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Zugangserschwerungsgesetz

Mit 389 Ja-Stimmen, 128 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen hat der Bundestag gestern bei 535 anwesenden Abgeordneten die Zensursula-Gesetzgebung beschlossen. Nun beginnen die Planungen für Verfassungsklagen. Max Stadler (FDP) erklärte die handwerklichen Fehler im Zugangserschwer…

 

Leider hat dieses Gesetzt welches Kinderpornografie weitestgehend aus dem Internet verbannen soll, einige Fehler und viele Unklarheiten. Es wird zu klären sein ob diese Gesetzt so überhaupt zulässig ist. Weiter ist die Gesetzesgrundlage nicht konform mit dem deutschen Datenschutz.

Sehr bedenklich ist bei dem Zugangserschwerungsgesetz das dies ein Einstig in die Internetzensur ist. Aber es kann auch schnell zur Falle für „normale“ Internetnutzer werden, wenn diese zb. durch die Nutzung von Suchmaschinen oder Verwendung von Popups auf eine solche Seite gelenkt werden. Dann wird nämlich unter Umständen allein diese Tatsache gegen den Internetnutzer verwendet. Eine weitaus schlimmere Zensur kann aber auch bei sogenannten „ungeliebten Webseiten“ der Fall sein. So ist es denkbar, das auch Webseiten gemeldet werden, welche keine verbotenen Inhalte verwenden, weil diese Meldungen nur so; steht es im Gesetz „stichprobenhaft“ geprüft werden, nähmlich einmal in Quartal.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich damit höchstwahrscheinlich noch befassen müssen nämlich dann, wenn Beschwerden eingehen welcher sicherlich die Folge sein dürften.

Das Zugangserschwerungsgesetz ist gut gemeint, jedoch mit vielen Risiken und Nebenwirkungen verbunden.