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Das neue Adobe Photoshop CS6 startet am 26.04.2012 Die Bildbearbeitungs-Software Adobe Photoshop CS6 startet nun endlich am 26.04.2012 um 17:00 Uhr unserer Zeit. Was ist Adobe Photoshop CS? Adobe Photoshop ist die führende Software im Bereich Bildbearbeitung... mehr lesen

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Polizei wird abgemahnt wegen fehlendem Impressum

Verfasst von: Markus | Kategorie: Domains, Hosting, Internet, Internetrecht | Geschrieben am: 17-06-2011

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Kriminalpolizei bekommt Abmahnung wegen einem fehlenden Impressum

Dies zeigt eine aktuelle Klage eines Klägers aus Husum. Der Polizei in Sachsen insbesondere der Sondereinheit INES aus Dresden wird vorgeworfen, sich nicht an das Telemediengesetz § 5 gehalten zu haben. Die Beamten haben am 08.06.2011 die Betreiber von der populären Internetseite Kino.to festgenommen und somit Zugang zur Domian erlangt. Durch die Meldung: “Die Kriminalpolizei weißt auf Folgendes hin” und einen weiteren Text wird die “Kriminalpolizei” als Domaininhaber ausgewiesen. Da es viele Kriminalpolizei Stationen gibt muss die zuständige mit allen Informationen ausgewiesen werden, ist zumindest die Anwaltskanzlei RAe Philipp Obladen & Robert Gäßler der Meinung.

Die Impressumspflicht

Im Gesetzt steht folgendes:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar zu halten.

Demzufolge wäre zu klären, ob die Polizei in diesem Fall ein “Dienstanbieter” ist und ob geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien angeboten werden. Was aber viel wichtiger ist, wäre die Inhaberschaft der Web Domain www.kino.to diese müsste sich dann ja im rechtmäßigen Besitz des Sächsischen Staatsministerium befinden. Dazu bedarf es ganz sicher auch die Bestätigung und Durchführung des jeweiligen DNS Registrars wie es zb. bei einem Domainankauf der Fall ist. Dafür müsste jedoch der letzte Inhaber seine Zustimmung gegeben haben, was bei Kino.to wohl vermutlich nicht der Fall sein dürfte.

Die Frage warum die Polizei diesen Text auf die Webseite setzte bleibt nach wie vor ungeklärt. Denkbar wäre aber, dass die GVU dies sich so wünschte.

Bußgeld bei Verletzung der Impressumspflicht

Verfasst von: Markus | Kategorie: Digitale Medien, Internet, Internetrecht, Webdesign | Geschrieben am: 13-07-2010

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Jetzt drohen Bußgelder wenn man die Impressumspflicht nach Telemediengesetz (TMG) nicht beachtet. Im volgenden kann dies bis zu 50.000 Euro an Bußgeldkosten verursachen. Dazu kommen evtl. noch Gerichtskosten oder Auslagen für den Anwalt.

Impressum ist in Deutschland vorgeschrieben und muss auf jeder “nicht rein privaten Webseite” angegeben werden. Vorsicht: Auch seitens Mitbewerbern, Konkurrenten und Verbraucherschutzvereinigungen können Abmahnungen die Folge sein, wenn man kein ordnungsgemäßes Impressum auf seiner Internetseite hat.

Nützliche Links:

- http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
- http://www.abmahnwelle.de/certiorina/
- http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html