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Schufaauskunft kostenlos nach § 34 BDSG

Kostenlose Selbstaukunft der Schufa für Verbraucher gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Als Verbraucher haben Sie gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern. Es ist natürlich auch möglich, diese Selbstauskunft über weitere Drittanbieter zu bestellen, dies wäre dann aber meisst kostenpflichtig durch Sondergebühren der Anbieter.

Auf dem Portal der Schufa unter meine Schufa können Sie die gewünschte „Selbstauskunft“ gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kostenlos per Post anfordern!

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