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Was ist Cloud Computing?

Was ist eigentlich Cloud Computing und wie kann man es nutzen? Welche Risiken enstehen und wie kann man diese minimieren? Diese Fragen stellen sich gerade viele Firmen, Vereine aber zunehmend auch Private „viel PC-Nutzer“.

Cloud Computing ICloud oder Cloud Drive

Cloudanbieter haben viele Namen für ein Produkt. Ein Cloudserver zb. kann viel Arbeit abnehmen und ist immer und überall verfügbar. Das hat nun auch die Bundesregierung gemerkt und hat eine Informationsquelle ins Netzt gestellt unter dem Namen Cloud-irights.

Ein Cloudanbieter ist also um es kurz zu erklären eine Festplatte welche sich ähnlich wie eine Webserver online bei einem Hostinganbieter befindet. Das Geschäft mit Cloud Computing ist für viele Unternehmen interessant und zukunftsfähig geworden. Allein in den USA nutzen Cloud Computing schon eine große Zahl der Unternehmen.

Welche Risiken bestehen beim Cloud Computing?

Bei der Bundesregierung besteht nach Aussage von Frau Aigner (CSU) die Ansicht das Zertifizierungen die Sicherheit bestätigen können. Eine Zertifizierung ist zugegeben einer der ersten Sicherheit, jedoch auch eine Monopol denn für viele gute Anbieter ist die Zertifizierung zu teuer. Ein erster wichtiger Punkt beim Cloud Computing wäre darauf zu achten ob der Anbieter in Deutschland ist und demnach an den Datenschutz gebunden ist oder nicht.

Wichtig zu wissen ist aber auch, dass das Internet niemals eine 100%ige Sicherheit gewährleisten kann und wird. Dabei denken wir an die vielen Hackerangriffe wie zb. bei Paypal oder Sony. Hacker, Vieren und Trojaner sind also eine bleibende Gefahr und das besonders bei Cloud Computing Anbietern. Warum ist einfach zu erklären, bei einem Computing Cloud-Anbieter sind viele Daten welche für Hacker sinnvoll und interessant sind gelagert. Das Risiko das es Hackerangriffe bei Computing Cloud-Anbietern gibt ist höher als wenn Sie Ihre Daten weiterhin lokal gesichert belassen.

Es ist also wichtig zu analysieren, welche Daten Sie Cloud-Anbietern überlassen wollen und was wäre wenn der ungeliebte Fall eines Hackerangriff stattfindet.

 

Die besten Hoster und Webspaceanbieter inkl. Domain

Hier möchten wir Ihnen eine Art selbererstellten Tpoliste der Hostinganbieter bereitstellen. Dabei haben wir anhand von Preis + Leistung verschiedene Hostanbietrer getestet.

1) One.com (Serverstandort: Dänemark)

Inkl. Webseiten Programm sowie Blog. Diese Funktionen können Sie auch ohne html oder PHP Kentnisse bedienen und einrichten.

03 GIF-Banner

Zur Webseite von one.com

2) Goneo (Serverstandort: Deutschland)

Inkl. Webseiten Programm sowie Blog. Diese Funktionen können Sie auch ohne html oder PHP Kentnisse bedienen und einrichten.

www.goneo.de

Zur Webseite von Goneo

BGH Urteil der Admin-C haftet teilweise

Muss ein Admin C einer .de Domain haften, dies hatte der Bundesgerichtshof zu klären. Laut dem Urteil (vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09) kann der Admin C  zumindest in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden.

Ein Meilenstein denn wenn man die unzähligen Klagen und die recht unterschiedlichen Urteile der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte haben lange nach diesem Richterspruch der BGH Richter verlangt.

Ja… zumindest ist es vorstellbar, dass nun einige dubiose Angebot besonders von angeblichen Treuhand Admin C‘s – Gestellung beendet werden können.

Der BGH erklärte dass es entscheiden darum geht ob der Admin C von rechtwidrigen Inhalten Kenntnis hatte oder haben musste. Dies wird ein entscheidender Punkt für die Haftung des Admin C. Und genau darum verwies der BGH den Fall an das Oberlandesgericht was diese Sache zuvor zu entscheiden hatte zurück.

Quelle: www.bundesgerichtshof.de sowie eigene Recherche

Netprom Online SEO Web- und Softwareentwicklung mit Green Servern

Netprom Online nutzt neue grüne Server für eigene und Kundenprojekte.

Seit 2007 ist das Projekt Netprom am Markt und beschäftigt sich vorwiegend mit SEO Webentwickung (Webdesign) und dem seperaten Softwareentwicklung von Office und Onlinepuplikationen.

Die meisste Zahl unserer Projekte werden bereits schon mit weltweiten „Green Servern“ versorgt welche erneuerbare Energien nutzen. Somit wird die Umwelt aber auch div. Kosten gesengt. Durch die weltweiten Serverstandorte können wir unsren Kunden eine globale internationale Werbe-Präsentation ermöglichen.

Prüftools für Webseiten und Inhaberdaten

Immer wieder kommt es vor, dass besonders Webseiten und Portale im Internet gehackt werden. Darum ist es wichtig nicht allein die Webseite anzupassen sondern auch den Server oder das Webspace.  Denn guter Schutz vor Hackern, Vieren und Spoofing Attacken sind sehr wichtig. Wichtig dabei können effektive Tools sein welche man im Internet kostenfrei nutzen kann. Sollen diese Tool nicht mehr ausreichen, freuen wir uns auf ihre Anfrage um Ihre Webpräsenz zu kontrollieren und ggf. Fehler zu beseitigen.

Fehleranalyse der Optimierung ihres Angebotes

Fehler können nur dann gefunden werden, wenn diese genau analysiert werden. Diese Dienstleistung bieten wir Ihnen zu wirklich überschaubaren Preisen.

Links zu guten Tools

Möchten Sie einen Inhaber prüfen so können Sie dies über ein Wohisanbieter finden. Dazu kann man zb. des eigene Tool der Denic eG bei .de Domains nutzen oder bei anderen zb. ip-adress.com. dazu haben Sie die Möglichkeit Server oder Inhaber zu identifizieren.

Um Sicherheitslücken zu finden empfehlen wir Ihnen den Dienst Safersite mit welchem Sie viele nützliche Hinweise bekommen können.

Anonymes Hosting mit Whois Protect Service Anbieter

Warum erscheinen öffentliche Wohis Einträge?

Dies ist eigentlich dafür gedacht um zu wissen (gilt soweit nur für Gewerblichen-Nutzer) wer hinter einem Angebot steckt. Nun hat diese Verfahrensweise aber auch zwei Seiten, zum einen ist es die Datenerhebung und zum anderen die Weitergabe dieser Daten. Immerhin werden hier ganze Adressen anzeigt. Dies könnte für viele Menschen welche es zb. teilgewerblich nutzen oder im Erotikbereich tätig sind zu ernsthaften Problemen führen. Darum so meinen wir, ist ein Whois Protection Service eine nützliche Alternative.

Sicherheit der Whois Protect Service Anbieter

Auch hier gilt natürlich genug Vorsicht und Menschenverstand walten zu lassen sonst kann es schnell sein, dass Sie Ihre Aktion schon bald bereuen können. Seriöse Whois Protect Anbieter zu finden ist nicht leicht, achten Sie daher auf folgende Merkmale.

Whois Protect bei .de Domain möglich?

Dies ist laut den Richtlinien der Denic eG nicht erlaubt. Eine Ausnahme gibt es jedoch….wenn man einen Trust Service (Treuhändler) in Anspruch nimmt der die Registrierung übernimmt. Einen Domain-Treuhändler benötigen zb. auch Domaininhaber welche .de Domains im Ausland anmelden möchten.

Gerne helfen wir Ihnen weiter….

Software Engineering

Wir bieten Ihnen weitreichende Erfahrungen in den Bereichen Software- und Webentwicklung an. Bei der Entwicklung von Betriebs oder speziellen Onlinesoftware sind keine Grenzen gesetzt. Software Engineering definieren wir an den Wünschen und Anforderungen des Kunden!

Lassen Sie sich zu Ihren Wünschen Ihrer individuellen Software speziell für Onlinemedien von uns beraten und profitieren Sie von unserem know how.

Ob aufwändige Content-Management-Systeme (CMS), Portale oder andere browsergesteuerte, dynamische Anwendungen – sprechen Sie uns an!

Sinkende Verkaufspreise für Alt Domains

Sinken die Preise für Alt-Domains?

Diese Fragen können sich seit dieser Woche Domainhändler und Verkäufer von älteren Topleveldomains stellen. Denn die ICANN möchten zahlreiche neue Domains im kommenden Jahr einführen. Aus diesem Grund könnten bereits vergebene Domains mit belibten Endungen wie .de, .com, .net, .org wohl langfristig an atraktivität verlieren. Denn die neuen Endungen der TLD’s können dann zb. Städtenamen oder die Endung GmbH enthalten. Wer jetzt den Wert von  Webseite oder Domain schätzen lassen möchte kann dies über viele nützliche Tools erledigen.

Gute Alternative oder überstürztes Handeln?

Fakt ist, Domainnamen werden zumindest mit sinnvollem Namen langsam sehr eng. Es ist also durchaus eine Möglichkeit neues zu schaffen. Aber wie immer gibt es „Risiken und Nebenwirkungen“ so auch bei den neuen Domains. Denn schon jetzt sind einige der neuen Domains von Webmastern vorbestellt. Es kann also sein, dass gute sinnvolle Namen gar nicht erst für die breite Masse zu Verfügung stehen werden. Natürlich gibt es für einige Domains eine vorbehaltliche Richtlinie zur Beantragung.

Wegen den neuen Domains und der Einführung von speziellen Ort- und Kreisdomains wird in den nächsten Jahren eine nicht mehr Überschaubare Domainvielfalt herrschen so das man mit gutem Gewissen sagen kann, die Gewinner werden die Suchmaschinen und die SEO Webentwicklung sein welche das richtige Internet Marketing einschließt.

Polizei wird abgemahnt wegen fehlendem Impressum

Kriminalpolizei bekommt Abmahnung wegen einem fehlenden Impressum

Dies zeigt eine aktuelle Klage eines Klägers aus Husum. Der Polizei in Sachsen insbesondere der Sondereinheit INES aus Dresden wird vorgeworfen, sich nicht an das Telemediengesetz § 5 gehalten zu haben. Die Beamten haben am 08.06.2011 die Betreiber von der populären Internetseite Kino.to festgenommen und somit Zugang zur Domian erlangt. Durch die Meldung: „Die Kriminalpolizei weißt auf Folgendes hin“ und einen weiteren Text wird die „Kriminalpolizei“ als Domaininhaber ausgewiesen. Da es viele Kriminalpolizei Stationen gibt muss die zuständige mit allen Informationen ausgewiesen werden, ist zumindest die Anwaltskanzlei RAe Philipp Obladen & Robert Gäßler der Meinung.

Die Impressumspflicht

Im Gesetzt steht folgendes:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar zu halten.

Demzufolge wäre zu klären, ob die Polizei in diesem Fall ein „Dienstanbieter“ ist und ob geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien angeboten werden. Was aber viel wichtiger ist, wäre die Inhaberschaft der Web Domain www.kino.to diese müsste sich dann ja im rechtmäßigen Besitz des Sächsischen Staatsministerium befinden. Dazu bedarf es ganz sicher auch die Bestätigung und Durchführung des jeweiligen DNS Registrars wie es zb. bei einem Domainankauf der Fall ist. Dafür müsste jedoch der letzte Inhaber seine Zustimmung gegeben haben, was bei Kino.to wohl vermutlich nicht der Fall sein dürfte.

Die Frage warum die Polizei diesen Text auf die Webseite setzte bleibt nach wie vor ungeklärt. Denkbar wäre aber, dass die GVU dies sich so wünschte.

Anonymes Hosting für Adult Webmaster

Sie suchen ein anonymens Webhosting zb. für Adult also Erotik Webseiten?

Hier möchten wir uns dem Thema Erotik-Adult Webmaster witmen. Es ist schon schwer seine Daten nicht geschützt zu sehen. Dies ist jedoch seit 1999 mit einem Hoster in der Türkei möglich. Denn als Erotik Webmaster ist für Sie ein spezielles Adult Hosting-Paket mit Whois Protection wichtig denn viele Hoster schliessen Erotikinhalte noch immer im eigenen Webspace oder den Mietservern aus. Alle informationen finden Sie auf der ensprechenden Webseite. Mer zum Thema: Whois Protect finden Sie auf unserer Webseite.