Archives for : Dezember2009

Petition gegen kostenpflichtige Abmahnungen

Petition gegen kostenpflichtige Abmahnungen

Zurzeit ist eine Petition an die Bundesregierung anhängig in der es im besonderen um die teilweise Serienmäßige und teure Abmahnwelle geht. Oft mahnen Rechtsanwälte Seitenbetreiber wegen verschiedenen kleinen Verstößen ab. Die Abmahnung hingegen ist nicht selten viele tausende Euro hoch und dem zufolge  extrem kostenintensive.

Der Antrag der Petition ist sehr kurz aber präzise, bleibt abzuwarten wie dieser bei der Regierung ankommt.

Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung:
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.

Jetzt liegt es an jedem selber, zu entscheiden ob dubiosen Rechtsanwälten das Handwerk gelegt wird, oder ob diese einen weiteren Freibrief zur Abmahnwelle bekommen.

Hier der Link zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308

Skandalbeispiele:

Die Stadt Augsburg versendete eine Abmahnung an einen Internetnutzen welcher sich eine Domain anmeldetet. Die Abmahnung betrug knapp 2000 Euro. Obwohl die „Anwälte“ eigentlich hätten wissen müssen, dass dies garnicht zulässig ist. Aber heute versuchen eben auch Anwälte welche gestern noch Scheidungen bearbeitet haben Geld mit Abmahnungen zu machen. Die Stadt Augsburg hat auf jeden Fall jetzt ein sehr „gutes“ Image! Mehr zum Fall hier

E-Mail Marketing

Email Marketing – Neue Rechtslage und Urteile in Sachen: E-Mail Marketing

Die neuen Urteile könnten für Sie wichtig sein, wenn Sie eine der Fragen mit „ja“ beantworten:
1. Erheben Sie E-Mail-Adressen von Formularen oder Bestellungen?
2. Versenden Sie E-Mail Anfragen an potenzielle Geschäftspartner?
3. Verwenden Sie bei der Online Anmedung das Confirmed-Opt-In-Verfahren?

zu 1.) Erheben Sie E-Mail Adressen zur Nutzung von Formularen oder Bestellungen?

Wenn Personen sich bei Ihnen anmelden um ein Produkt zu bestellen oder sich in Ihrer Online-Community anmeldet, will er deshalb nicht zwingend auch Ihren Newsletter lesen/abonieren. In solchen Fällen benötigen Sie eine zusätzliche eindeutige Einwilligung. So einfach geht es: In diesem Bereich eine Zeile mit der E-Mail-Adresse setzen Sie ein Ankreuz Feld (nicht vorangekreuzt) und schreiben dazu zb.: „ja, ich möchte aktuelle Informationen/News per E-Mail empfangen und ich weiß, dass ich mich jederzeit wieder abmelden kann“. Kreuzt jemand das Feld nicht an, dürfen Sie die Adresse lediglich verwenden, um über den Grund der Anmeldung oder Ähnliches zu informieren.

Anders sieht die Sache aus, wenn das Formular ausschliesslich zu dem Zweck dient, Informationen per E-Mail (dazu gehören Newsletter) anzufordern. Dann brauchen Sie kein zusätzliches Ankreuzfeld. Jedoch muss der Hinweis auf die Abbestellmöglichkeit vorhanden sein.
zu 2.) Versenden Sie E-Mail-Anfragen an potenzielle Geschäftspartner?

Auch hier zum BGH (Bundesgerichtshof): Wer eine Webseite betreibt, muss dort natürlich eine E-Mail-Adresse zb. unter Kontakt oder Impressum angeben. Diese dürfen Sie nun aber nicht als Freibrief zum Versenden von Werbung benutzen. Wenn zum Beispiel ein kleiner Sportverein eine Webseite hat, freut er sich über relevannte E-Mail zb. von neue Mitglieder, die sich per E-Mail dort anmelden melden. Dies ist auch erlaubt. Verboten ist hingegen, dass Sie anfragen stellen, ob der Verein mit seiner Website über Banneranzeigen Geld verdienen will. Das ist nicht der Zweck des Vereins. Es könnte nähmlich sein, dass der Webmaster vor lauter Angeboten nicht mehr zum Fußballspielen kommt. Wenn Sie jedoch Händler oder Dienstleister sind, müssen Sie hinnehmen, dass jemand per E-Mail sein Interesse an Ihren Produkten per E-Mail bekundet was aber auch der Zweck ist.

zu 3.) Verwenden Sie bei der Adressgewinnung das Confirmed-Opt-In-Verfahren?

Beim Confirmed-Opt-In-Verfahren gibt es nach der Online-Registrierung eine kurze E-Mail Bestätigung und dann ist die Adresse im Verteiler gespeichert. Der Nachteil: Das System kann jedoch auch missbraucht werden, wenn jemand eine Person ärgern will. Sie als Betreiber sind dann der „Mitstörer“ (so wird das unter Juristen genannt). Um nun sicher zu gehen, dass wirklich der Besitzer einer E-Mail Adresse sich selbst eingetragen hat, gibt es das Double-Opt-In-Verfahren. Bisher gibt es kein Gesetz, dass dieses Verfahren zwingend vorschreibt. Aber es gibt zumindest ein Urteil in diese Richtung. Da hat nämlich jemand seinen Mitbewerber ärgern wollen und dessen Adresse in den Verteiler eingetragen. Der Mitbewerber hat geklagt und nicht Recht bekommen. Der Grund war einfach, dass es sich nur um eine Double-Opt-In Bestätigungsmail handelte. Und die muss der Mitbewerber hinnehmen, wenn sie nicht werblich formuliert ist und klaren Bezug zu der Online-Anmeldung hat.

Internet Marketing (Angebot)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der heutigen Zeit zählen vor allem gute und erschwingliche Werbemöglichkeiten zu den besten und zuverlässigsten Werbearten. Internet Marketing ist einer der wichtigsten Bausteine dieser Werbe-Art. Die eigene Webseite so gestallte, dass diese einen hohen Werbe Effekt hat. Durch eine ausgereifte Suchmaschinenoptimierung  können dann Kunden Sie und Ihre Angebote sofort finden. Suchmaschinen wie Google (80% Marktanteil) und Yahoo (20% Marktanteil) werden von der Masse der Menschen weltweit genutzt. Nutzen auch sie jetzt diese besondere und höchst effektive Art der Werbung. Gerne berate ich Sie auch persönlich zu den vielseitigen Möglichkeiten des Internet Marketing.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Berater: Markus Tomaske (Telefon: +49(0)176/27271275)

Internet Detektive

Internet Detektive – Wir wissen was Ihnen schlecht  steht!

Wir suchen für Sie unangenehme Daten im Internet (Reputation Defender) und erwirken innerhalb kürzester Zeit die Löschung dieser Daten.

Was kann dies sein?

Verschiedene Gründe können vorliegen. Zb. ist oft der Fall, dass man in seiner Kindheit/Jugend Daten, Texte, Bilder von sich preisgibt, welche eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Genau diese Daten finden wir und erwirken für Sie die Löschung der Daten.

Internet Detektive können mehr…

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Handeln bevor es zu spät ist!

Handeln Sie jetzt, denn es kann schnell dazu zu spät sein. Wenn Sie einen neue Ausbildungs- oder Arbeitsstelle suchen ist ein guter Ruf im Internet unerlässlich. Immer mehr Firmen und Konzerne beschäftigen Internetdedektive um recherchieren zu lassen, welches Personal sich bei Ihnen bewirbt.

Internet Marketing für Speditionen

Internet Marketing für Speditionen – Online Marketing

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