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EuGH klares NEIN zur Vorratsdatenspeicherung

VorratsdatenspeicherungDer Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat es wie wir meinen richtig entschieden. Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Einige EU Länder haben bereits eine lange Speicherung von Verbindungs- und Kommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung) beschlossen, diese dürfen jetzt richtigerweise nachbessern.

Das höchste EU Gericht – der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat nämlich eindeutig gesagt, dass KEIN EU BÜRGER ohne hinreichenden Verdacht überwacht und dessen Daten auf Vorrat gespeichert werden dürfen.

Das ist auch eine berechtigte Ohrfeige für CDU und die Kanzlerin welche einer Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht gerne zugestimmt hätten.

Im Übrigen ist das Internet nicht für Zensur und Überwachung gedacht. Würden Regierungen wie die Türkische unter Erdogan Dienste beschränken, sperren oder Verbindungsdaten speichern gäbe es schon jetzt guten Schutz wie zb. einen VPN Dienst.

Gebrauchte Software Urteil des Europäischer Gerichtshof vom 3.Juli 2012

Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) hat heute, am 3. Juli 2012 beschlossen, dass „Gebrauchte Software“ verkauft werden darf. Seit Jahren hatte die deutsche Gerichtsbarkeit sich mit dieser Frage beschäftigt und es sah aus, als warte diese nur auch die Richter der EU. Eine Vollständige Beschreibung er bisherigen Urteile kann man bei Wikipedia -Gebrauchte Software nachlesen.

Somit dürfen Gebrauchte Software-Lizenzen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde.

Wichtig!

Der Europäische Gerichtshof hat entscheidendes dazu geäußert, wer seine Software weiterverkaufen möchte, muss sie zuerst deinstallieren. Es ist unzulässig, die Software für den Weiterverkauf zu kopieren. Der alte Lizenzinhaber darf also keine Kopien oder Freischaltcodes mehr besitzen. Weiter müssen dem neuen Inhaber der gekauften gebrauchten Software alle weiteren Aktualisierungen zur Verfügung stehen so der EuGH in seinem Urteil.