß gegen die DSGVO vor. Ein klarer Hinweis darauf, wie wichtig professionelle Datenschutzberatung ist.

Bedeutung des Urteils für Unternehmen

  • Stärkung der Verbraucherrechte: Wohnungssuchende dürfen nicht durch Werbung unter Druck gesetzt werden.
  • Mehr Gewicht für Datensparsamkeit: Anbieter dürfen nur Daten erheben, die rechtlich wirklich erforderlich sind.
  • Transparenz wird Pflicht: Hinweise zum Datenschutz müssen klar, verständlich und gut sichtbar sein.

Kritik und offene Fragen

  • Irreführung oder gängige Praxis? Viele Vermieter verlangen schon früh eine SCHUFA-Auskunft. Die rechtliche Zulässigkeit bleibt streng begrenzt.
  • Rechtsgrundlagen im Fokus: Neben Einwilligung könnte zwar auch ein „berechtigtes Interesse“ herangezogen werden, doch das LG Berlin sah dies hier nicht als ausreichend an.
  • Endgültige Klarheit erst nach Berufung: Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Kammergericht wird die Sache prüfen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  1. Werbeaussagen zu Bonitätsauskünften überarbeiten
  2. Formulare und Einwilligungen rechtssicher gestalten
  3. Datensparsamkeit als Grundprinzip umsetzen
  4. Dokumentieren, wie Einwilligungen eingeholt werden
  5. Entwicklungen in der Rechtsprechung aktiv verfolgen

Hier zeigt sich klar: Eine professionelle Beratung für Unternehmen im Bereich Datenschutz verhindert teure Fehler.

Fazit: Datenschutzberatung schützt vor hohen Risiken

Das Urteil zeigt erneut, dass Firmen das Datenschutzgesetz oft so auslegen, wie es ihnen passt.
Genau darin liegt ein erhebliches Risiko: Abmahnungen, Gerichtsverfahren und ein beschädigtes Image sind die Folge.

Eine frühzeitige Datenschutzberatung durch einen erfahrenen Datenschutzbeauftragten spart enorme Kosten,
sorgt für rechtssichere Prozesse und stärkt zusätzlich die Reputation.
Datenschutz ist keine Nebensache – er ist ein zentraler Bestandteil einer seriösen Geschäftsstrategie.




Neues Meldegesetz sorgt für einen Datenschutzskandal

Der Bundestag hat das neue Meldegesetz verabschiedet. Das Meldegesetz ist wichtig, weil nur so jeder Bürger gezwungen ist seinen Wohnort und seinen Lebensmittelpunkt in seiner Stadt oder Gemeinde anzugeben.

Was ist neu an dem neuem Meldegesetz?

Das neue ((Meldegesetz)) verstößt ganz klar gegen den ((Datenschutz)) da es jetzt zulassen soll, dass Firmen wahllos Daten und Adressen abfragen dürfen. Außerdem ist nicht wie erst vorgesehen, dass Einverständnis erforderlich.

Ein Skandal warum?

Nun das Meldegesetz ist so ausgelegt, dass die Adressdaten der Bürger wahllos abgefragt aber auch missbraucht werden können. Ein späterer Schutz ist so nicht mehr möglich. Dem neuen Meldegesetz  muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen. Ob dies so passiert ist allerdings Fragwürdig.

Wie kann man sich und seine Adressaten schützen?

Egal ob das neue Meldegesetz nun kommt oder nicht, Sie haben immer die Möglichkeit, gegen die Herausgabe Ihrer Adressdaten zu wiedersprechen. Einen einfachen Wiederspruch senden Sie einfach an Ihr Einwohnermeldeamt.

Haben Sie eine Meinung dazu schreiben Sie einfach unten einen Kommentar.