Jugendschutz bei Erotik Webseiten: Warum ein einfacher 18 Plus Hinweis nicht genügt

Viele Erotik Webseiten begrüßen Besucher mit einem einfachen Hinweis:
Diese Webseite ist nur für Personen ab 18 Jahren bestimmt.
Anschließend genügt ein Klick auf eine Schaltfläche, um sämtliche Inhalte aufzurufen.
Eine solche Abfrage kann Besucher informieren. Sie stellt aber keine zuverlässige Altersprüfung dar. Jeder Nutzer kann die Erklärung bestätigen, unabhängig vom tatsächlichen Alter.
Bei erotischen, entwicklungsbeeinträchtigenden oder pornografischen Angeboten muss deshalb genau geprüft werden, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Professioneller Jugendschutz für Erotik Webseiten beginnt mit der Einordnung der Inhalte und endet nicht bei einem vorgeschalteten Hinweisfenster.
Erotisch ist nicht automatisch pornografisch
Für die Auswahl des richtigen Schutzsystems ist die konkrete Art der Inhalte entscheidend.
Eine Webseite kann beispielsweise enthalten:
- erotische Texte
- teilweise bekleidete Personen
- Nacktdarstellungen
- Fetischdarstellungen
- sexuelle Dienstleistungen
- explizite sexuelle Handlungen
- pornografische Bilder oder Videos
- Nutzerprofile mit individuellen Inhalten
Nicht jeder erotische Inhalt unterliegt automatisch derselben Schutzstufe.
Die KJM unterscheidet unter anderem zwischen entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten und bestimmten unzulässigen Inhalten, die nur in geschlossenen Benutzergruppen für Erwachsene verbreitet werden dürfen.
Was bedeutet entwicklungsbeeinträchtigend?
Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte sind Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen einer bestimmten Altersstufe zu beeinträchtigen.
Der Zugang muss für die betroffene Altersgruppe wesentlich erschwert werden. Je nach Angebot können dafür technische Mittel, zeitliche Beschränkungen oder andere anerkannte Schutzmaßnahmen eingesetzt werden.
Welche Maßnahme angemessen ist, hängt von der Altersstufe, der Art der Darstellung und dem gesamten Kontext ab.
Pornografische Inhalte benötigen eine geschlossene Benutzergruppe
Bei pornografischen Angeboten reicht eine bloße Erschwerung nicht aus.
Nach Darstellung der KJM dürfen pornografische und bestimmte andere jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur angeboten werden, wenn eine geschlossene Benutzergruppe sicherstellt, dass ausschließlich Erwachsene Zugriff erhalten.
Eine geschlossene Benutzergruppe setzt typischerweise zwei Ebenen voraus:
- eine zuverlässige Identifizierung beziehungsweise Altersfeststellung
- eine sichere Authentifizierung bei späteren Zugriffen
Die technische Umsetzung muss Umgehungen ausreichend erschweren.
Warum ein 18 Plus Button nicht genügt
Ein einfacher Altersbutton besitzt mehrere Schwächen:
- Das tatsächliche Alter wird nicht geprüft.
- Minderjährige können die Angabe problemlos bestätigen.
- Direkte Links können den Hinweis umgehen.
- Mediendateien können außerhalb des Schutzbereichs erreichbar sein.
- Suchmaschinen oder soziale Netzwerke können Vorschaubilder anzeigen.
- Browserdaten können manipuliert oder gelöscht werden.
- Der Schutz greift möglicherweise nur auf der Startseite.
Ein solcher Hinweis ist eher eine Selbstauskunft als eine Altersverifikation.
Der Schutz muss bereits vor dem ersten Bild greifen
Ein häufiger technischer Fehler besteht darin, dass das vorgeschaltete Fenster zwar sichtbar ist, die eigentlichen Inhalte im Hintergrund aber bereits geladen werden.
Problematische Inhalte können dann:
- im Quelltext sichtbar sein
- über direkte Bildadressen aufgerufen werden
- in Browservorschauen erscheinen
- von Suchmaschinen verarbeitet werden
- über soziale Netzwerke geteilt werden
- durch deaktiviertes JavaScript sichtbar werden
Ein belastbares Konzept muss die Inhalte selbst schützen und nicht nur eine optische Ebene darüberlegen.
Vorschauen und Profilbilder nicht vergessen
Bei Portalen und Mitgliederseiten konzentriert sich der Schutz häufig nur auf Videos oder Galerien.
Doch bereits Profilbilder, Vorschaubilder, Teasertexte und Suchergebnisse können problematische Inhalte enthalten.
Zu prüfen sind deshalb:
- Startseite
- Kategorien
- Suchfunktion
- Mitgliederlisten
- Profilbilder
- Galerievorschauen
- Vorschaubilder von Videos
- Blogbeiträge
- Medienarchive
- automatisch erzeugte Feeds
- Open Graph Bilder
- direkte Datei URLs
Jugendschutz muss die vollständige technische Verbreitung berücksichtigen.
Wie Altersverifikationssysteme funktionieren
Altersverifikationssysteme können unterschiedliche Verfahren verwenden.
Mögliche Ansätze sind:
- Prüfung amtlicher Ausweisdaten
- Video Identifikation
- persönliche Identifikation
- bereits bestätigte Kundenkonten
- elektronische Identitätsfunktionen
- Altersbestätigung über geeignete Zahlungs oder Identitätsverfahren
- biometrische Altersschätzung mit zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen
Die KJM bewertet regelmäßig Konzepte und Module positiv. Eine Positivbewertung bezieht sich auf die jeweils geprüfte Ausgestaltung. Der Betreiber bleibt für die korrekte Integration in sein Gesamtangebot verantwortlich.
Datenschutz bei der Altersprüfung
Eine Altersprüfung darf nicht mehr personenbezogene Daten erzeugen als erforderlich.
Betreiber sollten insbesondere fragen:
- Muss der vollständige Name übertragen werden?
- Benötigt der Webseitenbetreiber ein Geburtsdatum?
- Kann der Dienst lediglich „volljährig“ oder „nicht volljährig“ melden?
- Werden Ausweiskopien gespeichert?
- Werden biometrische Daten verarbeitet?
- Wo findet die Verarbeitung statt?
- Wie lange bleiben Nachweise gespeichert?
- Gibt es Auftragsverarbeiter?
- Wie wird der Nutzer informiert?
- Welche Daten erhält NETPROM beziehungsweise der Webseitenbetreiber?
Eine datensparsame Lösung sollte möglichst nur die Information liefern, die für den Zugang benötigt wird.
Mitgliederbereiche korrekt absichern
Viele Erotik Webseiten verwenden WordPress Mitgliederbereiche.
Ein Login allein ist jedoch noch keine Altersverifikation. Ein Benutzerkonto kann auch von Minderjährigen angelegt oder weitergegeben werden.
Ein geschützter Mitgliederbereich sollte deshalb berücksichtigen:
- Altersprüfung vor Freischaltung
- sichere Anmeldedaten
- Begrenzung gleichzeitiger Sitzungen
- Schutz vor Kontoübertragung
- erneute Prüfung bei verdächtigen Zugriffen
- Schutz direkter Medienadressen
- kontrollierte Passwortzurücksetzung
- Sperrung auffälliger Konten
- Protokollierung notwendiger Sicherheitsereignisse
- sichere Abmeldung
Jugendschutz bei benutzergenerierten Inhalten
Portale mit Nutzerprofilen oder Uploadfunktionen stellen zusätzliche Anforderungen.
Der Betreiber sollte festlegen:
- welche Inhalte hochgeladen werden dürfen
- wie Inhalte vor Veröffentlichung geprüft werden
- wie Meldungen bearbeitet werden
- wer Profile sperren kann
- welche Nachweise erforderlich sind
- wie illegale Inhalte verhindert werden
- welche Inhalte öffentlich sichtbar sein dürfen
- wie schnell problematische Inhalte entfernt werden
- wie Wiederholungstäter behandelt werden
- welche Dokumentation erfolgt
Technische Schutzmaßnahmen ersetzen keine redaktionelle Kontrolle.
Jugendschutzbeauftragter als Ansprechpartner
Ein Jugendschutzbeauftragter kann Betreiber bei der Gestaltung des Angebots beraten und als Ansprechpartner dienen.
Zu den möglichen Aufgaben gehören:
- Prüfung neuer Funktionen
- Bewertung von Inhaltsbereichen
- Beratung der Redaktion
- Kontrolle von Schutzmaßnahmen
- Bearbeitung von Beschwerden
- Dokumentation
- Kontakt mit zuständigen Stellen
- Schulung von Mitarbeitenden
- Überprüfung neuer Geschäftsmodelle
- regelmäßige Weiterentwicklung des Schutzkonzepts
NETPROM kann technische Entwicklung und fachliche Begleitung miteinander verbinden.
Auch Werbung und Startseiten beachten
Ein Anbieter kann geschützte Hauptinhalte korrekt absichern und dennoch problematische Werbung frei zugänglich anzeigen.
Zu prüfen sind:
- Werbebanner
- Affiliate Inhalte
- Vorschaubilder
- Werbetexte
- externe Widgets
- Pop ups
- automatische Empfehlungen
- verlinkte Partnerseiten
Auch außerhalb des Mitgliederbereichs sollte die Darstellung zur vorgesehenen Altersstufe passen.
Technische Wartung bleibt notwendig
Ein Jugendschutzsystem ist keine einmalige Installation.
Updates können:
- Zugriffskontrollen verändern
- Sitzungen ungültig machen
- Medienpfade öffnen
- Plugins inkompatibel machen
- direkte Links erzeugen
- Caches falsch konfigurieren
- Schnittstellen unterbrechen
Deshalb sollten Altersverifikation, Login, Medienzugriff und Weiterleitungen regelmäßig getestet werden.
NETPROM verbindet mehrere Fachbereiche
Bei Erotik Webseiten müssen mehrere Themen zusammengeführt werden:
- Webdesign
- WordPress Entwicklung
- Altersverifikation
- Datenschutz
- IT Sicherheit
- Jugendschutz
- Mitgliederverwaltung
- technische Wartung
Eine isolierte Lösung an nur einer Stelle reicht häufig nicht aus.
Fazit
Ein einfacher 18 Plus Button ist kein belastbarer Jugendschutz.
Betreiber müssen zunächst ihre Inhalte einordnen und anschließend ein Schutzkonzept wählen, das zur jeweiligen Gefährdungsstufe passt.
Pornografische Inhalte benötigen grundsätzlich eine geschlossene Benutzergruppe für Erwachsene. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote können andere geeignete Schutzmaßnahmen erfordern.
Technik, Datenschutz und redaktionelle Verantwortung müssen dabei gemeinsam betrachtet werden.
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