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Adobe Photoshop CS6 startet am 26.04.2012
Das neue Adobe Photoshop CS6 startet am 26.04.2012
Die Bildbearbeitungs-Software Adobe Photoshop CS6 startet nun endlich am 26.04.2012 um 17:00 Uhr unserer Zeit.
Was ist Adobe Photoshop CS?
Adobe Photoshop ist die führende Software im Bereich Bildbearbeitung... mehr lesen
Das Datenschutzgesetz soll genau diese Frage aufzeigen, Ihr RECHT ist es persönliche Daten zu schützen und anderen auch öffentlichen Stellen nicht zugänglich zu machen. Im Datenschutzgesetz kurz BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) wurden Unternehmen (nicht öffentliche Stellen) und Behörden (öffentliche Stellen) genaue Grenzen gesetzt.
Hier ein Video was wir im Internet gefunden haben
Hilfe bei Fragen?
Sie können unseren Datenschutzbeauftargten jederzeit kontaktieren sofern sie weiterführenden Informationen benötigen.
Denn immer mehr Unternehmen interessieren sich nicht dafür oder verlagern Ihre Firma in das Europäische Ausland. In letzter Zeit häufen sich zudem die E-Mails oder Postanschreiben von dubiosen Firmen welche Adressdaten ohne Nachweis zu haben scheinen.
Kennen Sie das auch?
Sie werden angeschrieben und wissen nicht woher diese Firma Ihre Adresse hat? Dann sind sie womöglich auch Opfer der Adress-Mafia welche im großen Stil Adresshandel betreibt.
Gerade auch für SEO’s und Firmen welche im Internet Marketing Bereich arbeiten wird der Datenschutz als Globales Medium immer wichtiger. Die Neuregelungen von 2009 und 2010 wirken sich weiter als bislang angenommen auch auf die Internetbranchen aus.
Ein zunehmender Hilferuf ist besonders auch von der Vergleichs- und Preissuche Branche zu vernehmen, dort wird nämlich im Gegensatz zu anderen Internetangeboten zunehmend mit personenbezogenen Daten gearbeitet.
Was kann man tun um sich zu schützen?
Eine der wichtigsten maßnahmen, hohlen Sie sich stets Datenschutz Hilfe. Unternehmen Sie keine Alleingänge, denn diese können nach den neuen Bußgeldregelungen im BDSG sehr teuer werden.
Wir sind für Sie da für Fragen und Hilfe im Bereich Datenschutz sowie Internet Marketing
So erreichen Sie uns:
» Telefon: +49 7150 605501
» Mobil: +49 0176 27271275
» anfrage(at)netprom.org
Gerne berät unser Aussendienst Sie auch persönlich! Sprechen Sie uns an…
War dieses Ergebnis zu erwarten? Oder schockiert diese Studie noch?
Bild: Smartphone
Dieser Frage möchten wir nachgehen, denn die Smartphones sind sehr “Smart” in der Sicherheit. Denn die kleinen Gefährten verraten oft mehr über einen Besitzer als dieser eigentlich möchte. Warum es so ist liegt daran, dass die Smartphones auch den Herstellern wichtige Infos über den Verbraucher verraten sollen.
Gerade die Werbetreibenden profitieren davon um zu wissen wo eine lukrativer Markt vorhanden ist. So mancher Nutzer der edlen Smartphones weiß nicht; dass hinter seinem Rücken Informationen weitergereicht und natürlich nur zu “Forschungszwecken” verwendet werden.
Weniger als 20% sind sauber, bei diesem Ergebnis sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, welches App man sich wo und wann herunterlädt bzw. von welchem Smartphone.
Es ist abschließend sehr empfehlenswert, getrennte Smartphones zu benutzen, um nicht zu viele definitive Ergebnisse zu liefern, dies zumindest raten Datenschützer und Verbraucherberater den Nutzer von IPhones und Co.
Sie möchten etwas sagen? Unten können Sie dieses Thema kommentieren!
SchülerVZ nur noch mit Einladungscode für Anmeldung
Jugendschutz für Schüler wurde verbessert. Viele unseriöse Nutzer kommen nicht mehr in SchülerVZ rein, da des Einladungscode nur noch per Einladung von bestehenden Nutzern versandt wird. Somit kann man es den “unseriösen” Nutzern schwerer machen.
Nach dem Schüler VZ im letzten Jahr mit einigen anderen Communitys die Sicherheit verschärft hat klappt e besser mit dem Datenschutz und es wird eine gute Richtung für den Jugendschutz gegeben.
Seit gestern gilt das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz an welches sich Arbeitgeber haten müssen. Datenschutz ist wichtig denn ohne diesen strengen Datenschutz welcher im BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) geregelt wird.
Jetzt wurde jedoch ein explizites Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geschaffen welches die Rechte der Arbeitnehmer stärken soll.
Nachteile des neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benachteiligt Unternehmen wenn es um die eigene Sicherung geht! Denn immerhin werden Straftaten wie zb. Diebstahl zu 20% von den eigenen Angestellten oder Arbeitern begangen. Der Schaden dadurch geht wohl in die Millionen. Bekannte Absicherungen wie: Kammeraüberwachung der Mitarbeiter und Angestellten soll nun nicht mehr möglich sein, dies ist laut Netprom ein großer Nachteil des Gestztes. Ebenso ist nun auch das abhören von Telefonen oder das lesen von privat geschriebenen E-Mails duch den Arbeitgeber verboten wurden.
Vorteile desArbeitnehmerdatenschutzgesetz?
Die Vorteile liegen auf der Hand, Angestellte sollen nun sicher vor Überwachung ses Arbeitgeber sein! Nun ist es also möglich sich an der Arbeitsstelle sicher zu fühlen.
Sie haben Fragen zum neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz? Wir helfen Ihnen gerne…..kontaktieren Sie uns!
Der neue Personalausweis Scheckkartenformat. (Bild: Bundesinnenministerium)
Der Elektronischer Personalausweis ist zu unsicher so wurde diese durch einen Hacker gehackt. Wie konnte sowas passieren? Ganz einfach durch einen Trojaner welcher auf dem Rechner (Destop) des Nutzers installiert wurde ohne das der Internetuser dies bemerkte.
Datenschützer warnen
Datenschützer warnen den Elektronischer Personalausweis in momentaner Form auf dem Markt zu bringen, denn dies könnte zu hohen Mißbrauchsfällen und Kriminalität führen.
Die Bundesregierung sollte dringend verbesserungen an der Ausweiskarte sowie an den Auslesegeräten vornehmen um Missbracu zu verhindern.
Sie haben eine Meinung zum Elektronischer Personalausweis?Bitte posten Sie diese unten im Komentarfeld!
Ist Elena bald am Ende? Elena = Elektronischer Entgeldnachweis
Elena das Elektronische Entgeldnachweis Datensystem. Sehr umstritten und zuhöchst gefährlich da unsere Gesellschaft spätestens dann Gläsern wird. Nun droht dem Elena System starke Kürzungen oder sogar das aus!
Datenschützer und Verbraucherorganisationen sind schon lange dafür Elena sofort zu stoppen und abzuschaffen. Nun hat Elena keine Befürworter mehr.
Momentan ist es möglich, dass bestimmte Behörden freien Zugriff auf persönliche Daten wie: Verdienst (Lohn und Gehalt), Kündigung, Abmahnungen, Fehl- und Arbeitszeiten sowie die Bewertung des Arbeitgebers haben. Dazu kommt das diese sensiblen Daten ohne Schutz verarbeitet werden können. Dies allein ist schon ein Verstoß gegen die Grundrechte.
Zur Zeit klagen mehr als 22.000 Menschen gegen Elena vor dem Gericht gegen Elena. Das Lieblingsprojekt von Bundesarbeitsministerin von der Leyen soll angeblich die Bürger entlasten. Das Gegenteil ist der Fall, Elena entwickelt sich zum Spionage Programm des Staates. Dies kann so nicht mit den Bürgern gemacht werden.
Nun will Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle die umstrittene Massenspeicherung von Arbeitnehmerdaten “ELENA” auf unbestimmte Zeit aussetzen.
Folgende Daten sollen bei ELENA gespeichert und verarbeitet werden:
Bruttoentgelt und Steuerklasse
Kinderfreibetrag
Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsabzüge
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
Name und Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum und Geburtsname
Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
Speicherung von Krankheitstagen, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst, Zivildienst, usw.)
Höhe und Art sonstiger steuerpflichtige. Bezüge (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, zusätzliches Monatsgehälter, Gratifikationen, Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Abfindungen …)
Höhe und Art von steuerfreien Bezügen Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
Wie nun bekannt geworden ist hat Google private Daten aus nicht geschützten W-Lan Netzwerken gespeichert. Darum wurden der Dienst: Google Street View in Deutschland vorerst gestoppt. Alle bis jetzt gespeicherten Daten sollen laut Goggle Deutschland gelöscht werden. Gemäß den deutschen Datenschutzrichtlinien nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) ist dies nicht erlaubt.
Es wurden so z.b. E-Mails, Verlauf von aufgerufenen Webseiten und diverse Anwenungen gespeichert.
Google hat sich öffentlich für diese Panne entschuldigt nachdem Datenschützer massiv gegen Goggel vorgegangen sind. Jedoch sollte man Goggle nicht zu viel schlechtes vorwerfen, denn schliesslich sind fast 80% der Menschen in Deutschland auf den Goggle Dienst angewiesen.
Es wird nun abzuwarten bleiben wie Google demnächst mit dem System Google Street View umgeht. Sicher ist nur, es wird auf jeden Fall sicherer und transparenter.