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Schufaauskunft kostenlos nach § 34 BDSG

Kostenlose Selbstaukunft der Schufa für Verbraucher gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Als Verbraucher haben Sie gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern. Es ist natürlich auch möglich, diese Selbstauskunft über weitere Drittanbieter zu bestellen, dies wäre dann aber meisst kostenpflichtig durch Sondergebühren der Anbieter.

Auf dem Portal der Schufa unter meine Schufa können Sie die gewünschte „Selbstauskunft“ gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kostenlos per Post anfordern!

Sie haben eine Meinung zum Thema Schufa? Bitte posten Sie diese unten im Komentarfeld!

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Datenschutz ist Deutschland wird und ist immer aktuell. Für wen dieses Gesetzt ist lässt sich kurz und einfach beschreiben. Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) schützt die personenbezogenen Daten aller Bürger in Deutschland. Somit sind in Deutschand die Bürgerinnen und Bürger am besten geschützt.

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten nach BDSG (merh lesen)

Das Bundesdatenschutzgesetz als Downloade: (BDSG)

 

>>> Mehr zum Datenschutz <<<

Kostenfalle für Selbständige – Gelbes Branchenbuch

Wer steckt hinter dem Gelben Branchenbuch?

Hinter dem fragwürdigem Angebot „Gelbes Branchenbuch“ steckt die Firma GBB Ltd. und Versand werden die Spammails von mktstar.net über den Internethoster in Frankreich.

Was ist das Ziel dieses Unternehmens?

Die Betreiber des Gelben Branchenbuch tarnen ihr Anliegen mit dem Vorwand es ginge hier um das Bundesdatenschutzgesetz. Dabei wird dieses Unternehmen sich nicht im geringsten an das BDSG halten. Hier sollen hohe Geldbeträge für eine vergleichsweise nutzlose Leistung erziehlt werden. Ähnlich wie bei andern dubiosen Branchenbüchern ist auch hier eine erhöhte Vorsicht geboten.

Wer dieses Formular ausfüllt oder korrigiert und unterschrieben zurückschickt, bucht einen Eintrag für 1560 Euro netto für die Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Es ist also nichts weiter als eine neue Art der Kostenfalle im Internet welch speziell auf selbständige und Unternehmen zugeschitten wurde.

Das Impressum / welches Recht gilt?

Sehr interessant, in diesem Fax steht es gilt tschechisches Recht. Es steht aber auch das die Forderung bei nichtzahlen an Dritte abgetreten werden kann. Dies wird dann wahrscheinlich ein „bekanntes Inkassobüro“ sein.

Was ist das Gelben Branchenbuch wert?

Laut Alexa.com ist das Gelben Branchenbuch so gut wie nichts beworben bzw. weisst eher wenige Besucher auf. Nun kann man sich den Rest denken.

Beachten Sie folgende Punkte bevor Sie Verträge schliessen:

  • Ist der Eintrag kostenlos oder entstehen später evtl. Kosten
  • Gibt es Kündigungsfristen
  • Notieren sie sich Namen des Anrufers sowie Uhrzeit und Telefonnummer*
  • Lassen sie sich eine Gesprächsnotiz schriftlich oder per E-Mail zukommen
  • Überprüfen Sie vorher das Internet nach dem Anbieter
  • Sagen Sie auf keinen Fall sofort “JA”
  • Lesen Sie Faxe bitte ganz genau, besonders das Kleingedruckte

Haben Sie Erfahrungen mit dem Gelben Branchenbuch gemacht posten  Sie diese unten!

Behörden greifen immer mehr auf Bürgerkonten zu

Über 58.000 Zugriffe von Behörden auf Bankkonten von Bürgern

Schon zu Beginn des Gesetzes war es klar, der Missbrauch wird früher oder später betrieben. Nun ist es traurige Gewissheit: immer mehr Behörden greifen auf Konten von normalen Bürgern ohne Grund zu. So der neueste Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten PETER SCHAAR.
Noch bedenklicher hingegen ist, dass zb. ein Nachbar der bei einer Behörde (Finanzamt, Sozialamt, ARGE) arbeitet bestens über sein Umfeld informiert sein könnte, sofern dieser dass Gesetzt missbraucht. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen das BDSG sondern auch noch gegen das Grundgesetzt.
Es ist an der Zeit, am Gesetz, Nachbesserungen vorzunehmen und zwar so stark, dass es ohne Richterliche Anordnung nicht mehr möglich sein kann, also auch technisch und nicht nur juristisch.

Wenn dies nicht passiert wird Deutschland bald zu einem Stasi ähnlichen Behördenstaat.

Datenschutz bei Arbeitslosengeld & Harz4

Hier ist die Linie – Datenschutz ist IHR RECHT!

Was ist Ihr Recht?

Das Datenschutzgesetz soll genau diese Frage aufzeigen, Ihr RECHT ist es persönliche Daten zu schützen und anderen auch öffentlichen Stellen nicht zugänglich zu machen. Im Datenschutzgesetz kurz BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) wurden Unternehmen (nicht öffentliche Stellen) und Behörden (öffentliche Stellen) genaue Grenzen gesetzt.

Hier ein Video was wir im Internet gefunden haben

Hilfe bei Fragen?

Sie können unseren Datenschutzbeauftargten jederzeit  kontaktieren sofern sie weiterführenden Informationen benötigen.

Datenschutz im SEO-Bereich

Gerade auch für SEO’s und Firmen welche im Internet Marketing Bereich arbeiten wird der Datenschutz als Globales Medium immer wichtiger. Die Neuregelungen von 2009 und 2010 wirken sich weiter als bislang angenommen auch auf die Internetbranchen aus.

Ein zunehmender Hilferuf ist besonders auch von der Vergleichs- und Preissuche Branche zu vernehmen, dort wird nämlich im Gegensatz zu anderen Internetangeboten zunehmend mit personenbezogenen Daten gearbeitet.

Was kann man tun um sich zu schützen?

Eine der wichtigsten maßnahmen, hohlen Sie sich stets Datenschutz Hilfe. Unternehmen Sie keine Alleingänge, denn diese können nach den neuen Bußgeldregelungen im BDSG sehr teuer werden.

Wir sind für Sie da für Fragen und Hilfe im Bereich Datenschutz sowie Internet Marketing

Gerne berät unser Außendienst Sie auch persönlich! Sprechen Sie uns an…

Neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Seit gestern gilt das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz an welches sich Arbeitgeber haten müssen. Neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz NETPROM ORGDatenschutz ist wichtig denn ohne diesen strengen Datenschutz welcher im BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) geregelt wird.

Jetzt wurde jedoch ein explizites Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geschaffen welches die Rechte der Arbeitnehmer stärken soll.

Nachteile des neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benachteiligt Unternehmen wenn es um die eigene Sicherung geht! Denn immerhin werden Straftaten wie zb. Diebstahl zu 20% von den eigenen Angestellten oder Arbeitern begangen. Der Schaden dadurch geht wohl in die Millionen. Bekannte Absicherungen wie: Kammeraüberwachung der Mitarbeiter und Angestellten soll nun nicht mehr möglich sein, dies ist laut Netprom ein großer Nachteil des Gestztes. Ebenso ist nun auch das abhören von Telefonen oder das lesen von privat geschriebenen E-Mails duch den Arbeitgeber verboten wurden.

Vorteile des Arbeitnehmerdatenschutzgesetz?

Die Vorteile liegen auf der Hand, Angestellte sollen nun sicher vor Überwachung ses Arbeitgeber sein! Nun ist es also möglich sich an der Arbeitsstelle sicher zu fühlen.

Sie haben Fragen zum neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz? Wir helfen Ihnen gerne…..kontaktieren Sie uns!

Google Street View gestoppt

Google Street View gestoppt

Wie nun bekannt geworden ist hat Google private Daten aus nicht geschützten W-Lan Netzwerken gespeichert. Darum wurden der Dienst: Google Street View in Deutschland vorerst gestoppt. Alle bis jetzt gespeicherten Daten sollen laut Goggle Deutschland gelöscht werden. Gemäß den deutschen Datenschutzrichtlinien nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) ist dies nicht erlaubt.

Es wurden so z.b. E-Mails, Verlauf von aufgerufenen Webseiten und diverse Anwenungen gespeichert.

Google hat sich öffentlich für diese Panne entschuldigt nachdem Datenschützer massiv gegen Goggel vorgegangen sind. Jedoch sollte man Goggle nicht zu viel schlechtes vorwerfen, denn schliesslich sind fast 80% der Menschen in Deutschland auf den Goggle Dienst angewiesen.

Es wird nun abzuwarten bleiben wie Google demnächst mit dem System Google Street View umgeht. Sicher ist nur, es wird auf jeden Fall sicherer und transparenter.

Datenschutz

Datenschutz für Unternehmen – Externe Datenschutzbeauftragte

Datenschutz im Internet wie auch in alltäglichen Geschäftsleben wird immer aktueller. Viele Branchen sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Dazu gehören zBsp.:

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Unternehmen ab 10 Mitarbeiten welche mit Kunden/personenbezogenen Daten arbeiten
  • Tankstellen (Kammeraüberwachung)
  • Speditionen/Logistikunternehmen
  • Gemeinden/Behörden

„Ihr großer Vorteil liegt in Sicherheit und einem hervorragendem Image“

  • Sie können Ihre Datenschutzmaßnahmen aktiv und positiv präsentieren zum Nutzen Ihrer Unternehmung
  • Datenschutz ist auch eine Imgae Sache
  • ein großes Einsparpotential ist möglich
  • Viel Vorteile zb. bei Versicherungsprämien (Betriebshaftpflicht)

Wir bieten Ihnen die Stellung des Datenschutzbeauftragten, Beratung und Service vor Ort. Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Datenschutz! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

>>>Datenschutz News <<<

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Firma

Geschäftsführer – Markus Tomaske (Geschäftsführer)

Netprom Online ORG – Die Firma

Netprom Online ORG –

Wir gestallten Ihre erfolgreiche Webseite. Wichtig ist dabei, dass Sie mit Ihrer Internetpräsenz genau diese Menschen/Gruppen/Geschäftspartner welche für Ihr Geschäft relevannt sind. Mit über 100 Vertriebs-/Aussendienstmitarbeiter sind wir nun auch in Ihrer Nähe für Sie da.

Mein Xing Profil

Werdegang

2000 – 2006  – Zeitsoldat bei der Bundeswehr in der Spezialeinheit KSK (Kommando Spezialkräfte) in Calw

1/2007 – Prüfung und Zertifizierung zum Datenschutzbeauftragten nach BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) bei der IHK Ludwigsburg

2/2007 – Gründung von Netprom Online ORG

3/2007 – Gründung von drei weiteren Projekten (International) und diversen Internet Portalen

4/2008 – SEO Suchmaschinenoptimierer für die Branchen: 1) Erotik, 2) Industrie & Handel,  3) Anwälte & Steuerberater, 4) Logistik & Spedition

Zitat:

Ich möchte etwas verändern, so das es für jeden die bestmögliche Lösung ist. Als Dienstleister verstehe ich das Wort “dienen” und “leisten” in einen festen Zusammenhang.

markus-schloss

Markus Tomaske
Geschäftsführer & Datenschutzbeauftragter