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BGH zu Filesharing – Eltern haften nicht für Downloads ihrer Kinder

Nun ist es amtlich und vom BGH (Bundesgerichtshof) beschlossen. Eltern haften nicht in jedem Fall für die Downloads ihrer Kinder. Geklagt hatten 3 Musikkonzerne welche zum Teil erheblichen Schadenersatz von den Eltern forderten.

Filesharing Abzocke nun beendet?

Das mit dem Geschäft „Filesharing“ nun Schluss ist halten wir nicht für gegeben. Aber die Platten- und Musikindustrie welche über Jahre, Eltern dafür zum Teil sehr Hohe Schadenersatzforderungen auf Auge gedrückt haben könnten nun bald leer ausgehen.

Der BGH hat mit dem Urteil vom 15.11.2012 entschieden, dass Eltern welche ihre Kinder über die Folgen aufklären nicht für Verstöße haften müssen. Dies ist entscheidend und Wegweisend. Einmal der richtige Schritt in Richtung Zukunft!

Was sollten Eltern tun im Bezug auf Filesharing?

Es sei auch im Bezug auf das letzte Urteil des BGH richtig wichtig seine Kinder im Bezug auf die Gefahren im Internet aufzuklären und zu warnen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung um nicht für die eigenen Kindern zwangläufig haften zu müssen.

Was ist Cloud Computing?

Was ist eigentlich Cloud Computing und wie kann man es nutzen? Welche Risiken enstehen und wie kann man diese minimieren? Diese Fragen stellen sich gerade viele Firmen, Vereine aber zunehmend auch Private „viel PC-Nutzer“.

Cloud Computing ICloud oder Cloud Drive

Cloudanbieter haben viele Namen für ein Produkt. Ein Cloudserver zb. kann viel Arbeit abnehmen und ist immer und überall verfügbar. Das hat nun auch die Bundesregierung gemerkt und hat eine Informationsquelle ins Netzt gestellt unter dem Namen Cloud-irights.

Ein Cloudanbieter ist also um es kurz zu erklären eine Festplatte welche sich ähnlich wie eine Webserver online bei einem Hostinganbieter befindet. Das Geschäft mit Cloud Computing ist für viele Unternehmen interessant und zukunftsfähig geworden. Allein in den USA nutzen Cloud Computing schon eine große Zahl der Unternehmen.

Welche Risiken bestehen beim Cloud Computing?

Bei der Bundesregierung besteht nach Aussage von Frau Aigner (CSU) die Ansicht das Zertifizierungen die Sicherheit bestätigen können. Eine Zertifizierung ist zugegeben einer der ersten Sicherheit, jedoch auch eine Monopol denn für viele gute Anbieter ist die Zertifizierung zu teuer. Ein erster wichtiger Punkt beim Cloud Computing wäre darauf zu achten ob der Anbieter in Deutschland ist und demnach an den Datenschutz gebunden ist oder nicht.

Wichtig zu wissen ist aber auch, dass das Internet niemals eine 100%ige Sicherheit gewährleisten kann und wird. Dabei denken wir an die vielen Hackerangriffe wie zb. bei Paypal oder Sony. Hacker, Vieren und Trojaner sind also eine bleibende Gefahr und das besonders bei Cloud Computing Anbietern. Warum ist einfach zu erklären, bei einem Computing Cloud-Anbieter sind viele Daten welche für Hacker sinnvoll und interessant sind gelagert. Das Risiko das es Hackerangriffe bei Computing Cloud-Anbietern gibt ist höher als wenn Sie Ihre Daten weiterhin lokal gesichert belassen.

Es ist also wichtig zu analysieren, welche Daten Sie Cloud-Anbietern überlassen wollen und was wäre wenn der ungeliebte Fall eines Hackerangriff stattfindet.

 

Neue Sitewert Module Google PR und Alexa richtig auswerten

Seit heute laufen unsere neuen Seitwert Module V2.6.2 und V2.6.2XT. Mit diesen wichtigen Bausteinen können wir eine genaues und zielgerichtetes Internet Marketing durch eine optimale Suchmaschinenoptimierung erreichen.

Über 75% unserer Kunden merken eine spürbare Verbesserung der eigenen Webseite, dem eigenen Blog oder dem Internetprotal schon nach wenigen Tagen.

Ein wichtiger Faktor unserer Seitwert Module V2.6.2 und V2.6.2XT sind genaue Analysen von Google PR und Alexa. Darüber hinaus sorgt ein Traffic-Report über die tatsächlichen Werte.

Sie möchten unsere Leistung der Suchmaschinenoptimierung testen? Gerne, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Telebuch24.de versteckte Kosten und merkwürdiges Geschäftsgebaren

Telebuch24.de Telefonbuch-Auskunft ohne Traffic

Die Macher der Plattform Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd. bedienen sich einer sehr fragwürdigen Geschäftsidee. Warum? Nun zum ersten sind Fehler schon von vorhinein entstanden. Als Hintergrund, wurde eine Kunde von uns angerufen, angeblich hätte er einen solchen Eintrag bei der Firma Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd. auf Telebuch24.de gemacht. Merkwürdig denn wir verwalten das komplette Marketing.

Unser Test auf Telebuch24.de

Es wird kein Opt-in noch ein Opt-out Verfahren verwendet, was dazu führt, dass ein Eintrag sofort ohne Prüfung freigeschalten wird. Es wird also weder festgestellt ob die E-Mail Adresse funktioniert noch ob diese dem „welcher den Eintrag macht“  zugeordnet werden kann. Es könnte auch Methode haben! Rechtlich dürfte dieses Geschäftsgebaren jedoch keinen Bestand haben. Weiter wäre es denkbar, dass unbekannte Einträge im fremden Namen ausführen. Da der Eintrag 12 Monate kostenlos ist und sich nach dieser Frist ein unseriöses 24 Monate Abo ausführt wäre es zumindest denkbar, dass Nutzer, zu Unrecht zur Zahlung verpflichtet werden könnten. Im Übrigen wurde die Buttonlösung für solche Angebote bestimmt, was die Firma Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd. wohl ganz ignoriert. Es dominiert der Begriff „Kostenlos“ sowohl auf der Startseite sowie in (rot) nach dem ersten Stap.

Telebuch24.de aus der Sicht von Internet Marketing Experten

Aus unserer Sicht handelt es sich bei Telebuch24 aus Sicht des Internet Marketing um ein bewusst erstellte „Internetseite“ ohne ein nennenswerte Besucherzahlen (Traffic) welche offensichtlich nur ein Ziel haben soll, Geld mit einer „Internetseite“ zu generieren welche ein gut besuchtes Branchenbuch vortäuschen soll.

Kommen wir zu den Daten:

GOOGLE

Laut Google Page Rank hat die „Internetseite Telebuch24“ zum Testzeitpunkt* eine glatte 0, dies auch verdient.

Vergleichswerte:

Branchenbuch „Gelbe Seiten“ (Telekom) hat einen Google Page Rank von 7.

Branchenbuch „GoYellow“ hat einen Google Page Rank von 6.

Der maximale Page Rank welcher bei Google zu erreichen ist 10.

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Alexa

Laut Alexa hat Telebuch24.de zu Testzeitpunkt* einen Traffic Rank von 17,399,923 (Global Rank) ein DE Rank ist noch nicht einmal angegeben, was drauf schließen lässt, dass noch keine DE User mit einer Alexa Toolbar auf dieser „Internetseite“ war. Das Internet Marketing Ergebnis ist so schlecht, dass man es mit einer mittelmäßigen Handwerker Home Page vergleichen kann.

Vergleichswerte:

Branchenbuch „Gelbe Seiten“ (Telekom) hat einen Alexa Rank von 6,721.

Branchenbuch „GoYellow“ hat einen Alexa Rank von 18,305.

Der maximale also beste Alexa Rank welcher zu erreichen ist, ist der möglichst niedrige Wert. Je niedriger der Wert bei Alexa je besser das Ergebnis des Angebots.

Unsere Einschätzung/Bewertung von Telebuch24.de

Telebuch24 zeichnet sich durch ein sehr schlechtes Marketing aus. Die „Internetseite“ von Telebuch24 ist sehr schlecht gem. Prüftools Alexa, Google PR besucht. Aus dem Ergebnis lässt sich aus unserer Sicht nur einen Schluss ziehen: Das Unternehmen „Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd“. betreibt eine wenig besuchte „Internetseite“ welche diese „Firma“ als Branchenbuch darstellt. Die Preise sind jedoch fast auf dem Niveau der verglichenen Konkurrenten. Aus unserer Sicht könnte hier sogar „Wucher“ vorliegen. Ein Eintrag in diesem Verzeichnis bringt mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen merkbaren Erfolg. Man könnte diese Seite auch zu den „Nutzlosseiten“ zählen.

 

  • Hinweis für Behörden und Anwälte: Gerne stehen wir Ihnen in dieser Sache zur Beweisführung oder für ein ausführlichen Expertenbericht zur Verfügung.

Haben Sie Erfahungen mit der Firma Telebuch24 Internetservice & Onlinebranchenverzeichnis Ltd oder der Internetseite Telebuch24.de gemacht? Dann posten Sie doch unten Ihrer Erfahrungen.

* Testzeitpunkt 05-10-2012. Alle Testdaten wurden über Google Page Rank bzw. Alexa eingeholt. Livetest wurde protokolliert und ist nachweisbar.

Smartphones im Vergleich der „Chip Bestlisten“

Wer heute ein neues Internetfähiges Handy sucht wird schnell auf große und kleine Unterschiede stoßen. Dabei haben fast alle Internethandys entweder ein Android oder ein Apple Betriebssystem. Probleme ergeben sich oft schon aus diesen zwei Konkurrenten. Welches Betriebssystem ist besser, leistungsfähiger und für den einzelnen das Optimale Betriebssystem?

Android was ist das?

Android ist eine Betriebssystem von Google. Es ermöglicht die Internetnutzung per Hany. Android bietet eine eigenes Appstore ähnlich wie bei Apple.

Apple OS was ist das?

Apple Betriebssystem OS X bietet Nutzern die Möglichkeit das IPhone als Internetfähiges Handy zu nutzen.

Nützliche Link

Hier finden Sie nützliche Links zum Thema „Internetfähiges Handy“, Bestlisten und Vergleiche.

 

Content Management System: Sicherheitslücke Joomla (Update notwenig)

Immer gibt es neue Sicherheitslücken in Webanwendungen darunter zählen CMS und Scripte welche sich im Internet befinden. Gerade die großen Programme, Scripte und Content Management Systeme haben immer wieder mit neuen Sicherheitslücken zu kämpfen. Nun hat es mal wieder das CMS Joomla getroffen. Webmaster und Webanbieter welche das Content Management System: Joomla nutzen kommen um ein Update nicht herum.

Joomla ist eine Webseiten CMS mit welchen dynamische Webseiten erstellt und gepflegt werden können.

Joomla der Listenführer der Angriffe

Joomla ist ein großes und erweiterbares CMS jedoch fällt Joomla auch immer wieder durch neue Angriffe und gefährliche Sicherheitslücken auf.

Weitere Hinweise zur Sicherheitslücke finden Sie unter
http://www.joomlacontenteditor.net/news/item/jce-2011-released

 

Der Kampf gegen die Abo- und Kostenfallen – Buttonlösung

Button-Lösung Der Kampf gegen die Abo- und Kostenfallen im Internet

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kostenfallen ist in Kraft – wie es nun weitergeht ist jedoch offen. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kostenfallen sollen sogenannte Abofallen und unseriöse Geschäfte im Internet verhindert werden.
Es bleibt überhaupt abzuwarten ob sich die unseriösen Händler welche ohnehin oft im Ausland sitzen oder mit Scheinfirmen arbeiten an dieses Gesetz halten werden.

Kostenfallen ein ernstes Problem der Justiz
Kostenfallen im Internet wie zb. Abofallen gibt’s im Internet zur Genüge. In den letzten Zeiten hatten die Betreiber von Abofallen im Internet auch dazu gelernt. Sie haben Ihre Kostenhinweise näher an den Button gelegt und leisteten sich gute Anwälte. Die Gerichte urteilten darum auch unterschiedlich und eben auch ab und an zu Gunsten der Abzocker. Was in vielen Fällen von den Gerichten zu wenig beachtet wurde ist der Umstand wie der Verbraucher auf die Abzockseiten gelangt. In vielen Fällen suchte man nach kostenlosen Angeboten wie Routenplanern, Kochrezepten oder Freeware Angeboten. Dann wird man über bezahlte Suchmaschineneinträge auf die Abzockseiten welche wiederum durch die Aufmachung und das Layout „Kostenlos“ symbolisieren.

Hinweise zum Schutz vor Abzocke von Abofallen

  • Geben Sie bei einer Registrierung nie Ihre Daten an.
  • Lesen Sie genau was über und unter dem Button steht.
  • Verwenden Sie eine „Nickname“ E-Mail Adresse.
  • Lesen Sie nach einer Registrierung genau die Bestätigungsmail, beachten Sie auch das Wiederrufsrecht.

Verlassen Sie sich nicht auf das neue Gesetz
Wer nicht achtsam bleibt läuft immer Gefahr in eine Falle zu geraten. Darum sein Sie gerade jetzt besonders vorsichtig. Viele der Abofallenanbieter werden neue noch undurchsichtigere Geschäftsmodelle entwickeln, einzig mit dem Ziel, Verbraucher zu täuschen und denen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Gebrauchte Software Urteil des Europäischer Gerichtshof vom 3.Juli 2012

Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) hat heute, am 3. Juli 2012 beschlossen, dass „Gebrauchte Software“ verkauft werden darf. Seit Jahren hatte die deutsche Gerichtsbarkeit sich mit dieser Frage beschäftigt und es sah aus, als warte diese nur auch die Richter der EU. Eine Vollständige Beschreibung er bisherigen Urteile kann man bei Wikipedia -Gebrauchte Software nachlesen.

Somit dürfen Gebrauchte Software-Lizenzen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde.

Wichtig!

Der Europäische Gerichtshof hat entscheidendes dazu geäußert, wer seine Software weiterverkaufen möchte, muss sie zuerst deinstallieren. Es ist unzulässig, die Software für den Weiterverkauf zu kopieren. Der alte Lizenzinhaber darf also keine Kopien oder Freischaltcodes mehr besitzen. Weiter müssen dem neuen Inhaber der gekauften gebrauchten Software alle weiteren Aktualisierungen zur Verfügung stehen so der EuGH in seinem Urteil.

RSS Feeds keine Störerhaftung

Aktuell hat der Bundesgerichtshof BGH zu entscheiden, ob es als Störerhaftung gilt, wenn ein Seitenbetreiber fremde nicht moderierte RSS Feeds verlinkt und veröffentlicht. Der BGH hat wie schon zwei Gerichte zu vor eine Haftung der Seitenbetreiber welche fremde nicht moderierte RSS Inhalte per Abonnement auslesen, diese dann auf der Webseite angezeigt werden ausgeschlossen.

Was sind RSS Feeds?

RSS-Feeds sind Inhalte welche man auf verschiedene Weise abonnieren kann. So zb. kann man einen RSS-Feed als Newsletter im Internet-Browser oder in einem E-Mail Programm abonnieren. Weiter Möglichkeiten sind diese auf dem Smartphone oder eben als Seitenbetreiber als dynamischen RSS-Feed zu verarbeiten.

RSS Feeds ist eine nützliche Alternative zum klassischen E-Mail Newsletter und hat den klaren Vorteil, dass sich der RSS-Feed sehr gut anpassen lässt und eben nur an der gewünschten Stelle oder im gewünschten Programm aufgerufen wird.

Link zum Urteil des BGH

EU wird Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung verklagen

Wieder eine Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung. Die europäische Union (EU) will die Bundesrepublik Deutschland verklagen das diese sich zu Recht gegen diese Spionage währt.

Es wird abzuwarten bleiben was vor dem europäischen Gerichtshof entschieden wird. Es ist jedoch davon aus zu gehen, dass diese Klage eine lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Im Falle das die Bundesrepublik Deutschland eine Niederlage erleidet wäre ein Bußgeld  von 315.036 Euro und 54 Cents täglich fällig, solange, bis Deutschland nicht mehr europäisches Recht bricht.

Was ist Vorratsdatenspeicherung?

Als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet man das speichern von Verbindungsdaten, gleich ob diese über Telefon oder Internet zustande gekommen sind. In der europäische Richtlinie wird eine Speicherzeit von 6 Monaten verlangt. Zurzeit ist eine Speicherung von ca. 7-14 Tagen die Regel.

Datenschutz vs. Vorratsdatenspeicherung

Wer dieses Rennen gewinnt ist fraglich, leider könnte die Vorratsdatenspeicherung jedem Betroffenen die Freiheit im Bereich Datenschutz kosten. Zwar wird die Vorratsdatenspeicherung mit der Bekämpfung von Verbrechen begründet, jedoch wäre eine Spionage sowie Missbrauch zb. durch Hacker oder Trojaner möglich.

Welche Daten sind bei der Vorratsdatenspeicherung betroffen?

Alle Verbindungsdaten egal ob per Telefon oder Internet sind von der Vorratsdatenspeicherung betroffen. Darunter zählen zb. IP Adressen der Anrufer bis zu allen augerufenen Seiten, gewählten Telefonnummern und vieles mehr…